5538/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.07.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/81-PMVD/2010 26. Juli 2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kößl, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Mai 2010 unter der Nr. 5501/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Änderungen des Zivildienstgesetzes" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Gemäß Art. 9a Abs. 4 B-VG hat jemand, der die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, die Pflicht einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.
Zu 2:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
Zu 3:
Dieser Themenbereich steht in meinem Ressort in Beurteilung.