5531/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0258-I/A/4/2010

 

Wien, 22. JULI. 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5720/J der Abgeordneten  Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

Fragen 1, 2 und 5:

Hofrat Dr. Erwin Buchinger ist beim Amt des Arbeitsmarktservice Österreich, Bundesgeschäftsstelle, auf einem Arbeitsplatz mit der Wertigkeit A1/5 beschäftigt.

Durch die für die Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A1 vorgesehene Funktionszulage gelten alle Mehrleistungen des Beamten in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten. 30,89 % dieser Funktionszulage gelten als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen (Überstunden).


Die gesetzliche Grundlage hierfür sind die Bestimmungen der §§ 3, 28 und 30 des Gehaltsgesetzes 1956.

Gemäß § 13e Abs. 2 des Bundesbehindertengesetzes (BBG) steht dem Behindertenanwalt, der im aktiven Bundesdienst steht, unter Fortzahlung seiner Dienstbezüge die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendige freie Zeit zu. Diese Inanspruchnahme ist dem Dienstvorgesetzten mitzuteilen. Weiters hat er Anspruch auf den Ersatz der Reisegebühren nach den für ihn geltenden Vorschriften.

Fragen 3 und 4:

Der Behindertenanwalt ist ein Organ der Bundesverwaltung, ist selbständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden (§ 13c Abs. 1 BBG). Eine Dienst- oder Fachaufsicht über den Behindertenanwalt steht mir als Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz daher nicht zu.

Fragen 6 und 7:

Dr. Buchinger hat alle Sprechtage der Behindertenanwaltschaft seit 1. Jänner 2010 selbst durchgeführt und wurde dabei in der überwiegenden Zahl der Sprechtage vom Büroleiter der Behindertenanwaltschaft, Mag. Gibitz, begleitet. Sprechtage wurden überwiegend in den Landesstellen des Bundessozialamts, aber auch in anderen Einrichtungen durchgeführt, und zwar am

 

·                    25. Jänner 2010 in Salzburg,

·                    10. Februar 2010 in Klagenfurt,

·                    24. Februar 2010 in Linz,

·                    9. März 2010 in Graz,

·                    16. April 2010 in Salzburg,

·                    20. April 2010 in Tirol,

·                    26. April 2010 in Eisenstadt,

·                    3. Mai 2010 in Bregenz,

·                    14.Juni 2010 in St. Pölten,

·                    18. Juni 2010 in Hollabrunn,

·                    19. Juni 2010 in St. Pölten.

Fragen 8 bis 10:

Es sind bisher Reisekosten in der Höhe von 5.736,44 € angefallen, wobei sich diese Kosten nicht nur auf die Sprechtage sondern auf die gesamte Tätigkeit des Behindertenanwaltes beziehen.


Dr. Buchinger verwendet ein Kraftfahrzeug gegen Ersatz des Kilometergeldes sowie öffentliche Verkehrsmittel. Öffentliche Verkehrsmittel werden fast ausschließlich im innerstädtischen Verkehr benutzt. Ansonsten erfolgen die Fahrten mit einem Kraftfahrzeug.

Fragen 11 bis 13:

Dr. Buchinger hält Sprechstunden im Büro der Behindertenanwaltschaft  nach Terminvereinbarung ab. Im ersten Halbjahr 2010 haben 53 BürgerInnen dieses Service in Anspruch genommen.

Außer den bereits genannten Sprechtagen und Sprechstunden und routinemäßigen Büroangelegenheiten hat Dr. Buchinger im ersten Halbjahr 2010 52 Kontaktbesuche mit Ämtern, Behörden und Einrichtungen absolviert, 25 Termine im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit wahrgenommen, 47 Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen besucht oder in der Behindertenanwaltschaft empfangen, hatte in neun von der Behindertenanwaltschaft organisierten Gesprächsrunden Kontakt mit weiteren etwa 90 regionalen Organisationen der Behindertenhilfe, hatte 35 Gesprächstermine mit PolitikerInnen, darunter die Präsidentin des Nationalrates, sieben BundesministerInnen und zwölf LandesrätInnen sowie sämtliche BehindertensprecherInnen der im Parlament vertretenen Parteien. Weiters hat Dr. Buchinger an 39 öffentlichen Veranstaltungen teilgenommen bzw. überwiegend dort referiert.

Genauere Aufzeichnungen über Einzelkontakte bei diesen Veranstaltungen gibt es aufgrund der Fülle dieser Gespräche nicht.

