5577/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.07.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 




S91143/88-PMVD/2010                                                                                               28. Juli 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. Mai 2010 unter der Nr. 5590/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS), dem Österreichischen Bundesheer (ÖBH) und allen nachgeordneten Dienststellen (ngdDSt) beliefen sich die Gesamtkosten für Telefonie (Festnetz, mobil, Fax etc.) für den angesprochenen Zeitraum auf rund 5,7 Mio. Euro.

Zu 2:

In diesem Zeitraum wurden für das Österreichische Bundesheer 692 Mobiltelefone beschafft. Bei diesen Mobiltelefonen handelt es sich um kostenfreie Geräte, die auf Grund des bestehenden BBG-Rahmenvertrages „Hardwarebezug Standardgeräte“ (BBG-GZ 100102) bezogen wurden. In der Sektion V fielen Anschaffungskosten von 69 Euro an.

Zu 3 bis 6:

Bis zum Stichtag 31. Mai 2010 wurden insgesamt 4.697 dienstliche Mobiltelefone zugewiesen. Die Kosten für die Nutzung beliefen sich auf rund 846.000,- Euro.

Zu 7 und 8:

Die im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport dienstlich zugewiesenen Mobiltelefone dienen in erster Linie zur Sicherstellung der Erreichbarkeit von Bediensteten von Organisationen innerhalb und außerhalb der Dienstzeit. Die aktive Nutzung der dienst­lich zugewiesenen Mobiltelefone für private Zwecke wurde mittels Erlass untersagt, davon ausgenommen sind bis dato lediglich kurze Verbindungsaufnahmen zur Abdeckung der sozialen Erfordernisse und bei Anmeldung einer Mitarbeiterzusatzrechnung beim Provider.

Weiters wird durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport eine monat­liche Überprüfung der Summen der Zentralstelle und des nachgeordneten Bereiches auf Plausibilität der angelaufenen Kosten durchgeführt. Im Falle des Missbrauch wird ein Schadensersatzverfahren eingeleitet.