5563/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 5. August 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5733/J-NR/2010 betreffend Bericht des Fachhochschulrates 2008, die die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen am
15. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Der Österreichische Hochschulplan findet sich im derzeit gültigen Regierungsprogramm, daher ist auch in der laufenden Legislaturperiode mit der Erarbeitung begonnen worden.

 

Zu Frage 2:

Ziel ist es, dass bereits in die nächste Leistungsvereinbarungsperiode für die Universitäten (2013-2015) bzw. in den nächsten Fachhochschulplan ab 2012/13 Ergebnisse aus dem Hochschulplan einfließen.

 


Zu Frage 3:

Mein Amtsvorgänger hat im Jahr 2009 in Alpbach einen halbjährigen Diskussionsprozess angekündigt, der nun abgeschlossen wurde. Eine ressortinterne Gruppe hat sich mit möglichen
Fragestellungen an und Dimensionen eines Österreichischen Hochschulplans beschäftigt. Diese werden nun mit den Spitzenvertreter/innen der tertiären Sektoren besprochen werden.

 

Zu Frage 4:

Der Hochschulplan wird unter Federführung des zuständigen Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung erstellt. Er soll der Steuerung des österreichischen Hochschulraums unter Wahrung der Autonomie der Hochschulen dienen. Ein institutionalisierter Austausch der Beteiligten im tertiären Sektor soll die Entwicklung begleiten. Die Spitzenvertreter/innen der tertiären Sektoren werden noch im Sommer zu einem ersten Gespräch eingeladen werden.

 

Zu Frage 5:

Der Hochschulplan versteht sich als Entwicklungskonzept für den tertiären Sektor in Österreich. Dementsprechend muss es zu einem institutionalisierten Austausch der Beteiligten im tertiären Sektor kommen. Diese müssen auch den gemeinsam erarbeiteten Fragestellungen und Lösungen im Sinne einer langfristigen Weiterentwicklung des tertiären Sektors zustimmen.

 

Zu Frage 6:

Die Konsultation eines ersten Papiers zur „Neuordnung der externen Qualitätssicherung im Hochschulbereich“ im Herbst 2009 hat gezeigt, dass es weiteren Diskussionsbedarf zu bestimmten Punkten gibt. Daher werden zur Fortführung der Diskussion weitere Beratungen mit folgenden Akteuren des Hochschulsektors geführt: Universitätenkonferenz (UNIKO), Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA), Fachhochschulkonferenz (FHK), Fachhochschulrat (FHR), Österreichische Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK), Österreichischer Akkreditierungsrat (ÖAR) sowie Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH). Die Ergebnisse des Konsultationsprozesses und des stattgefundenen Diskussionsprozesses (bis Ende Juni 2010) werden in einen Gesetzesentwurf zur externen Qualitätssicherung im Hochschulbereich münden, der voraussichtlich noch im Sommer 2010 in Begutachtung gehen wird.

 

Zu Frage 7:

Schaffung einer gemeinsamen rechtlichen Grundlage für externe Qualitätssicherung über die Hochschulsektoren hinweg (Ausnahme: Pädagogische Hochschulen).

 

Zu Frage 8:

Der Entwurf des neuen Fachhochschulplanes wurde unter Einbeziehung der FHK, der ÖH und des FHR erarbeitet. Die Aussendung des Fachhochschulplanes ist im Sommer 2010 geplant.

 


Zu Frage 9:

Wesensmerkmal des neuen Fachhochschulentwicklungsplanes ist die Schwerpunktsetzung auf die qualitative Weiterentwicklung des Fachhochschulsektors. Die notwendige Budgetkonsolidierung des Bundes sowie die derzeit wirtschaftlich herausfordernden Rahmenbedingungen
machen vorerst ein quantitatives Wachstum des Fachhochschulsektors im bisherigen Ausmaß leider nicht möglich.

Weitere Schwerpunkte dieses Planes im Vergleich zum geltenden sind:

-       Aufnahme zusätzlicher Schwerpunkte (Konsolidierungsmaßnahmen wie Konzentration auf bestehende Einrichtungen sowie Fördermaßnahmen für Studierenden mit Migrationshintergrund oder Behinderung)

-       Beibehaltung der bisherigen Schwerpunkte (Technik/Naturwissenschaften, Forschung, Internationalisierung, überregionale Attraktivität, Steigerung des Frauenanteiles, Förderung berufsbegleitender Bildungsangebote sowie Durchlässigkeit des Bildungssystems)

-       Vereinfachung der Administration

 

Zu Frage 10:

Die bislang in den FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplänen vorgesehene Expansion kann auf Grund der notwendigen Budgetkonsolidierung des Bundes leider nicht fortgesetzt werden. Sofern jedoch zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können, sind rund
100 zusätzliche Studienplätze ab dem Studienjahr 2011/12 vorgesehen. Die Schwerpunkte dieses eventuellen Ausbaus entsprechen grundsätzlich den in der Beantwortung der Frage 9 angeführten. 

 

Zu Frage 11:

Die Zulassung von Studierenden zu Bachelor- und Masterprogrammen obliegt dem Autonomiebereich der Universitäten und Fachhochschulen. Die konkreten Maßnahmen sind von den
Erhaltern der Fachhochschulstudiengänge bei der Akkreditierung oder Reakkreditierung von diesen Studiengängen dem Fachhochschulrat vorzulegen. Die Ermöglichung von gemeinsamen Studiengängen soll zudem die Kooperation zwischen den Bildungseinrichtungen stärken.

 

Zu Frage 12:

Im neuen Fachhochschulplan ist als weiterer Schwerpunkt die Steigerung des Frauenanteiles in den technischen Bereichen vorgesehen. Die konkreten Maßnahmen sind von den Erhaltern der Fachhochschulstudiengänge bei der Akkreditierung oder Reakkreditierung von diesen Studiengängen dem Fachhochschulrat vorzulegen.

 

Zu Frage 13:

Die Steigerung des Anteiles nicht traditioneller Studierender ist ebenfalls als Schwerpunkt im Fachhochschulplan enthalten. Verstärkt werden soll die Anerkennung des so genannten „informellen“ Wissens als Aufnahmekriterium für einen Fachhochschulstudiengang.

 

Zu Frage 14:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung plant den Entwurf der Novelle zum FHStG gemeinsam mit dem Qualitätssicherungsgesetz noch im Sommer 2010 zur Begutachtung auszusenden.

 

Zu Frage 15:

Folgende Eckpunkte sind vorgesehen:

-       Festlegung von gesetzlichen Mindeststandards für das Studien- und Prüfungswesen

-       Regelung des Aufnahmeverfahrens

-       Regelung des Beschwerdewesens

-       verpflichtende Einrichtung von für den Studienbetrieb verantwortlichen Kollegialorganen bei allen Erhaltern

-       Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Studierenden

-       Anpassung der Möglichkeit zur Durchführung von gemeinsamen Studienprogrammen an den Universitätssektor

-       Regelung der möglichen Dauer von zeitlich befristeten Dienstverhältnissen

-       Anpassung der Regelungen betreffend Nostrifizierungen an den Universitätssektor

-       Regelung zur Führung der Bezeichnung „Rektor/Rektorin“ bzw. „Vizerektor/Vizerektorin“

-       Schaffung der gesetzlichen Grundlage für akademische Ehrungen sowie von ehrenhalber Verleihungen von akademischen Graden im Fachhochschulsektor

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.