Fragen 14 bis 16:

Das Verschaffen von Arbeitsplätzen gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben
des Behindertenanwaltes. Dennoch wurde in Einzelfällen bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes Unterstützung geleistet.

Im Rahmen der Sprechtage und Sprechstunden wurden etwa 100 Fälle von Diskriminierung behandelt, für acht Menschen mit Behinderung hat Dr. Buchinger im ersten Halbjahr 2010 als Vertreter bzw. Vertrauensperson in einem Schlichtungs-verfahren mitgewirkt. Da ein großer Teil der Fälle noch nicht abgeschlossen ist, kann noch kein detaillierter Erfolgsbericht gegeben werden. Nach der Erfahrung der
Behindertenanwaltschaft kann jedoch in fast der Hälfte der Fälle eine positive Erledigung bzw. eine Verbesserung bewirkt werden.

Neben den bereits dargestellten Tätigkeiten im Rahmen der Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, welche Diskriminierungen erfahren, wurden vom Behindertenanwalt im ersten Halbjahr 2010 109 interne Termine zur Leitung der Geschäfte der Behindertenanwaltschaft wahrgenommen und zwei internationale


Fachtagungen (in Deutschland und Kroatien mit Gesprächen mit den jeweiligen AmtskollegInnen) sowie mehrere Messen besucht. Auch nimmt der Behindertenanwalt an Generalversammlungen und sonstigen Sitzungen von Behindertenorganisationen sowie des Bundesbehindertenbeirates teil, verfasst Berichte, Grußadressen und Artikel für Publikationen im Bereich des Behindertenwesens.

Fragen 17 und 18:

Es werden von Dr. Buchinger keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausgeübt. Dementsprechend wurden der Dienstbehörde keine Nebenbeschäftigung bzw. -tätigkeit gemeldet.

Fragen 19 bis 32:

Mein Amtsvorgänger  ist weder im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz noch im Auftrag des Arbeitsmarktservice als „Job-Experte“ tätig. Auch erfolgte die erwähnte Veröffentlichung in der Zeitung „Österreich“ – für die Dr. Buchinger laut eigenen Angaben kein Entgelt erhalten hat – weder im Auftrag des Ressorts oder des Arbeitsmarktservice noch im Rahmen einer Medienkooperation mit diesen Institutionen. Wie es sich bereits aus der Beantwortung der Fragen 17 und 18 ergibt, ist davon auszugehen, dass Dr. Buchinger keine zusätzliche erwerbsmäßige Tätigkeit ausübt.

Im Übrigen beziehen sich die Fragen – da sie sich auf private Äußerungen von Dr. Buchinger beziehen – nicht auf Angelegenheiten der Geschäftsführung der Bundesregierung. Insbesondere stellt auch die Bewertung von Meinungen, die in Interviews zum Ausdruck kommen, keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts dar.

Fragen 33 bis 38:

Grundsätzlich muss angemerkt werden, dass der Tätigkeitsbericht 2009 die Tätigkeiten des Amtsvorgängers von Dr. Buchinger betrifft. Der Bericht wurde aber bereits übermittelt und liegt dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vor.

Dr. Buchinger hat im ersten Halbjahr an der Sitzung des Bundesbehindertenbeirates teilgenommen. Bericht wurde bisher nicht erstattet, weil die Tagesordnung dies noch nicht vorgesehen hat.


Fragen 39 bis 43:

Dr. Buchinger hat sein Amt als Behindertenanwalt am 1. Jänner 2010 angetreten. Untersuchungen wurden bis dato nicht durchgeführt. Seitens des Behindertenanwalts wurden bislang zwar keine konkreten Empfehlungen abgegeben, wohl aber hat er anlässlich seiner Pressekonferenz am 6. Mai 2010 die Schwerpunkte, die er im Rahmen seiner vierjährigen Tätigkeit setzen möchte, dargelegt.

Vor dem Hintergrund, dass die Funktionsperiode des Anwalts vier Jahre beträgt,
erscheint eine abschließende Bilanz etwas früh.

Insgesamt muss aber betont werden, dass der Gesetzgeber die Funktion des Behindertenanwalts bewusst unabhängig und weisungsfrei konzipiert hat. Es ist nicht Aufgabe des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, einem unabhängigen Organ der Bundesverwaltung, zu dessen Tätigkeit es auch gehört, diese Bundesverwaltung im Hinblick auf Diskriminierungen zu überprüfen, öffentlich Zensuren zu erteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen