5568/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.07.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0154-Pr 1/2010

 

An die

                                          Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                                    W i e n

 

zur Zahl 5599/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafverfahren – Sozialbetrug im Jahr 2009“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2, 4 bis 7:

Ich verweise auf die der Beilage angeschlossenen, aus Anlass dieser Parlamentarischen Anfrage durchgeführten Auswertungen aus der Verfahrensautomation Justiz über Strafverfahren nach den §§ 153c bis 153e StGB (Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung; Betrügerisches Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz; Organisierte Schwarzarbeit). Diese Auswertungen wurden einerseits auf das Anfallsjahr 2009, andererseits auf die im Jahr 2009 erfassten Erledigungen abgestellt; die Anfallszahlen sind fallbezogen ausgewiesen, die Erledigungen personenbezogen. Zu diesen Auswertungen wird darauf hingewiesen, dass in der Verfahrensautomation Justiz keine Rechtskraft erfasst wird.

Daher wurde ergänzend zu den Anfragepunkten 4 und 5 die nachstehende Tabelle auf Grundlage der Gerichtlichen Kriminalstatistik der Statistik Austria erstellt. Daraus lässt sich die Verurteilungs- und Sanktionenstatistik zu den Delikten nach §§ 153c bis 153e StGB (soweit in Rechtskraft erwachsen) für das Jahr 2009 entnehmen.

 

Norm

§ 153c StGB

§ 153d StGB

§ 153e StGB

Gesamt

349

14

7

Geldstrafe

bedingt

75

0

0

Geldstrafe

unbedingt

16

0

1

Geldstrafe

teilbedingt

1

0

0

teilbedingte Strafe

(§ 43a Abs. 2

0

0

0

Freiheitsstrafe bedingt

252

13

6

Freiheitsstrafe unbedingt

5

1

0

Freiheitsstrafe teilbedingt

0

0

0

§ 21/1 StGB

0

0

0

§§ 21/2, 22 StGB

0

0

0

§ 12 JGG

0

0

0

§ 13 JGG

0

0

0

keine Zusatzstrafe nach § 40 StGB

0

0

0

 

Zu 3:

Im Jahr 2008 wurde die Untersuchungshaft wegen der §§ 153c, 153 d oder 153e StGB nach den Aufzeichnungen der Integrierten Vollzugsverwaltung (IVV) über zehn Personen, im Jahr 2009 über 18 Personen verhängt.


Zu 8:

Ich beantworte diese Frage anhand der mir vorliegenden Berichte der Staatsanwaltschaften Salzburg und Wien, bei denen die im Einleitungstext der Anfrage zitierten „Betrugsfälle“ anhängig waren bzw. sind.

Im Rahmen des erstgenannten Verfahrens der Staatsanwaltschaft Wien wurde bis dato ein Beschuldigter angeklagt und vom Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr (teilbedingt) verurteilt. Hinsichtlich der übrigen ca. 60 Beschuldigten ist das Ermittlungsverfahren anhängig.

Im zweitgenannten Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Salzburg gegen sieben Personen Anklage erhoben. Fünf Angeklagte wurden zu (bedingten) Freiheitsstrafen in der Dauer zwischen zwei und zwanzig Monaten rechtskräftig verurteilt, während zwei Angeklagte aufgrund von Verjährung gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen wurden.

 

. Juli 2010

 

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.