5593/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.08.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0137-I/4/2010 Wien, am 30. Juli 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juni 2010 unter der Nr. 5668/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Rechnungshofbericht Bund 2009/13 (Asylgerichtshof) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Gibt es Pläne, die Leistungspotenziale des Asylgerichtshofs weiter voll auszuschöpfen?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wenn ja, wie sehen diese aus?
Das Bundeskanzleramt hat mit der Führung des Asylgerichtshofes mehrfach die Situation im Zusammenhang mit den bei seiner Gründung übernommenen Altfällen besprochen und eine Reihe von Maßnahmen diskutiert, wie dieser Rückstand entsprechend den politischen Festlegungen bei der Schaffung des Gerichtshofes abgearbeitet werden kann. Diese Gespräche finden bei Bedarf und in gewissen Intervallen auch weiterhin statt.
Auf Grundlage der asylgerichtshofgesetzlichen Bestimmungen sowie nach den mir vom Asylgerichtshof vorliegenden Informationen hat der Asylgerichtshof gemäß § 20 AsylGHG zur Sicherstellung einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen, sparsamen und effizienten Besorgung der Aufgaben eine Controllingabteilung, die die Organe des Asylgerichtshofes bei ihren Entscheidungen unterstützt und in diesem Zusammenhang fortlaufend die Entwicklung der Beschwerdeverfahren anhand von Kennzahlen analysiert sowie die diesbezüglichen Ergebnisse zur Verfügung stellt. Der gemäß § 20 Abs. 4 AsylGHG aus der Mitte der Richter gewählte Controllingausschuss kann darüber hinaus zu den Controlling-Ergebnissen Empfehlungen abgeben.
Weiters hat sich der Asylgerichtshof im Bereich des Qualitätsmanagements erfolgreich bemüht, für seine Arbeitsabläufe eine ISO-Zertifizierung zu erhalten, womit diese international anerkannten (Zertifizierungs)Maßstäben entsprechen. Traditionelle Gerichtsstrukturen wurden so mit einem modernen Ablaufmanagement verknüpft.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass auch der Asylgerichtshof in die Reform des Haushaltswesens und damit voll in die wirkungsorientierte Budgetierung und das Wirkungscontrolling eingebunden wird.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Ø Sind diese Pläne mit Mehrkosten verbunden oder sind Einsparungen vorauszusehen?
Ø Wie hoch werden die Mehrkosten oder die Einsparungen sein?
Ø Sind diese Pläne mit Mehraufwand verbunden oder ist mit weniger Aufwand zu rechnen?
Mit den dargestellten Rahmenbedingungen und Maßnahmen sind keine Mehraufwendungen oder Mehrkosten verbunden. Die dem Rückstandsabbau entsprechende Personalreduktion der kommenden Jahre ist im Personalplan und im Bundesfinanzgesetz festgelegt, daher dem Nationalrat bekannt, und wird eingehalten.
Insoweit durch die aus der Effizienz der Verfahrensführung resultierenden Beschleunigungen von Asylverfahren Einsparungen im Bereich des Asylwesens insgesamt - also etwa bei den Betreuungskosten - verbunden sind, betreffen diese nicht meinen Vollzugsbereich.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ø Ist eine Umstrukturierung des Asylgerichtshofes geplant?
Ø Wann sollen diese Pläne umgesetzt werden?
Nein, es ist keine weitere Umstrukturierung des Asylgerichtshofs geplant, da dessen Entwicklung ohnedies gesetzlich geregelt ist.
Mit freundlichen Grüßen