5602/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.08.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0195-III/4a/2010 |
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Wien, 2. August 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5705/J-NR/2010 betreffend Rückvergütung der Kommunalabgabe an die Bundestheater, die die Abg. Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Die Kommunalabgabe wird durch ein Bundesgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, geregelt. Für allfällige Gesetzesänderungen sind daher Gespräche mit dem zuständigen Bundesminister für Finanzen zu führen. Zumal es sich gemäß § 14 Abs. 1 Z 2 FAG 2008 um eine Gemeindeabgabe handelt und eine Änderung die finanziellen Interessen der Länder und Gemeinden betrifft, ist davon auszugehen, dass eine Änderung während der noch bis Ende 2013 andauernden Finanzausgleichsperiode voraussichtlich nicht möglich sein wird.
Zu Frage 3:
Nein, die Thematik ist der Bundestheater-Holding hinreichend bekannt. Eine allfällige Lösung liegt außerdem nicht in der Ingerenzmöglichkeit eines Aufsichtsrates.
Zu Frage 4:
Dazu wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 hingewiesen.
Zu Frage 5:
Dazu wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 hingewiesen. Das Bundestheaterorganisationsgesetz ist darüber hinaus nicht unmittelbar geeignet, eine im Kommunalsteuergesetz 1993 geregelte bzw. zu regelnde Angelegenheit zu behandeln.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.