5548/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0009-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am 26. September 2018

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Mai 2010 unter der Nr. 5491/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend nach wie vor ausstehender Bericht an den Nationalrat über die zur Vollstreckung österreichischer Entscheidungen in anderen Mitgliedsstaaten im Bereich des Verkehrswesens notwendigen Auskunftserteilungen zur Ermittlung der Lenker gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wann ist konkret mit der Vorlage des oben genannten Berichtes an den Nationalrat zu rechnen?

 

Der gegenständliche Bericht wurde bereits an den Nationalrat weitergeleitet.

Zu den Fragen 2 bis 5 und 8:

Ø  In der Anfragebeantwortung teilen Sie mit, dass mit der Vorlage des Berichtes „in Kürze“ zu rechnen sei. Was verstehen Sie unter „in Kürze“?


Ø  Haben Sie inzwischen von allen Bundesländern Eingaben erhalten?

Ø  Wenn ja, woran scheitert die Weiterleitung des Berichtes an den Nationalrat?

Ø  Wenn nein, welche Bundesländer sind ausständig?

Ø  Haben Sie in Anbetracht der Verzögerung erwogen, einen Zwischenbericht an den Nationalrat abzuliefern?

 

Zum Zeitpunkt meiner seinerzeitigen Anfragebeantwortung vom 18. Dezember 2009 lag in meinem Ressort bereits ein Entwurf für einen Bericht vor, die Koordination mit den anderen in der Entschließung des Nationalrates ersuchten Ressorts nahm allerdings entsprechende Zeit in Anspruch.

 

Zu Frage 6:

Ø  In Ihrer Anfragebeantwortung machen Sie weitere Aktivitäten auf EU-Ebene von künftigen Ratspräsidentschaften abhängig. Welche Möglichkeiten sehen Sie noch, damit eine rasche EU-weite Lösung zustande kommt?

 

Im Zuge der Erstellung des Berichtes wurde von den für die Strafverfolgung im Bereich Führerschein und Fahrzeugzulassung zuständigen österreichischen Behörden eine Intensivierung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Ahndung von Verkehrsverstößen mittels eines Beitrittes zu EUCARIS, dem Europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem vorgeschlagen. Dies würde einen direkten Datenaustausch zwischen den zentralen Fahrzeug- und Führerscheinregistern der beteiligten Staaten ermöglichen. Eine von den Behörden ebenfalls gewünschte direkte Abfragemöglichkeit von personenbezogenen Halterdaten könnte in einem nach dem EUCARIS-Beitritt zu setzenden weiteren Schritt durch Abschluss von bilateralen Zusatzvereinbarungen mit den jeweiligen Staaten bewerkstelligt werden. Die rechtliche Grundlage für einen Beitritt Österreichs zu EUCARIS wird meinerseits bereits in der nächsten KFG-Novelle normiert, die technischen Voraussetzung müssten allerdings vom Bundesministerium für Inneres im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeugzentralregister geschaffen werden.

 

Zu Frage 7:

Ø  Halten Sie es für gerechtfertigt, Fristen des Nationalrates hinsichtlich einer Berichterstattung um eine solch große Zeitspanne zu überschreiten?

 

Wie bereits erwähnt lag in meinem Ressort bereits letztes Jahr ein Entwurf für einen Bericht vor. Darüber hinaus gehend darf ich zur Beantwortung der Frage auf die anderen in der Entschließung des Nationalrates ersuchten Ressorts verweisen.