5514/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.07.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0099-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 22. JULI 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen

und Kollegen vom 9. Juni 2010, Nr. 5680/J, betreffend „Think“,

Teil 2: Promotion fossil betriebener Kfz durch den Umweltminister?

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juni 2010, Nr. 5680/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Von Seiten des BMLFUW werden alternative Kraftstoffe und Antriebe vor allem aus Gründen des Klimaschutzes, der Luftreinhaltung und der Versorgungssicherheit forciert.


Der alternative Kraftstoff Erdgas nimmt dabei eine Sonderstellung ein. Erdgas ist zwar ein fossiler Kraftstoff, hat aber deutliche Vorteile gegenüber den anderen fossilen Kraftstoffen in Bezug auf die rußfreie Verbrennung und die geringeren NOx-, CO- und CO2-Emissionen.

 

Das längerfristige Ziel des BMLFUW besteht darin, den Einsatz von Biomethan zu forcieren. Diese weitere Verbreitung von Biomethan ist derzeit nur gemeinsam mit der Forcierung von Erdgas möglich, da beispielsweise der Aufbau der Tankstelleninfrastruktur nur gemeinsam mit der Erdgasindustrie erfolgen kann. Durch das anfänglich spärlich ausgebaute Tankstellennetz wurden auf Grund der Reichweitenverbesserung vor allem bivalente Fahrzeugmodelle mit größerem zusätzlichen Benzintank angeboten. Gemeinsam mit dem Ausbau des CNG-Tankstellennetzes (Compressed Natural Gas) werden nun auch immer mehr monovalente CNG-Fahrzeuge angeboten, die eine deutlich bessere Emissionsbilanz aufweisen und aus der Sicht des BMLFUW klar zu präferieren sind.

 

Der präferierte Einsatz von Biomethan wird seitens des BMLFUW auch bei der Förderung von alternativen Fuhrparks von Gemeinden, Betrieben und Verbänden durch Staffelung der Förderpauschalen für Methangasfahrzeuge je nach Einsatz von reinem Erdgas (500,- €) bzw. mindestens 40 % Biomethan (1000,- €) gefördert.

 

Zu Frage 3:

 

Biokraftstoffe leisten einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und werden das auch zukünftig tun. Der Einsatz der Elektromobilität stellt eine große Zukunftschance dar. Der flächendeckende Aufbau dieser Technologie erfordert jedoch noch eine Vielzahl von Entwicklungen und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund ist es auch vordringlich, jetzt die Einführung dieser Technologie so gut wie möglich zu unterstützen, wie z.B. durch die Förderungen des Programms klima:aktiv mobil für ein- und mehrspurige Elektrofahrzeuge, von kommunalen und betrieblichen Fuhrparks seitens des BMLFUW sowie im Rahmen der E-Mobilitätsmodellregionen des Klima- und Energiefonds.

 

Zu Frage 4:

 

Das BMLFUW hat gemeinsam mit der OMV das freiwillige „5 Punkte Aktionsprogramm des Lebensministeriums zur Forcierung von Erdgas und Biogas als Kraftstoff im Verkehrssektor in Österreich“ unterzeichnet. Dabei geht es um die verstärkte Umstellung von Fahrzeugen auf den Antrieb mit Erdgas/Biogas sowie den Ausbau der Tankstelleninfrastruktur.


Zu Frage 5:

 

Dem BMLFUW liegen nur Daten bezüglich der in seinem Wirkungsbereich geförderten Fuhrparkumstellungen vor, nicht aber über die CO2-Einsparungen aller in Österreich vorhandenen Methangasfahrzeuge.

 

Im Rahmen der Förderungen durch klima:aktiv mobil und der Umweltförderung im Inland für Fuhrparkumstellungen wird von folgenden Mengen an eingespartem CO2 pro Jahr ausgegangen. Die ersten Förderfälle begannen im Jahr 2007.

 

2007:               4.321 Tonnen

2008:                  343 Tonnen

2009:                  911 Tonnen

2010:               1.210 Tonnen

Gesamt:          6.786 Tonnen

 

Zu Frage 6:

 

Das in Biogasanlagen produzierte Biogas wird für den Einsatzbereich im Verkehr auf Erdgasqualität aufgereinigt und zur besseren Unterscheidung „Biomethan“ bezeichnet. In dieser Form gibt es praktisch keinen Unterschied zwischen Erdgas und Biomethan, da beide Produkte fast ausschließlich aus Methangas bestehen.

 

Dementsprechend gibt es in Österreich auch keine unterschiedlichen Fahrzeugtypen für Erdgas und Biomethan. Die Fahrzeuge können somit mit beiden Kraftstofftypen betrieben werden. Weiters wird demnach auch bei der Neuzulassung ein Fahrzeug als CNG-Fahrzeug erfasst.

 

Zu Frage 7:

 

Im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms wird für Fahrzeuge mit einem Biomethananteil von mindestens 40 % eine doppelt so hohe Fördersumme im Vergleich zur Förderung von Erdgas gewährt.

 

Finanzielle Mittel zur Förderung von Erdgas-/Biogasfahrzeugen im Rahmen von klima:aktiv mobil, den Ressortmitteln des Klima- und Energiefonds sowie der UFI:

2006: keine

2007: € 2.660.509,-

2008: €    393.339,-

2009: €    642.147,-

2010: € 1.019.833,- (bis Juni)


Zu Frage 8:

 

Grundsätzlich liegen alle steuerlichen Fragen in der Kompetenz des Bundesministers für Finanzen. Auf Initiative des BMLFUW wurde gemeinsam mit dem BMF die Ökologisierung der NOVA umgesetzt, wodurch Erdgas/Biogas-Pkw einen Steuerbonus von 500,- € erhalten.

 

Im Bereich des BMLFUW wird die doppelt so hohe Förderpauschale für Biomethan Fahrzeuge im klima:aktiv mobil Programm gewährt: Für Biomethan Fahrzeuge mit mindestens 40 % Biogasanteil wird eine doppelt so hohe Förderquote im Vergleich zur Förderung von Erdgas gewährt, wenn sich der Förderwerber verpflichtet, einen Biomethananteil von mindestens 40 % der jährlichen Treibstoffmenge zu verwenden.

 

Der Bundesminister: