5581/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . September 2018
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. Mai 2010 unter der Nr. 5565/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4, 6, 8 und 9:
Ø Aus wie vielen Fahrzeugen besteht der momentane Fuhrpark der Zentralstelle (Stand: 1. Mai 2010) Ihres Ministeriums? Bitte um Angabe der Automarke und Betriebsart
Ø Wann wurden diese unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils angeschafft?
Ø Wie hoch waren die ursprünglichen tatsächlichen Anschaffungskosten für die unter Frage 1 genannten Fahrzeuge?
Ø Besitzen die unter Frage 1 genannten Fahrzeuge eine Sonderausstattung? Bitte um jeweilige Angabe der Art und Kosten der Sonderausstattung
Ø Welcher Personenkreis ist für die Benützung dieser unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils autorisiert (Bundesminister/in, Staatssekretär/in, Kabinettsmitarbeiter/innen, Beamtinnen und Beamte)?
Ø Welche Dienstkraftwägen welcher Marke stehen den Regierungsmitgliedern bzw. allfälligen Staatssekretärinnen/Staatssekretären zur Verfügung?
Ø Wie hoch waren die Kosten der unter Frage 8 genannten Dienstkraftwägen?
Marke |
Betriebsart |
Ankauf / Leasing |
Nutzer |
Anschaffungskosten |
Sonderaus-stattung |
Audi |
Benzin u. Erdgas |
Ankauf
|
Frau Bundesministerin |
€ 48.612,00
|
keine
|
Mercedes |
Diesel |
Ankauf |
alle Mitarbeiter/innen des Ressorts |
€ 33.821,94 |
keine |
Mercedes |
Diesel |
Sachgüter-austausch |
alle Mitarbeiter/innen des Ressorts |
€ 0 |
keine |
VW Bus |
Diesel |
Ankauf |
alle Mitarbeiter/innen des Ressorts sowie Oberste Schifffahrtsbehörde |
€ 45.126,00 |
€ 2.037,60 Blaulichtanlage mit Signalhorn |
Zu Frage 5:
Ø Welche Begründung lag für die Anschaffung der unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils vor?
Die Anschaffung der unter Frage 1 genannten Fahrzeuge ist für die Erfüllung der dienstlichen Erfordernisse notwendig.
Zu den Fragen 7 und 10:
Ø Wie viele Kraftfahrer hält Ihr Ministerium im Personalstand?
Ø Von welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Ressorts werden diese unter Frage 8 genannten Dienstkraftwägen gelenkt?
Im BMVIT sind zwei Kraftfahrzeuglenker beschäftigt.
Zu Frage 11:
Ø Sind diese unter Frage 8 genannten Dienstkraftwägen versichert, bei welchem Versicherungsunternehmen sind diese versichert und wie hoch ist die jährliche durch Ihr Ministerium zu tragende Versicherungssumme?
Der Vertrag des BMVIT ist nicht variabel, die jährlichen Kosten betragen € 532,72.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Ø Stehen diese Dienstkraftwägen für Ihre private Nutzung bzw. die eines weiteren Regierungsmitgliedes oder allfälligen Staatssekretärin/Staatssekretärs auch zur Verfügung?
Ø Welche Privatfahrten (In- und Ausland) haben Sie bzw. ein weiteres Regierungsmitglied bzw. allfälliger Staatssekretär/Staatssekretärin mit einem Dienstkraftwagen Ihres Ministeriums seit 1.1.2009 bis 31.5.2010 absolviert? Bitte um genaue Angabe des Reiseziels und der Dauer der Beanspruchung.
Ø Haben Sie für diese unter Frage 13 genannten Fahrten auch einen Kraftwagenfahrer Ihres Ressorts in Anspruch genommen? Wenn ja, wann, für welche Reise und für welchen Zeitraum?
Ich verweise auf die Anfragebeantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 5554/J-NR/2010 des Herrn Bundeskanzlers.
Zu Frage 15:
Ø Gibt es innerhalb Ihres Ministeriums Regeln für die private Nutzung von Dienstkraftwägen? Wenn ja, welche exakt und für welchen Personenkreis?
Über die Regelung im Bundesbezügegesetz §9 hinaus ist keine private Nutzung vorgesehen.