5513/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.07.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0171-I/5/2010

Wien, am  22. Juli 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5631/J der Abgeordneten Dorothea Schittenhelm nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Gemäß DIAG wurden in den Jahren 2004 – 2008 folgende Fälle an Neuralrohrdefekten (Encephalocele, Spina bifida etc.: ICD-10 Q01 und 05) erfasst:

2004: 36

2005: 24

2006: 33

2007: 37

2008: 19

 

Frage 2:

Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen keine derartigen Daten vor.

 

Fragen 3 bis 6:

Seitens des Obersten Sanitätsrats wird bereits seit dem Jahr 2001 eine medikamentöse Prophylaxe zur Prävention von Neuralrohrdefekten durch 0,4mg Folsäure pro Tag empfohlen. Problematisch ist allerdings, dass die perikonzeptionelle Einnahme von Folsäurepräparaten nur für geplante Schwangerschaften möglich ist. Auf fachlicher Ebene wird auch empfohlen, Frauen dahingehend zu beraten, dass bei Kinderwunsch, Absetzen der Pille oder wahrscheinlicher Schwangerschaft in den ersten Wochen eine Folsäureprophylaxe zur Verhinderung von Neuralrohrdefekten stattfinden sollte.

 

Zur Klärung aller mit der Anreicherungsproblematik zusammenhängenden Fragen hat das Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2008 beim Ludwig Boltzmann Institut für Health Technology Assessment (LBI-HTA) eine Analyse zu „Risiko und Nutzen von Folsäure-Anreicherung im Mehl in Österreich“ in Auftrag gegeben. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass es derzeit ungenügende Evidenz aus randomisiert kontrollierten Studien gibt, die eine abschließende Beurteilung des Nutzens oder Risikos einer obligatorischen Folsäureanreicherung zulässt. In den Schlussfolgerungen des Berichts wird u.a. auf eine mögliche Gefährdung durch zusätzliche Folsäureaufnahme hingewiesen, da nicht auszuschließen ist, dass Folsäure in höherer Konzentration die Transformation von normalem Zellwachstum zu einem malignen Tumor beschleunigt, was bei einer Kombination aus Supplementeinnahme und Folsäure-Anreicherung bei Personen mit Krebsvorstufen wie Dickdarmadenomen von Belang sein könnte. Es wurde daher vorderhand von einer entsprechenden Gesetzesinitiative Abstand genommen. Bei relevanter Änderung der Sachlage wird eine Neubewertung erfolgen.

 

Der vollständige Bericht kann von der Homepage des LBI-HTA heruntergeladen werden (http://eprints.hta.lbg.ac.at/847/1/HTA-Projektbericht_Nr20.pdf).

 

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