5579/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 31. Mai 2010 unter der Zahl 5553/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballmeisterschaftsspielen – in Österreich (Saison 2009/2010)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die nationale Fußballinformationsstelle ist dem Zentrum für Sportangelegenheiten (ZSA) in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit zugeordnet.

 

Zu Frage 2:

2008 standen dem Zentrum für Sportangelegenheiten insbesondere aufgrund der Vorbereitungen und Abwicklung der Fußball-Europameisterschaft 2008 insgesamt bis zu 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. 2009 und 2010 sind dem Zentrum für Sportangelegenheiten 10 Bedienstete zugewiesen.

 

Zu Frage 3:

Der Leiter des Zentrums für Sportangelegenheiten ist Dr. Michael Neugebauer.


 

Zu Frage 4:

Die Kosten wurden aus den dem Innenressort zur Verfügung gestellten Budgetmitteln abgedeckt.

 

Eine gesonderte Ausweisung der Kosten für die nationale Fußballinformationsstelle ist nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 5:

Ja; eine zentrale Schulung hat es nicht gegeben.

 

Zu Frage 6:

2008 war – auch bedingt durch die Vorbereitungen und die Abwicklung der Fußballeuropameisterschaft - die nachstehende Anzahl an Exekutivbeamten als Fanpolizisten (Szenekundige Beamte – SKB) bei folgenden Sportarten im Einsatz:

Bundesland

Sportarten

Beamte

Vorarlberg

Fußball + Eishockey

15

Tirol

Fußball + Eishockey

10

Salzburg

Fußball + Eishockey

14

Oberösterreich

Fußball + Eishockey

37

Niederösterreich

Fußball

25

Burgenland

Fußball

11

Steiermark

Fußball + Eishockey

34

Kärnten

Fußball + Eishockey

18

Wien

Fußball + Eishockey

41

 

2009 war die nachstehende Anzahl an Exekutivbeamten als Fanpolizisten (Szenekundige Beamte – SKB) bei folgenden Sportarten im Einsatz:

Bundesland

Sportarten

Beamte

Vorarlberg

Fußball + Eishockey

14

Tirol

Fußball + Eishockey

8

Salzburg

Fußball + Eishockey

14

Oberösterreich

Fußball + Eishockey

36

Niederösterreich

Fußball

23

Burgenland

Fußball

11

Steiermark

Fußball + Eishockey

34

Kärnten

Fußball + Eishockey

16

Wien

Fußball + Eishockey

29

 

2010 sind 185 Exekutivbeamte als szenekundige Beamte tätig.

 

Zu Frage 7:

Nein.

 

Zu Frage 8:

Ja.

 

Zu Frage 9:

Im Zuge gesonderter Ausbildungstage werden die Exekutivbeamten auf einsatzspezifische Situationen vorbereitet, die typischerweise im Zuge von Sportveranstaltungen entstehen können. Darüber hinaus werden in den jeweiligen Landespolizeikommanden regelmäßig Evaluierungen durchgeführt, um etwaige Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. Für die szenekundigen Beamten ist die Ausarbeitung eines speziellen Schulungsprogrammes ab Herbst 2010 geplant.

 

Zu Frage 10:

Nein.

 

Zu den Fragen 11 und 33:

Am 9. Juli 2009 wurde eine Vereinbarung zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Inneres, der Österreichischen Fußballbundesliga und dem Österreichischen Fußballbund unterzeichnet. Die gemeinsamen Ziele sind effiziente Kommunikation, periodische Sicherheitsmeetings mit den Sicherheits- und Fanverantwortlichen der Vereine der 1. und 2. Spielklasse der Bundesliga zu Beginn und Ende jeder Saison, ein institutionalisierter Informations- und Erfahrungsaustausch, die Abstimmung zwischen Exekutivorganen und Ordnern sowie verbesserter Informationsaustausch in Hinblick auf das Instrument der Stadionverbote.

 

Die Zusammenarbeit mit den offiziellen „Fan-Betreuern“ erfolgt im Sinne dieser Vereinbarung laufend sowie situativ durch institutionalisierten und anlassbezogenen Informationsaustausch vor bzw. nach den jeweiligen Spielrunden sowie im Rahmen von Sicherheitsmeetings und Informationsveranstaltungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga und des Österreichischen Fußballbundes.

 

Das Bundesministerium für Inneres hat ein umfassendes Präventionsmaßnahmenpaket ausgearbeitet, in dessen Rahmen speziell ausgebildete Präventionsbeamtinnen und -beamte sowie szenekundige Beamtinnen bzw. Beamte durch Vorträge in Schulen, Jugendzentren, Fußballvereinen und Fußballfanclubs zur Verhinderung von Gewalttaten bei Fußballsportveranstaltungen beitragen. Hauptschwerpunkte sind dabei:


 

 

Begleitet wird dieses Maßnahmenpaket durch eine entsprechende Kommunikationsstrategie, die Aufmerksamkeit und Interesse wecken und ein entsprechendes Bewusstsein gegen Gewalt im Sport fördern soll. Die Strategie wurde vom Bundesministerium für Inneres entwickelt und wird gemeinsam von den Verantwortungsträgern des Fußballs in Österreich (Österreichischer Fußballbund, Österreichische Fußball-Bundesliga und den Vereinen) finanziert und umgesetzt.

 

Zu den Fragen 12 bis 16:

Nein. Risikoanalysen sind einzelfallbezogene Lagebilder und werden vor den jeweiligen Spielen erstellt.

 

Zu Frage 17:

Art der Anzeige

Anzahl

§§ 83, 84 und 88

47

§ 91

11

§§ 269 und 270

19

§§ 125 und 126

41

 

Eine Auflistung nach Bundesländern wird nicht geführt.

 

Zu Frage 18:

Art der Anzeige

Anzahl

§§ 83, 84 und 88

15

§ 91

1

§§ 269 und 270

2

§§ 125 und 126

9 (Schwere SB: 0)

 

Eine Auflistung nach Bundesländern wird nicht geführt.

 

Zu Frage 19:

tipp3-Bundesliga

131

ADEG Erste Liga

6

 

Eine Auflistung nach Bundesländern wird nicht geführt.

 

Zu den Fragen 20, 24 und 25:

tipp3-Bundesliga:

Deliktsgruppen

Anzahl:

Körperverletzung

32

Schwere Körperverletzung

14

Fahrlässige Körperverletzung

1

Gefährdung der körperlichen Sicherheit

395 (Pyrotechnik)

Raufhandel

11

Schwere Nötigung

1

Gefährliche Drohung

3

Beleidigung

10

Sachbeschädigung

38

Schwere Sachbeschädigung

3

Diebstahl

7

Entwendung

2

Betrug

17

Raub

3

Tierquälerei

1

Widerstand gg die Staatsgewalt

12

Tätlicher Angriff auf einen Beamten

7

Suchtmittelmissbrauch

7

Verbotsgesetz

3

Waffengesetz

1

Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen

5

Eisenbahngesetz

5

Landesrechtliche Bestimmungen (Veranstaltungs- und Jugendschutzgesetze)

565

Pyrotechnikgesetz 1974

196

Pyrotechnikgesetz 2010

320

Störung der Ordnung

409

Aggressives Verhalten

45

Straßenverkehrsordnung

33

Sonstige Verwaltungsübertretungen

2

 

ADEG Erste Liga:

Deliktsgruppen

Anzahl:

Körperverletzung

12

Schwere Körperverletzung

2

Fahrlässige Körperverletzung

1

Gefährdung der körperlichen Sicherheit

1

Raufhandel

1

Schwere Nötigung

0

Gefährliche Drohung

0

Beleidigung

1

Sachbeschädigung

9

Schwere Sachbeschädigung

0

Diebstahl

2

Entwendung

0

Betrug

0

Raub

0

Tierquälerei

0

Widerstand gg die Staatsgewalt

1

Tätlicher Angriff auf einen Beamten

1

Suchtmittelmissbrauch

2

Verbotsgesetz

0

Waffengesetz

0

Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen

1

Eisenbahngesetz

0

Landesrechtliche Bestimmungen (Veranstaltungs- und Jugendschutzgesetze)

27

Pyrotechnikgesetz 1974

4

Pyrotechnikgesetz 2010

10

Störung der Ordnung

47

Aggressives Verhalten

9

Straßenverkehrsordnung

3

Sonstige Verwaltungsübertretungen

0

 

Darüber hinausgehende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 21:

tipp3-Bundesliga

49

ADEG Erste Liga

11

 

Eine Auflistung nach Bundesländern wird nicht geführt.

 

Zu Frage 22:

tipp3-Bundesliga

18

ADEG Erste Liga

0

 

Eine Auflistung nach Bundesländern wird nicht geführt.

 

Zu Frage 23:

tipp3-Bundesliga

1

ADEG Erste Liga

2

 

Eine Auflistung nach Bundesländern wird nicht geführt.

 

Zu Frage 26:

tipp3-Bundesliga:


 

Fangruppen (Angezeigte):

Anzahl:

SK Rapid Wien

587

FK Austria Wien

246

LASK Linz

213

SK Puntigamer Sturm Graz

151

SV Josko Ried

89

SC Magna Wr Neustadt

33

SK Austria Kelag Kärnten

17

Red Bull Salzburg FC

15

KSV Superfund

14

SV Mattersburg

1

 

ADEG Erste Liga:

Fangruppen (Angezeigte):

Anzahl:

FC Wacker Innsbruck

59

Cashpoint SCR Altach

38

SC Austria Lustenau

12

FC Lustenau 1907

11

Fernwärme Vienna

3

FC Mohrenbräu Dornbirn

3

FC Trenkwalder Admira

2

TSV Sparkasse Harberg

1

FK Austria Wien Amateure

1

FC Pax Gratkorn

0

Red Bull Juniors Salzburg

0

SKNV St. Pölten

0

 

Zu den Fragen 27, 30, 31 und 40:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 28:

Regionalligen:

Strafanzeigen

Anzahl

Gerichtlich strafbare Handlungen

29

Verwaltungsübertretungen

46

 

Unterligen:

Strafanzeigen

Anzahl

Gerichtlich strafbare Handlungen

8

Verwaltungsübertretungen

18

 

Regionalligen:

Fangruppen (Angezeigte):

Anzahl:

GAK

41

FC Blau Weiss Linz

24

SVL Falvia Solva

2

DSV Leoben

1

 

Unterligen:

Fangruppen (Angezeigte):

Anzahl:

SV Austria Salzburg

7

LASK Amateure

6

SK Vorwärts Steyr

3

 

Entsprechende Statistiken in Hinblick auf einzelne Deliktstypen werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 29 und 32:

Das Zentrum für Sportangelegenheiten im Bundesministerium für Inneres hat ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt, um den Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen entschieden entgegenzuwirken. Den ersten Schwerpunkt stellt die Präventionsstrategie dar. Erfahrungen im internationalen Fußball haben gezeigt, dass insbesondere die präventive Fanarbeit einen zentralen Beitrag gegen Gewalt im Fußball leistet. Es gilt daher, die Gewaltprävention auch im Fußballbereich in Österreich flächendeckend zu fördern. Hierbei ist die Arbeit mit Jugendlichen, mit der sogenannten „next generation“ von Fußballfans, die im Alter zwischen 13 und 18 Jahren bereits Tendenzen zur Gewaltbereitschaft zeigen, vorrangig. Diese Jugendlichen sollen mit langfristig konzipierten und nachhaltigen Präventionsmaßnahmen erreicht werden. Dazu wurde die Kooperation zwischen Präventionsbeamtinnen bzw. -beamten und szenekundigen Beamtinnen und -beamten intensiviert. Gemeinsam bieten diese unter dem Motto „Die Welle gegen Gewalt“ an Schulen sowie Saison begleitend in Vereinen und Fanclubs Informationsveranstaltungen zum Thema Gewalt im Fußball an.

 

Kooperation  und Einbindung aller betroffenen Organisationen und Vereine stellen einen weiteren Schwerpunkt dar. Deshalb wurden Kooperationsvereinbarungen mit der Österreichischen Fußballbundesliga und dem Österreichischen Fußballbund sowie dem Österreichischen Eishockeyverband sowie – in Hinblick auf eine verbesserte Abstimmung in Zusammenhang mit Fanbewegungen – mit den Österreichischen Bundesbahnen geschlossen. Gemeinsam soll durch intensive und nachhaltige Zusammenarbeit präventiv der Gewalt im Sport entgegengewirkt werden.

 

Klare Gebote und Regelungen sind im Kampf gegen Gewalt im Sport unerlässlich. Daher sind neben umfangreichen Präventionsangeboten und weitreichenden Kooperationsformen mit privaten Organisatoren und Veranstaltern eindeutige Grenzen, klare Sanktionen und deren konsequente Durchsetzung notwendig, um für ein gewaltfreies Klima zu sorgen und sportbegeisterte Fans vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Die (sport)rechtlichen Rahmenbedingungen wurden daher insb. im Bereich Raufhandel, Pyrotechnik und Datenaustausch neu gestaltet, um Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen besser vorbeugen zu können und dem Phänomen europaweit zunehmender gewalttätiger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit internationalen und nationalen Sportveranstaltungen verstärkt begegnen zu können. 

 

Mit der Schaffung hauptamtlicher Planstellen und der Implementierung des „szenekundigen Dienstes“ in den Landespolizeikommanden wurde ein wichtiger organisatorischer Schritt zur Verhinderung von Ausschreitungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen gesetzt. Die szenekundigen Beamtinnen und -beamten sind besonders geschulte Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamte (z.B. Pyrotechnik, Massenpsychologie), die über spezielle Szenekenntnisse verfügen und bereits im Vorfeld präventive Maßnahmen setzen, um gefährliche Angriffe zu vermeiden.

 

Zu Frage 34:

Derzeit nicht.

 

Zu Frage 35:

Grundsätzlich ist jede Sportveranstaltung aufgrund einer Lagebeurteilung einzelfallbezogen zu beurteilen. Die derzeitigen Problemstellungen beziehen sich hauptsächlich auf die Sportarten Fußball, Eishockey und (in Hinblick auf missbräuchliche Verwendung pyrotechnischer Gegenstände) Schisportveranstaltungen.

 

Zu Frage 36:

Wien

151

Burgenland

2

Niederösterreich

2

Oberösterreich

212

Salzburg

9

Steiermark

43

Kärnten

0

Tirol

22

Vorarlberg

0

 

Zu Frage 37:

Die Verhängung des Sicherheitsbereiches gemäß den Bestimmungen des SPG erbrachte insbesondere im Zusammenhang mit den dadurch ermöglichten Identitätsfeststellungen, Wegweisungen und der Verhängung von Betretungsverboten positive Erfahrungen zur Verhinderung von Gewalt- und Sicherheitsproblemen vor, während und nach einer Sportveranstaltung. Die im Sicherheitsbereich anzuwendenden Maßnahmen können unabhängig von einem von der Bundesliga bzw. Verein erlassenen Stadionverbot durchgeführt werden und tragen dazu bei, dass sich potenziell gewaltbereite Personen weder im Nahbereich eines Stadions noch im Stadion selbst aufhalten dürfen.

 

Zu den Fragen 38 und 42:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 39:

Vor Beginn einer Sportveranstaltung werden die Sicherheitsauflagen im Rahmen einer Begehung der Veranstaltungsstätte durch Vertreter des Veranstalters, der Sicherheits- und Veranstaltungsbehörden und der Blaulichtorganisationen sowie durch Spieldelegierte der Bundesliga geprüft. Im Beanstandungsfall hat der Veranstalter alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Auflagen einzuhalten beziehungsweise den gesetzmäßigen Zustand für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung herzustellen. Statistiken zur Anzahl oder Art der Beanstandungen werden nicht geführt.

 

Zu Frage 41:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Die Anzahl der eingesetzten Exekutivbeamten richtet sich nach der unterschiedlichste Parameter berücksichtigenden einzelfallbezogenen Risikoanalyse.