5517/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0101-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 22. JULI 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen
und Kollegen vom 15. Juni 2010, Nr. 5738/J, betreffend Mittel für den
ÖPNV im Klima- und Energiefonds
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Juni 2010, Nr. 5738/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Für den Klima- und Energiefonds waren insgesamt 500 Millionen € budgetiert. Mit dem Bundesfinanzgesetz 2009 wurden aus den Klimafondsrücklagen für die Jahre 2007 und 2008 sowie aus dem Budgetansatz 1/43178 für 2009 insgesamt 50 Mio. € für die Aktion „Thermische Sanierung“ des Konjunkturpakets zur bundesweiten Sanierung von Wohnhäusern zweckgewidmet und über die Umweltförderung im Inland abgewickelt, sodass dem Klima- und Energiefonds für den Zeitraum 2007 bis 2010 nunmehr insgesamt 450 Millionen € zur Verfügung stehen.
Zu Frage 2:
Die Verwendung und Aufteilung der Mittel des Klima- und Energiefonds werden von dessen Präsidium mit dem jeweiligen Jahresarbeitsprogramm beschlossen. Die Jahresarbeitsprogramme des Klima- und Energiefonds werden auf der Homepage des Klimafonds (www.klimafonds.gv.at) veröffentlicht und sind dort einzusehen.
Zu den Fragen 3 bis 7:
Die Beantwortung der Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu Frage 8:
Die Fördermittel sind gemäß den Programmlinien laut Jahresprogramm aufgeteilt. Die operative Abwicklung der Programme erfolgt über die Abwicklungsstellen.
Zu den Fragen 9 und 10:
Das Budget des Klima- und Energiefonds 2011 wird im Rahmen der künftigen Verhandlungen zum Bundesfinanzgesetz 2011 festgelegt werden. Die Programme 2011 des Klima- und Energiefonds können erst nach Beschluss des Budgets 2011 durch das Präsidium des Klima- und Energiefonds festgelegt werden.
Der Bundesminister: