5593/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.08.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

                                                                               

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

                                                                               

GZ: BKA-353.110/0137-I/4/2010                                                 Wien, am 30. Juli 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juni 2010 unter der Nr. 5668/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Rechnungshofbericht Bund 2009/13 (Asylgerichtshof) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø Gibt es Pläne, die Leistungspotenziale des Asylgerichtshofs weiter voll auszu­schöpfen?

Ø Wenn nein, warum nicht?

Ø Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

Das Bundeskanzleramt hat mit der Führung des Asylgerichtshofes mehrfach die Situ­ation im Zusammenhang mit den bei seiner  Gründung übernommenen Altfällen be­sprochen und eine Reihe von Maßnahmen diskutiert, wie dieser Rückstand entspre­chend den politischen Festlegungen bei der Schaffung des Gerichtshofes abgearbei­tet werden kann. Diese Gespräche finden bei Bedarf und in gewissen Intervallen auch weiterhin statt.

 

Auf Grundlage der asylgerichtshofgesetzlichen Bestimmungen sowie nach den mir vom Asylgerichtshof vorliegenden Informationen hat der Asylgerichtshof gemäß § 20 AsylGHG zur Sicherstellung einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen, sparsamen und effizienten Besorgung der Aufgaben eine Controllingabteilung, die die Organe des Asylgerichtshofes bei ihren Entscheidungen unterstützt und in diesem Zusammen­hang fortlaufend die Entwicklung der Beschwerdeverfahren anhand von Kennzahlen analysiert sowie die diesbezüglichen Ergebnisse zur Verfügung stellt. Der gemäß § 20 Abs. 4 AsylGHG aus der Mitte der Richter gewählte Controllingausschuss kann darüber hinaus zu den Controlling-Ergebnissen Empfehlungen abgeben.

 

Weiters hat sich der Asylgerichtshof im Bereich des Qualitätsmanagements erfolg­reich bemüht, für seine Arbeitsabläufe eine ISO-Zertifizierung zu erhalten, womit die­se international anerkannten (Zertifizierungs)Maßstäben entsprechen. Traditionelle Gerichtsstrukturen wurden so mit einem modernen Ablaufmanagement verknüpft.

 

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass auch der Asylgerichtshof in die Reform des Haushaltswesens und damit voll in die wirkungsorientierte Budgetierung und das Wirkungscontrolling eingebunden wird.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Ø Sind diese Pläne mit Mehrkosten verbunden oder sind Einsparungen vorauszu­sehen?

Ø Wie hoch werden die Mehrkosten oder die Einsparungen sein?

Ø Sind diese Pläne mit Mehraufwand verbunden oder ist mit weniger Aufwand zu rechnen?

 

Mit den dargestellten Rahmenbedingungen und Maßnahmen sind keine Mehrauf­wendungen oder Mehrkosten verbunden. Die dem Rückstandsabbau entsprechende Personalreduktion der kommenden Jahre ist im Personalplan und im Bundesfinanz­gesetz festgelegt, daher dem Nationalrat bekannt, und wird eingehalten.

 


Insoweit durch die aus der Effizienz der Verfahrensführung resultierenden Beschleu­nigungen von Asylverfahren Einsparungen im Bereich des Asylwesens insgesamt - also etwa bei den Betreuungskosten - verbunden sind, betreffen diese nicht meinen Vollzugsbereich.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ø Ist eine Umstrukturierung des Asylgerichtshofes geplant?

Ø Wann sollen diese Pläne umgesetzt werden?

 

Nein, es ist keine weitere Umstrukturierung des Asylgerichtshofs geplant, da dessen Entwicklung ohnedies gesetzlich geregelt ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen