5574/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.07.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am

31. Mai 2010 unter der Zl. 5584/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Aus verwaltungstechnischen Gründen - die Abrechnungen erfolgen nur monatlich - wurden die Kosten für den Zeitraum vom 1. Juni 2009 bis 31. Mai 2010 berechnet: Die Kosten für das Ressort ohne den nachgeordneten Dienststellen betrugen € 364.716,51 wobei davon die Kosten für Mobiltelefonie € 181.823,63 (beide Beträge inkl. USt.) betrugen.

Zu Frage 2:

Im angefragten Zeitraum wurden 66 Handys beschafft. Es handelte sich dabei insbesondere um Austausch/Ersatzbeschaffungen. Die Anschaffungskosten dafür betrugen € 3.500,-.

Zu Frage 4:

Zum Stichtag 31. Mai 2010 standen in der Zentralstelle 222 Diensthandys und an den Vertretungen 488 Diensthandys in Verwendung.


Zu den Fragen 5 und 6:

Für im Kabinett tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind 16 Diensthandys im Einsatz. Die Kosten im Zeitraum vom 1. Juni 2009 bis zum 31. Mai 2010 für die Nutzung der Diensthandys beliefen sich auf € 8914,41 (inkl. USt.)

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich bei der Übernahme eines Diensthandys, dass sie dieses ausschließlich für dienstliche Zwecke verwenden werden. Es kann weiters die Option Rechnungstrennung gewählt werden; dieses Service wird vom Telefon-Provider kostenfrei zur Verfügung gestellt und ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit dem Diensthandy private Gespräche auf eigene getrennte Rechnung zu führen.