5511/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.07.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0176-I/5/2010

Wien, am 22. Juli 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5629/J der Abgeordneten Dorothea Schittenhelm nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

Beim Bundesministerium für Gesundheit wurde angeregt, im Mutter-Kind-Pass darauf hinzuweisen, dass die Verstümmlung oder Beschneidung weiblicher Genitalien in Österreich strafrechtlich verboten ist und Ärztinnen und Ärzte zur Meldung verpflichtet sind. Dieser Vorschlag wurde in der 21. Sitzung der Mutter-Kind-Pass- Kommission am 2. April 2009 behandelt. Die Kommission kam jedoch nach längerer Diskussion zu der Ansicht, dass die Vermeidung weiblicher Genitalverstümmelung ein wichtiges Anliegen ist, ein Hinweis auf strafrechtliche Konsequenzen jedoch nicht explizit im Mutter-Kind-Pass aufscheinen solle, da ein entsprechender Eintrag im Mutter-Kind-Pass Betroffene von der Durchführung weiterer Vorsorgeuntersuchungen abhalten könnte.

 

Zielführender erschien eine entsprechende Information der Ärztinnen und Ärzte im Wege der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ). Es wurde daher die ÖGKJ ersucht, im Rahmen der ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen verstärktes Augenmerk auf diese Thematik zu lenken.

 

Fragen 3:

Zu dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst zu der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 5624/J.