5551/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0030-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 


Wien, am     . September 2018

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pack, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Mai 2010 unter der Nr. 5494/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Zugverbindung Fehring-Wien gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wie viele Jahre beträgt die technische Nutzungsdauer des Schienennetzes zwischen Fehring und Wien?

Ø  Gibt es auf der Strecke Fehring-Wien Abschnitte, die ihre technische Nutzungsdauer bereits überschritten haben?

a) Wenn Ja, wo liegen diese?

b) Wie groß ist deren Anteil an der Strecke Fehring-Wien?

 

 

Vorweg ist anzumerken, dass der Eisenbahnverkehr zwischen Fehring und Wien auf zwei Strecken mit unterschiedlicher Belastung (Zuganzahl, Zuggewicht, etc.) und Bedeutung (Hauptbahn, Nebenbahn) abgewickelt wird und somit auch die technische Nutzungsdauer nicht einheitlich gesehen werden kann. Die Strecke Fehring - Wiener Neustadt weist eine durchschnittliche technische Nutzungsdauer von mindestens 35 Jahren für Gleise, für einzelne Objekte jedoch durchaus auch länger auf (z.B. für Brücken mehr als 80 Jahre). Im Streckenabschnitt Wiener Neustadt - Wien beträgt die technische Nutzungsdauer der Gleisanlagen ca. 25 Jahre. Im Abschnitt Fehring - Friedberg sind zwar einzelne Anlagen am Ende ihrer technischen Nutzungsdauer, was allerdings durch entsprechende Erhaltungsmaßnahmen durch die ÖBB ausgeglichen wird.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Wie viele Langsamfahrstellen gibt es auf der Strecke zwischen Fehring und Wien?

Ø  Gibt es seitens der ÖBB Vorhaben, diese Langsamfahrstellen zu beseitigen?

a) Wenn Ja, wann werden diese umgesetzt?

b) Wenn Nein, warum nicht?

 

 

Derzeit gibt es im Streckenabschnitt Wien - Wiener Neustadt keine Langsamfahrstelle. Auf der Strecke Wiener Neustadt - Fehring bestehen vier Langsamfahrstellen. Eine Behebung  der Langsamfahrstellen ist vorgesehen.

 

Zu Frage 5:

Ø  Gibt es Möglichkeiten, die Fahrgeschwindigkeit zu erhöhen, insbesondere von Fehring bis Friedberg?

a) Wenn Ja, welche Maßnahmen sind zu setzen?

 

 

Zur Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt Friedberg - Fehring wären kostenintensive Maßnahmen erforderlich, wie z.B. die Auflassung bzw. die Veränderung von Eisenbahnkreuzungen.

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Gibt es eine Statistik über die Anzahl der Verspätungsminuten auf der Bahnstrecke Fehring-Wien?

a) Wenn Ja, wie sieht diese aus?

b) Wenn Nein, ist eine solche Statistik geplant?

 

Der Pünktlichkeitsgrad von Nahverkehrszügen auf der Strecke Wiener Neustadt – Fehring liegt im heurigen Jahr bei etwa 95%.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ø  Gibt es seitens Ihres Ministeriums Konzepte zur Attraktivierung der Bahnstrecke Fehring-Wien?

a) Wenn Ja, wie sehen diese aus?

b) Wenn Nein, ist die Ausarbeitung derartiger Konzepte geplant?

Ø  Gibt es seitens der ÖBB Konzepte zur Attraktivierung der Bahnstrecke Fehring-Wien?

a) Wenn Ja, wie sehen diese aus?

b) Wenn Nein, ist die Ausarbeitung derartiger Konzepte geplant?

 

 

Die Frage eines zusätzlichen Verkehrsangebots ist Angelegenheit zwischen ÖBB-Konzern und dem Land NÖ, das gemäß ÖPNRV-Gesetz für die Bestellung von Zügen, die über das Grundangebot des Bundes hinausgehen, zuständig ist.

 

Zu den Fragen 9 bis 13:

Ø  Warum wurden im Dezember 2009 die Direktverbindungen zwischen Hartberg und Wien auf nur noch eine pro Tag und Fahrtrichtung reduziert?

Ø  Wie viele Waggons auf der Strecke Fehring-Wien sind für den Transport von Fahrrädern bereitgestellt?

Ø  Gibt es Bestrebungen, das Angebot für Radtouristen auszubauen?

a) Wenn Ja, welche Maßnahmen werden gesetzt?

Ø  Wie viele Personen nutzen das Pendlerticket auf der Strecke Hartbergerland-Wien?

a) Wie teilt sich diese Zahl auf Wochen- bzw. Monatskarten auf?

Ø  Gibt es Statistiken, wie viele Urlaubsgäste die Bahn nutzen?

a) Wenn Ja, gibt es eine Aufstellung auch für die Thermenbahn und wie sieht diese aus?

b) Wenn Nein, sind solche Statistiken geplant?

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. des Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

 

Die obangeführten Anfragepunkte sind nicht vom Interpellationsrecht umfasst. Die angesprochenen betrieblichen Daten wie Fahrgastfrequenzen, Fahrplangestaltung sowie Sonderangebote für spezielle Bahnkunden fallen in die Verantwortung der Unternehmensorgane des ÖBB-Konzerns.