5566/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.07.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am 30. Juli 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0128-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5586/J vom 31. Mai 2010 der Abgeordneten Gerald Grosz Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Gesamtkosten für Telefonie im Bundesministerium für Finanzen betragen für den Zeitraum 01. Juni 2009 (Abrechnungen erfolgen nur monatlich, weshalb an Stelle des 31. Mai 2009 der 1. Juni 2009 als Abrechnungsbeginn gewählt wurde) bis einschließlich 31. Mai 2010 € 371.482,--.

 

Zu 2.:

Im angefragten Zeitraum wurden durch das Bundesministerium für Finanzen rund 190 Mobilfunkgeräte beziehungsweise Handys angeschafft. Die Beschaffung betrifft aufgrund der kurzen Lebensdauer von Handys zum Großteil nur den Austausch der Geräte. Die dafür angefallenen Anschaffungskosten belaufen sich in Summe auf € 22.225,--.


Zu 3. und 6.:

Die Gesamtkosten für die Nutzung aller Diensthandys im Bundesministerium für Finanzen betragen für den Zeitraum 1. Juni 2009 (Abrechnungen erfolgen auch hier nur monatlich, weshalb an Stelle des 31. Mai 2009 der 1. Juni 2009 als Abrechnungsbeginn gewählt wurde) bis einschließlich 31. Mai 2009 € 312.790.,--. Eine Aufstellung der Kosten, betreffend die Nutzung von Diensthandys nach einzelnen Personengruppen, würde einen unverhältnis­mäßigen Verwaltungsaufwand darstellen, da alle Rechnungen händisch durchgegangen werden müssten.

 

Zu 4. und 5.:

Zum Stichtag 31. Mai 2010 waren 5.938 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts einschließlich der nachgeordneten Dienststellen im Besitz eines Diensthandys. Davon handelt es sich bei 21 Personen um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros, bei 10 Personen um solche des Büros von Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka und bei 12 Personen um Angehörige des Büros von Staatssekretär Mag. Andreas Schieder.

 

Zu 7. und 8.:

Durch Nutzung des Produktes „Mitarbeiterzusatzrechnung“ wird eine private Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen entgeltlich ermöglicht. Es existieren entsprechende dienstliche Anweisungen, bei privater Nutzung so vorzugehen, dass keine Kostenbelastung des Ressort­budgets entsteht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen