5567/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.07.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0153-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5589/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 3 und 6:

Für den angefragten Zeitraum 31. Mai 2009 bis 31. Mai 2010 betrugen die Telefonkosten (samt Kosten für mobile Internetnutzung) 45.380,15 Euro inklusive Umsatzsteuer; davon entfiel auf die durch dienstliche Mobiltelefone verursachten Kosten ein Betrag von 37.575,92 Euro.

Aus Gründen der Verwaltungsersparnis werden die Telefonkosten einzelner Mitarbeiter aus den (Gesamt)Rechnungen der Betreibergesellschaften nicht auf einzelne Kostenstellen aufgebucht. Daher können auch die auf die Mitarbeiter des Kabinetts entfallenden Kosten aus der Kosten- und Leistungsrechnung des Bundesministeriums für Justiz nicht abgefragt werden, sodass eine Auswertung nur unter Heranziehung aller Einzelrechnungen möglich wäre. Da die Diensthandynutzung der Kabinettsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen erfahrungsgemäß im Rahmen der üblichen Nutzung liegt, kann von einem Kostenanteil in Höhe von monatlich rund 26 Euro pro Person ausgegangen werden.

Zu 2:

Im Zeitraum 31. Mai 2009 bis 31. Mai 2010 wurden 326 Mobiltelefone angeschafft. Die Anschaffungskosten dafür betrugen 10.347,96 Euro inklusive Umsatzsteuer.

Zu 4 und 5:

Zum Stichtag 31. Mai 2010 waren 2.299 Justizbedienstete im Besitz eines Diensthandys. Davon entfallen 120 auf die Zentralstelle und 2.179 auf die nachgeordneten Dienststellen. Die sechs Bediensteten des Kabinetts sind im Besitz eines vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellten Mobiltelefons.

Zu 7 und 8:

Die Mitarbeiter des Justizressorts sind angewiesen, die Nutzung der Mobiltelefone auf dienstliche Notwendigkeiten zu beschränken. Dies wird auch – wie die (niedrigen) Telefonkostenabrechnungen zeigen – eingehalten.

Bei Gesprächen ins „eigene“ Mobilfunknetz und ins Festnetz fallen im Übrigen keine Verbindungsentgelte an.

 

. Juli 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)