5609/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                                           BMWF-10.000/0191-III/FV/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 3. August 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5731/J-NR/2010 betreffend Wissenschaftsrat       (§ 119 UG 2002), die die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen am 
14. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1, 2 und 5:

Die Beratungsleistung und Empfehlungen des Wissenschaftsrates konnten bis dato wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandortes Österreich liefern.

 

Zu Frage 3:

Gemäß § 119 UG 2002 hat der Wissenschaftsrat die Aufgabe, die Bundesministerin/den Bundesminister, die gesetzgebenden Körperschaften und die Universitäten in den Angelegenheiten der Universitäten, in Fragen der Wissenschaftspolitik und der Kunst zu beraten. Dies umfasst gemäß § 119 Abs. 2 die Beobachtung und Analyse des österreichischen Universitäts- und Wissenschaftssystems, die Berücksichtigung internationaler Entwicklungen und die Erarbeitung von Vorschlägen zu deren Weiterentwicklung.

 

Nachdem die Bereiche des tertiären Sektors stark miteinander vernetzt sind, verstehe ich den Wissenschaftsrat als Beratungsgremium für den gesamten tertiären Sektor, jedoch mit einem universitären Schwerpunkt.

 

Zu Frage 4:

Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates sind wertvolle Impulse zur Weiterentwicklung der universitären Landschaft in Österreich. Wie ich schon mehrmals betont habe, möchte ich die Initiative meines Amtsvorgängers, an einer Gesamtplanung des tertiären Sektors zu arbeiten, fortsetzen. Der von mir weitergeführte  Dialog Hochschulpartnerschaft ist als erster Schritt dazu zu sehen. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass der in den einschlägigen Gesetzen festgelegte autonome Spielraum keineswegs verändert werden soll. Veränderungen können und sollen ausschließlich im Dialog mit den betroffenen Einrichtungen erfolgen.

 

 

Zu den Grundsatzempfehlungen:

 

  1. Ich teile die Ansicht des Wissenschaftsrates, dass es zu einer hochschulpolitischen
    Gesamtkonzeption unter Einbeziehung aller darin tätigen Einrichtungen kommen soll. Die Vernetzung der Aktivitäten unter Wahrung der Autonomie sollte dabei im Zentrum stehen.  Dies ist auch die zentrale Aufgabenstellung zur Erstellung eines österreichischen Hochschulplans. Hinsichtlich der Finanzierung des Sektors wurde von der
    Bundesregierung ein neuer Finanzrahmen beschlossen, der sich auf die derzeitige wirtschaftliche Situation bezieht.
  2. In den Prozess  der Weiterentwicklung der Governancestrukturen unter Wahrung der
    Autonomie ist auch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung involviert.
  3. Ich teile die Einschätzung des Wissenschaftsrates zur Einführung von Zugangsregelungen.
  4. Ich teile die Einschätzung des Wissenschaftsrates, muss aber auf die aktuelle Budget-situation verweisen.
  5. Die Nachwuchsförderung an den Universitäten war Thema der Ende 2009 abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten und wird auch im Zuge der zweimal jährlich stattfindenden Begleitgespräche weiter bearbeitet. Es wurden konkrete Projekte im Rahmen der Verträge vereinbart.  An der Nachwuchsförderung wird aber auch darüber hinaus weiter gearbeitet und sie wird auch eine zentrale Rolle beim Thema
    „Faculty Modell“ einnehmen. Die Überlegungen des Wissenschaftsrates in diesem Bereich müssen mit allen Beteiligten – allen voran mit Vertreter/innen des Fachhochschulbereiches – diskutiert werden. Vorschläge zur Neugestaltung der LehrerInnenbildung wurden der Öffentlichkeit bereits vorgestellt.
  6. Dieser Bereich fällt in den autonomen Gestaltungsspielraum der Universitäten. Das Thema wird allerdings mit den Vertreter/innen der Universitäten diskutiert werden.
  7. Bereits im Rahmen der derzeit geltenden Leistungsvereinbarungen wurde auf universitäre Kooperationen großer Wert gelegt. Die Weiterentwicklung in diesem Bereich muss auf jeden Fall angestrebt werden.
  8. Diese Überlegungen werden derzeit von der für die außeruniversitäre Forschung zuständigen Sektion geprüft.
  9. Internationalisierung ist Teil der derzeit laufenden Leistungsvereinbarungen.

 

Zu Frage 6:

Ein derartiger Eindruck wurde dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung seitens des Wissenschaftsrates bis dato nicht vermittelt.

 

Zu Frage 7:

Die Mitglieder aus dem Inland erhalten als Vergütung für ihre Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 600,--, die Mitglieder aus dem Ausland eine solche von monatlich € 700,--. Der Vorsitzende erhält monatlich € 1.800,--, seine beiden Stellvertreter
monatlich € 700,--. Der Gesamtbetrag für die Vergütungen im Jahr 2009 belief sich somit auf
€ 94.800,--.

 

Jene Vertreter/innen, die Bedienstete der österreichischen Universitäten sind, erhalten die Aufwandsentschädigung in Form einer Nebengebühr durch die jeweilige Universität überwiesen. Dies war im Jahr 2009 ein zusätzlicher Betrag von insgesamt € 14.400,--. Der Gesamtbetrag der Aufwandsentschädigungen belief sich somit auf € 109.200,--.

 

Zu Frage 8:

Die Gesamtkosten des Wissenschaftsrates belaufen sich auf € 698 618,--.

Davon sind

Personalkosten                            € 225.753,--

Vergütung Räte                            €   94.800,--

Reisekosten                                 €   69.411,--

Sachaufwand                               € 132.710,--

Infrastruktur                                  € 150.611,--

ausländische Expert/innen          €   25.373,--

 

Zu Frage 9:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung führt keine Beauftragungen im klassischen Sinne durch. Der Wissenschaftsrat mit seinen hochkarätigen Expert/innen entscheidet autonom, für welche Bereiche er Empfehlungen abgibt.

 

Zu Frage 10:

Laut Auskunft durch den österreichischen Wissenschaftsrat wird gegenwärtig an folgenden Projekten gearbeitet:

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.