5521/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.07.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0138-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 23. Juli 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5516/J-NR/2010 betreffend Einkommensverteilung bei Lehrkräften, insbesondere nach Geschlecht und Gründe für die Unterschiede an allgemein bildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Berufsschulen, die die Abg. Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen am 28. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen:

Dazu wird auf die angeschlossene Beilage A hingewiesen. Dargestellt sind die Personen (im aktiven Dienst in Vollbeschäftigung, im aktiven Dienst in Teilbeschäftigung, in Karenz, im Sabbatical) in den einzelnen Schuljahren, wobei als Stichtag der im jeweiligen Schuljahr enthaltene 1. Jänner herangezogen wurde. Unter „BMUKK“ finden sich die Zentrallehranstalten. Zu den Lehrkräften im Sabbatical ist zu bemerken, dass in dieser Kategorie jene Personen enthalten sind, die das Freijahr zum jeweiligen Stichtag gerade in Anspruch nehmen. Auf Grund der in PM-SAP (Datenquelle) umgesetzten Auswertungssystematik sind die Zahlen in diesen Spalten in den Zahlen zu den aktiven Bediensteten enthalten. Für eine etwaige Errechnung der Gesamtsumme der Lehrerinnen und Lehrer dürfen daher nur die Aktiven und die Karenzierten addiert werden.

 

Berufsschulen:

Dazu wird auf die angeschlossene Beilage B auf Basis einer Auswertung (Darstellung als Jahresmittelwert der betreffenden Schuljahre) aus der Landeslehrer-Controllingdatenbank hingewiesen.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen:

Für den Bereich der AHS und BMHS wird hinsichtlich der erfragten Bezugnahme auf Kopfanzahlen auf die Angaben in der folgenden Tabelle hingewiesen:

 

 

SJ 2006/07

SJ 2007/08

SJ 2008/09

in EUR

männl.

weibl.

männl.

weibl.

männl.

weibl.

AHS

52.685,6

45.001,5

54.588,0

46.715,5

56.417,6

48.521,7

BMHS

53.762,9

43.133,4

56.284,3

45.108,0

58.982,3

47.042,5

 

Dazu ist zu erwähnen, dass im Jahres-Bruttoeinkommen alle Einkommensbestandteile, und damit neben den Grundgehältern (inkl. der Sonderzahlungen) auch etwaige Zulagen oder Mehrleistungsvergütungen (insbesondere Überstunden), Prüfungstaxen und Aufwandsersätze, wie zB. Reisekosten enthalten sind. Nicht enthalten sind Dienstgeberbeiträge.

 

Berufsschulen:

Die Landeslehrer-Controllingdatenbank sieht die Abbildung der tatsächlichen Brutto-Bezüge der Landeslehrkräfte nicht vor. Die tatsächlichen Brutto-Bezüge sind bei den Dienstbehörden der Landeslehrerinnen und -lehrer verfügbar.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen:

Für den Bereich der AHS und BMHS wird hinsichtlich der erfragten Bezugnahme auf Vollbeschäftigungsäquivalente auf die Angaben in der folgenden Tabelle hingewiesen:

 

 

SJ 2006/07

SJ 2007/08

SJ 2008/09

In EUR

männl.

weibl.

männl.

weibl.

männl.

weibl.

AHS

56.621,9

50.686,1

58.764,7

52.686,6

61.131,2

54.804,1

BMHS

59.642,7

49.878,1

62.075,6

52.091,3

64.923,5

54.289,9

 

Hier ist wiederum zu erwähnen, dass im Jahres-Bruttoeinkommen alle Einkommensbestandteile, und damit neben den Grundgehältern (inkl. der Sonderzahlungen) auch etwaige Zulagen oder Mehrleistungsvergütungen (insbesondere Überstunden), Prüfungstaxen und Aufwandsersätze, wie zB. Reisekosten enthalten sind. Nicht enthalten sind Dienstgeberbeiträge.

 

Berufsschulen:

Die Landeslehrer-Controllingdatenbank sieht die Abbildung der tatsächlichen Brutto-Bezüge der Landeslehrkräfte nicht vor. Die tatsächlichen Brutto-Bezüge sind bei den Dienstbehörden der Landeslehrerinnen und -lehrer verfügbar.


Zu Frage 6:

Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen:

Die Angaben zur durchschnittlichen Gehaltstufe sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

SJ 2006/07

SJ 2007/08

SJ 2008/09

männlich

12,9

13,1

13,3

weiblich

12,0

12,2

12,3

Gesamt

12,4

12,6

12,7

 

Bemerkt wird hier, dass aus der Berechnung Lehrkräfte des Entlohnungsschemas IIL ausgeschlossen wurden, da diese definitionsgemäß keine Gehaltsstufe aufweisen, sondern auf Basis von Fixbeträgen je Jahreswochenstunde entlohnt werden.

 

Berufsschulen:

Bei den berufsbildenden Pflichtschulen werden die Lehrpersonen ohne Sondervertrag und die Lehrpersonen mit Sondervertrag getrennt dargestellt. Dies ist erforderlich, da bei den Sonderverträgen die Gehaltsvorrückung nicht dem üblichen Vorrückungsmodus entspricht (hier gibt es nur drei Gehaltsstufen) und es daher zu einer Verzerrung in der Darstellung kommen würde. Zur Auswertung der durchschnittlichen Gehaltsstufen wird in der jeweiligen Darstellung (Lehrpersonen mit/ohne Sondervertrag) der Median für die betreffenden Schuljahre extrapoliert. Ausgehend davon wird auf die angeschlossene Beilage C auf Basis einer Auswertung (Darstellung als Jahresmittelwert der betreffenden Schuljahre) aus der Landeslehrer-Controllingdatenbank hingewiesen.

 

Zu Fragen 7 bis 9:

Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen:

Die Angaben zu den durchschnittlichen Ausgaben sind der folgenden Tabelle zu entnehmen (es wurde auf ganze Stellen gerundet):

 

In EUR

SJ 2006/07

SJ 2007/08

SJ 2008/09

männlich

60.436,5

63.082,6

65.823,5

weiblich

51.075,5

53.309,2

55.581,2

Gesamt

55.218,1

57.588,1

60.018,1

 

Neben den in der Beantwortung der Fragen 2 und 3 sowie 4 und 5 beschriebenen Gehaltsbestandteilen sind bei den obigen Ausgaben auch alle Dienstgeberbeiträge enthalten.

 

Berufsschulen:

Die durchschnittlichen Ausgaben entsprechend angeschlossener Beilage D (Darstellung als Jahresmittelwert der betreffenden Schuljahre) beziehen sich auf den gemäß § 4 FAG zu refundierenden Bundes-Anteil (inklusive Reisegebühren, Aufwandsentschädigungen, Dienstgeberbeiträge, etc.), der bei den berufsbildenden Pflichtschulen 50% des Gesamtaufwandes entspricht. Die Anzahl an Personen ergibt sich aus einem Mittelwert aller Lehrpersonen im berufsbildenden Pflichtschulwesen. Eine Zuordnung der Ausgaben nach Geschlecht ist nicht möglich.


Zu Fragen 10, 12 und 14:

Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen:

Hinsichtlich der Fragen im Zusammenhang mit dem Jahres-Bruttoeinkommen von Lehrkräften in der Gehaltsstufe 5 wird bemerkt, dass unter Zulagen nicht nur die Zulagen im engeren Sinn (insbesondere Leiterzulagen) verstanden werden, sondern alle übrigen Gehaltsbestandteile (Überstunden, Prüfungstaxen etc.). Die entsprechenden Zahlen (inkl. aller Zulagen) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Köpfe

VBÄ

In EUR

SJ  2006/07

SJ  2007/08

SJ  2008/09

SJ  2006/07

SJ  2007/08

SJ  2008/09

männlich

33.890,2

35.422,4

37.064,8

39.036,4

40.481,0

41.883,1

weiblich

31.790,5

32.877,0

34.258,6

37.595,4

38.915,5

40.438,5

Gesamt

32.561,3

33.777,4

35.217,8

38.133,2

39.481,9

40.946,6

 

Berufsschulen:

Die Landeslehrer-Controllingdatenbank sieht die Abbildung der tatsächlichen Brutto-Bezüge der Landeslehrkräfte nicht vor. Die tatsächlichen Brutto-Bezüge sind bei den Dienstbehörden der Landeslehrerinnen und -lehrer verfügbar.

 

Zu Fragen 11, 13 und 15:

Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen:

Hinsichtlich der Fragen im Zusammenhang mit dem Jahres-Bruttoeinkommen von Lehrkräften in der Gehaltsstufe 5 sind die entsprechenden Zahlen (ohne Zulagen) der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Köpfe

VBÄ

In EUR

SJ  2006/07

SJ  2007/08

SJ  2008/09

SJ  2006/07

SJ  2007/08

SJ  2008/09

männlich

26.643,6

27.589,3

28.725,2

30.689,4

31.529,2

32.459,4

weiblich

26.606,1

27.146,0

28.271,8

31.464,3

32.131,8

33.371,7

Gesamt

26.619,9

27.302,8

28.426,8

31.175,1

31.913,8

33.050,9

 

Enthalten sind nur die Grundbezüge inkl. der dazu gehörenden Sonderzahlungen.

 

Berufsschulen:

Die Landeslehrer-Controllingdatenbank sieht die Abbildung der tatsächlichen Brutto-Bezüge der Landeslehrkräfte nicht vor. Die tatsächlichen Brutto-Bezüge sind bei den Dienstbehörden der Landeslehrerinnen und -lehrer verfügbar.

 

Zu Fragen 16, 18 und 20:

Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen:

Hinsichtlich der Fragen im Zusammenhang mit dem Jahres-Bruttoeinkommen von Lehrkräften in der Gehaltsstufe 8 sind die entsprechenden Zahlen (ohne Zulagen) der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Köpfe

VBÄ

In EUR

SJ  2006/07

SJ  2007/08

SJ  2008/09

SJ  2006/07

SJ  2007/08

SJ  2008/09

männlich

33.795,2

34.828,1

36.031,4

36.789,1

37.933,5

39.160,5

weiblich

31.135,5

32.377,3

33.729,9

37.728,2

38.922,2

40.412,6

Gesamt

32.368,0

33.492,8

34.735,4

37.267,9

38.447,9

39.835,3

 

Berufsschulen:

Die Landeslehrer-Controllingdatenbank sieht die Abbildung der tatsächlichen Brutto-Bezüge der Landeslehrkräfte nicht vor. Die tatsächlichen Brutto-Bezüge sind bei den Dienstbehörden der Landeslehrerinnen und -lehrer verfügbar.

 

Zu Fragen 17 und 19:

Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen:

Hinsichtlich der Fragen im Zusammenhang mit dem Jahres-Bruttoeinkommen von Lehrkräften in der Gehaltsstufe 8 sind die entsprechenden Zahlen (inkl. aller Zulagen) der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Köpfe

VBÄ

In EUR

SJ  2006/07

SJ  2007/08

SJ  2008/09

SJ  2006/07

SJ  2007/08

SJ  2008/09

männlich

44.193,8

45.818,2

47.850,3

48.109,0

49.903,5

52.005,8

weiblich

35.939,9

37.785,9

39.467,3

43.549,9

45.424,1

47.286,8

 

Berufsschulen:

Die Landeslehrer-Controllingdatenbank sieht die Abbildung der tatsächlichen Brutto-Bezüge der Landeslehrkräfte nicht vor. Die tatsächlichen Brutto-Bezüge sind bei den Dienstbehörden der Landeslehrerinnen und -lehrer verfügbar.

 

Zu Fragen 21, 18 (chronologisch 23) und 20 (chronologisch 25):

Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen:

Hinsichtlich der Fragen im Zusammenhang mit dem Jahres-Bruttoeinkommen von Lehrkräften in der Gehaltsstufe 12 sind die entsprechenden Zahlen (ohne Zulagen) der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Köpfe

VBÄ

In EUR

SJ  2006/07

SJ  2007/08

SJ  2008/09

SJ  2006/07

SJ  2007/08

SJ  2008/09

männlich

41.116,8

41915,7

43686,4

45.048,1

46.319,7

47.813,8

weiblich

39.960,8

41.136,3

42.484,4

44.453,0

46.247,5

48.041,6

Gesamt

40.431,0

41.433,1

42.936,6

44.697,3

46.275,3

47.961,1

 

Berufsschulen:

Die Landeslehrer-Controllingdatenbank sieht die Abbildung der tatsächlichen Brutto-Bezüge der Landeslehrkräfte nicht vor. Die tatsächlichen Brutto-Bezüge sind bei den Dienstbehörden der Landeslehrerinnen und -lehrer verfügbar.

 

Zu Fragen 17 (chronologisch 22) und 19 (chronologisch 24):

Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen:

Hinsichtlich der Fragen im Zusammenhang mit dem Jahres-Bruttoeinkommen von Lehrkräften in der Gehaltsstufe 12 sind die entsprechenden Zahlen (inkl. aller Zulagen) der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Köpfe

VBÄ

In EUR

SJ  2006/07

SJ  2007/08

SJ  2008/09

SJ  2006/07

SJ  2007/08

SJ  2008/09

männlich

52.355,7

53.609,1

55.990,0

57.361,5

59.241,8

61.302,8

weiblich

45.773,8

47.549,5

49.048,4

50.919,5

53.457,5

55.464,2

 

Berufsschulen:

Die Landeslehrer-Controllingdatenbank sieht die Abbildung der tatsächlichen Brutto-Bezüge der Landeslehrkräfte nicht vor. Die tatsächlichen Brutto-Bezüge sind bei den Dienstbehörden der Landeslehrerinnen und -lehrer verfügbar.

 

Zu Frage 21 (chronologisch 26):

Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen:

Die erfragten Zahlen sind der Beilage E zu entnehmen. Dargestellt sind darin die Personen in den einzelnen Schuljahren, wobei als Stichtag der im jeweiligen Schuljahr enthaltene 1. Jänner herangezogen wurde. Unter „BMUKK“ finden sich die Zentrallehranstalten.

 

Berufsschulen:

Auf die angeschlossene Auswertung aus der Landeslehrer-Controllingdatenbank (Darstellung als Jahresmittelwert der betreffenden Schuljahre ohne Lehrkräfte mit Sondervertrag – vgl. Beantwortung der Frage 6) entsprechend Beilage F wird hingewiesen.

 

Zu Frage 22 (chronologisch 27):

Allgemein bildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Grundbezahlung (Einstufung, Gehaltsstufe) im öffentlichen Dienst gesetzlich festgelegt ist, und keinen Verhandlungsspielraum erlaubt, der sich zum Vorteil bzw. Nachteil eines Geschlechtes auswirken kann. Das Dienstrecht der Lehrkräfte orientiert sich am Vorbildungsprinzip und damit an den Qualifikationen jeder Einzelnen bzw. jedes Einzelnen und an deren bzw. dessen zusätzlichen berufsbiographischen Qualifikationen, wie zB. einer vorliegenden Berufspraxis. Das öffentliche Dienstrecht sieht im Lehrbereich grundsätzlich eine gleiche (Grund-)Bezahlung in Abhängigkeit von der Qualifikation, vorrangig nachzuweisen durch formale Schul-, Hochschul-, Universitätsabschlüsse und zusätzlicher Praxiszeiten vor, womit eine Gleichbehandlung der Geschlechter in der Personalführung/Bezahlung möglichst Rechnung getragen wird.

 

Eine Differenzierung der Einkommenssituation zwischen Frauen und Männern kann sich aus verschiedenen im Zusammenhang mit den individuellen Lebensverläufen der weiblichen und männlichen Lehrkräfte zu sehenden Faktoren ergeben, die zusammenspielend in den statistischen Auswertungen zu Unterschieden führen. Wesentlicher Einflussfaktor auf die Gehaltsunterschiede ist die unterschiedliche Inanspruchnahme der Teilbeschäftigung bei Männern und Frauen. Das allein hat schon eine mathematische Folgewirkung auf die Ergebnisse aber auch andere Konsequenzen, die ebenfalls Gründe für die unterschiedlichen Einkommenshöhen bei männlichen und weiblichen Lehrkräften darstellen, wie eine gemessen an dem Anteil der weiblichen Lehrkräfte noch unterdurchschnittliche Bestellung von weiblichen Schulleitern, zumal Teilbeschäftigte nicht mit Leitungsfunktionen betraut werden können, womit der auf Frauen entfallende Anteil der Leitungszulagen geringer ist. Überstunden werden nur von Vollbeschäftigten geleistet, wodurch sich die Ausgaben ebenfalls tendenziell auf männliche Lehrkräfte konzentrieren. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang erwähnt, dass der Anteil der teilbeschäftigten Lehrkräfte bei den Männern 22,1%, bei den Frauen hingegen 53,6% beträgt. Ferner sind die Mehrdienstleistungsstrukturen der einzelnen Schultypen unterschiedlich gelagert – insbesondere in den sog. „Mängelfächern“ fallen die meisten Überstunden an und sind diese vorwiegend männlich dominiert, dies auch vor dem Hintergrund der gegebenen Bewerberstruktur. Zudem sind weitere Faktoren wie die durchschnittlichen geschlechtsspezifischen Gehaltsstufen, die tendenziell durch Lehrerinnen häufigere Inanspruchnahme von nur teilweise oder nicht für die Vorrückung in höhere Bezüge anrechenbaren Karenzurlauben zu berücksichtigen.

 

Berufsschulen:

Da die Brutto-Bezüge keinen Bestandteil der Landeslehrer-Controllingdatenbank bilden, können auch keine diesbezüglichen Aussagen im Hinblick auf besoldungsrechtliche Unterschiede der Geschlechter getroffen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Unterschiede aus den individuellen Lebensverläufen der weiblichen und männlichen Lehrkräfte resultieren, wie sich auch aus der Darstellung der geschlechtsspezifischen Gehaltsstufen schlussfolgern lässt. Weiters wird die tendenziell durch Lehrerinnen häufigere Inanspruchnahme von nur teilweise oder nicht für die Vorrückung in höhere Bezüge anrechenbaren Karenzurlauben, Teilzeitregelungen und des Sabbaticals sowie auf die gemessen an dem Anteil der weiblichen Lehrkräfte noch unterdurchschnittliche Bestellung von weiblichen Schulleitern ins Treffen geführt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.

 

 

 

 

 

 

Beilagen

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.