5560/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.07.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 26.07.2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0224-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5859/J betreffend „die familienpolitischen Auswirkungen einer Streichung des Alleinverdiener-absetzbetrages“, welche die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen am 21. Juni 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Die einkommensteuerrechtlichen Regelungen des Alleinverdienerabsetzbetrags gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.