5560/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.07.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 26.07.2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0224-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5859/J betreffend „die familienpolitischen Auswirkungen einer Streichung des Alleinverdiener-absetzbetrages“, welche die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen am 21. Juni 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Die einkommensteuerrechtlichen Regelungen des Alleinverdienerabsetzbetrags gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.