5538/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.07.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/81-PMVD/2010                                                                                               26. Juli 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kößl, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Mai 2010 unter der Nr. 5501/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Änderungen des Zivildienstgesetzes" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Gemäß Art. 9a Abs. 4 B-VG hat jemand, der die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissens­gründen verweigert und hievon befreit wird, die Pflicht einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.


Zu 2:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung und Sport.

Zu 3:

Dieser Themenbereich steht in meinem Ressort in Beurteilung.