5519/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.07.2010
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BM Für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0104-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 22. JULI 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen
und Kollegen vom 16. Juni 2010, Nr. 5745/J, betreffend GVO
verunreinigtes Saatgut auf österreichischen Feldern?
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 16. Juni 2010, Nr. 5745/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Nach vorliegenden Informationen handelt es sich um zwei Maispartien. Erzeugerland soll in beiden Fällen Ungarn sein. Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle wurden die Bezug habenden Saatgutpartien in Österreich nicht vorgefunden. Nähere Details liegen dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) vor, einzelbetriebliche Daten können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Durch das BAES wird bereits seit der Anbausaison 2001/02 jährlich bzw. saisonbezogen ein umfangreicher risikobasierter Monitoring- und Überwachungsplan zur Vermeidung von möglichen gentechnischen Verunreinigungen bei Saatgut umgesetzt (siehe AGES-homepage: www.ages.at, siehe BAES-homepage: www.baes.at). Eine Reihe von Vorsorgemaßnahmen wird hier durchgeführt. So findet etwa eine strikte Bereinigung von nicht-sortenidenten Pflanzen und somit potentiellen GVO-Pflanzen in Saatgutvermehrungsbeständen statt. Weiters werden auch Überwachungsaudits bei Saatgutproduzenten durchgeführt. Die ständige Evaluierung und Überprüfung der gesetzten Maßnahmen garantiert ein hochgradig wirksames Qualitätssystem zur Vermeidung von GVO-Verunreinigungen in der österreichischen Saatgutproduktion.
Überprüfungen/Kontrollen werden im Rahmen von Saatgutverkehrskontrollen beim Saatgut - Inverkehrbringer (v.a. Importeuren) und im Rahmen von Audits zur Überwachung der Melde- und Aufzeichnungspflichten gemäß § 9 Saatgutgesetz 1997, BGBl. I. Nr. 72/1997 idgF und Überwachung der Guten Herstellungspraxis gemäß § 4 Absatz 1 und 2 Saatgut-Gentechnik-Verordnung BGBl. II Nr. 478/2001 bei Saatgutaufbereitungsstellen durchgeführt:
Saison |
Saatgutunternehmen |
Anzahl der Inspektionen/Audits |
2006 |
Saatgutaufbereitungsstellen und |
51 |
2007 |
Saatgutaufbereitungsstellen und |
70 |
2008 |
Saatgutaufbereitungsstellen und |
77 |
2009 |
Saatgutaufbereitungsstellen und |
77 |
2010 |
Saatgutaufbereitungsstellen und |
113 |
Zu den Fragen 7 bis 9:
Detaillierte Berichte zum Monitoring und zur Überwachung gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung sind auf der Homepage des BAES unter http://www.baes.gv.at/saat-pflanzgut/gvo/monitoringberichte/ veröffentlicht.
Grundsätzlich werden sämtliche Saatgutproben, die im Rahmen eines Überwachungsaudits beim Saatgutaufbereiter gezogen werden, sowie in der Saatgutverkehrskontrolle vorgefundene Saatgutpartien aus anderen EU- und/oder Drittländern auf Verunreinigungen beprobt und zur Gänze auf GVO-Verunreinigungen analysiert.
Im Bereich der Feldproduktion werden Saatgutproduktionsflächen stichprobenartig in einem „frühen“ Entwicklungsstadium überprüft und bereinigt. Die Untersuchungen und Bereinigungen werden in einem Entwicklungsstadium vor der Blüte vorgenommen, sodass sie als Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung von GVO-Verunreinigung (keine Verbreitung des Pollens) geeignet sind.
Zusammenfassend befindet sich in nachfolgender Tabelle die Anzahl der untersuchten Saatgutpartien und Pflanzenproben bei Mais (Zea mays), Sojabohne (Glycine max) und Raps (Brassica napus). Die Zahlen beziehen sich auf die Saisonen 2006 bis 2009 und auf die laufende Saison 2010 (Stand: 28.06.10, v.a. Bereiche C, D und F sind derzeit in der Umsetzungsphase). In allen Fällen wurde kein Saatgut in Österreich in Verkehr gebracht, welches nicht den Bestimmungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung (Nachweis an der Nachweisschwelle von 0,1% GVO) entsprochen hätte:
Monitoringbereiche |
Proben-typ |
Saison |
||||
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
||
A. Saatgutpartien aus österreichischem Anerkennungs- und Zulassungsverfahren: |
Korn |
82 |
83 |
80 |
75 |
76 |
B. Saatgutverkehrskontrolle – Inverkehrbringung von Saatgut aus anderen EU- und/oder Drittländern: |
Korn |
51 |
38 |
35 |
41 |
42 |
C. Ausgangssaatgutpartien (Vermehrungsmaterial), die in der Saatmaisproduktion Anwendung fanden: |
Korn |
21 |
23 |
34 |
34 |
5 |
D. Untersuchungen in Saatgutvermehrungsbeständen (Feldanerkennung) und im Kontrollanbau: Die Entnahme erfolgt aus ca. 1,5 bis 2,0 Mio. bonitierten Pflanzen |
Blatt (aus ca. 1,5 bis 2 Mio. Pfl.) |
414 |
217 |
373 |
356 |
65 |
E. Prüfmaterial für die Sortenzulassung in Österreich: |
Korn |
26 |
25 |
27 |
29 |
27 |
F. Folgemaßnahmen aus Pkt. C oder D./Auflagen/Maßnahmensetzungen für das Erntegut aus der Feldanerkennung: |
Korn |
0 |
14 |
42 |
17 |
0 |
Der Bundesminister: