5591/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.08.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0136-I/4/2010 |
Wien, am 30. Juli 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Glaser, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juni 2010 unter der Nr. 5619/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Aktivitäten und Mittel für Entwicklungszusammenarbeit gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs halte ich fest, dass die generelle Zuständigkeit für die Entwicklungszusammenarbeit nach dem derzeit geltenden Bundesministeriengesetz 1986 beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten liegt.
Zu den Fragen 1, 3 und 4:
Ø Welche Aktivitäten Ihres Ressorts im Zusammenhang mit Entwicklungszusammenarbeit gab es im Einzelnen in den Jahren 2007, 2008 und 2009?
Ø Was haben Sie in den einzelnen Jahren 2007, 2008 und 2009 unternommen, um bei Aktivitäten Ihres Ressorts die Querschnittsmaterie Entwicklungszusammenarbeit verstärkt zu berücksichtigen?
Ø Was planen Sie für das Jahr 2010?
Auf Initiative der österreichischen Bundesregierung wurde 1988 der Verein HOPE 87 zur Durchführung von internationalen Projekten im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit und fehlenden Bildungszugang gegründet. In den letzten Jahren entfaltet HOPE 87 seine Tätigkeit vorwiegend in den Entwicklungsländern. In den Jahren 2007 bis 2009 und für das Jahr 2010 wurden vom Bundeskanzleramt für diese Aktivitäten jährlich dem Verein HOPE 87 € 120.000,-- zur Verfügung gestellt. Mit dieser Unterstützung konnte die Institution mehr als das Zehnfache an Projektmitteln in den Zielländern umsetzen.
Weiters liegt im Bundeskanzleramt ein Ersuchen des Vereins Nepal Trust Austria um finanzielle Unterstützung eines Projektes vor, das die Einrichtung einer medizinischen Infrastruktur in Nepal zur Vornahme von gynäkologischen und allgemeinen (Vorsorge-,) Untersuchungen in Simikot und Humla zum Gegenstand hat. Derzeit wird dieses Projekt durch Experten geprüft. Bei positivem Ausgang der Prüfung ist eine finanzielle Unterstützung vorgesehen.
Im Bereich der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit wird ein jährlicher Beitrag zum OECD-Entwicklungszentrum im Ausmaß von rund €100.000,- geleistet. Die Gesamtausgaben des BKA für diese Aktivitäten betrugen:
2007: € 415.000
2008: € 513.000
2009: € 222.000
Darüber hinaus arbeitet das Bundeskanzleramt im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Kohärenz im Sinne der Entwicklung konsequent an der Umsetzung und Sicherstellung von Kohärenz in allen Politikbereichen mit und ist auch in die Erstellung der jeweiligen Dreijahresprogramme der österreichischen Entwicklungspolitik eingebunden. Zur entwicklungspolitischen Beratung der Österreichischen Entwicklungsbank sowie zur entwicklungspolitischen Begutachtung der Ansuchen um Haftungsübernahme der Entwicklungsbank ist das BKA im Gremium Wirtschaft und Entwicklung vertreten.
Zu Frage 2:
Ø Welche dieser Aktivitäten haben jeweils in welchem Umfang zu ODA-anrechenbaren Ausgaben geführt?
Sämtliche Aktivitäten sind als ODA-anrechenbare Ausgaben zu werten.
Zu Frage 5:
Ø Was wurde oder wird im Zuständigkeitsbereich Ihres Ressorts sonst noch in diesem Zusammenhang unternommen?
Seit März 2009 besteht für einen Zeitraum von 3 Jahren eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem BKA und der ägyptischen CAOA (Central Agency for Organisation and Administration). Inhalt der Zusammenarbeit sind Themen des Verwaltungs- und Personalmanagements, des e-Governments und Gender-Fragen im öffentlichen Dienst. Folgende Schwerpunkte wurden bereits für eine Umsetzung festgelegt:
- Digitale Signatur und elektronisches Identitätsmanagement,
- Personal- und Budgetmanagement sowie
- elektronisches Aktensystem.
In diesem Zusammenhang haben im 1. Halbjahr erfolgreiche Workshops in Ägypten stattgefunden.
Mit freundlichen Grüßen