5609/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.08.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0191-III/FV/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 3. August 2010
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5731/J-NR/2010 betreffend Wissenschaftsrat
(§ 119 UG 2002), die die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und
Kollegen am
14. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1, 2 und 5:
Die Beratungsleistung und Empfehlungen des Wissenschaftsrates konnten bis dato wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandortes Österreich liefern.
Zu Frage 3:
Gemäß § 119 UG 2002 hat der Wissenschaftsrat die Aufgabe, die Bundesministerin/den Bundesminister, die gesetzgebenden Körperschaften und die Universitäten in den Angelegenheiten der Universitäten, in Fragen der Wissenschaftspolitik und der Kunst zu beraten. Dies umfasst gemäß § 119 Abs. 2 die Beobachtung und Analyse des österreichischen Universitäts- und Wissenschaftssystems, die Berücksichtigung internationaler Entwicklungen und die Erarbeitung von Vorschlägen zu deren Weiterentwicklung.
Nachdem die Bereiche des tertiären Sektors stark miteinander vernetzt sind, verstehe ich den Wissenschaftsrat als Beratungsgremium für den gesamten tertiären Sektor, jedoch mit einem universitären Schwerpunkt.
Zu Frage 4:
Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates sind wertvolle Impulse zur Weiterentwicklung der universitären Landschaft in Österreich. Wie ich schon mehrmals betont habe, möchte ich die Initiative meines Amtsvorgängers, an einer Gesamtplanung des tertiären Sektors zu arbeiten, fortsetzen. Der von mir weitergeführte Dialog Hochschulpartnerschaft ist als erster Schritt dazu zu sehen. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass der in den einschlägigen Gesetzen festgelegte autonome Spielraum keineswegs verändert werden soll. Veränderungen können und sollen ausschließlich im Dialog mit den betroffenen Einrichtungen erfolgen.
Zu den Grundsatzempfehlungen:
Zu Frage 6:
Ein derartiger Eindruck wurde dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung seitens des Wissenschaftsrates bis dato nicht vermittelt.
Zu Frage 7:
Die Mitglieder
aus dem Inland erhalten als Vergütung für ihre Tätigkeit eine
monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 600,--, die
Mitglieder aus dem Ausland eine solche von monatlich € 700,--. Der
Vorsitzende erhält monatlich € 1.800,--, seine beiden Stellvertreter
monatlich € 700,--. Der Gesamtbetrag für die Vergütungen im
Jahr 2009 belief sich somit auf
€ 94.800,--.
Jene Vertreter/innen, die Bedienstete der österreichischen Universitäten sind, erhalten die Aufwandsentschädigung in Form einer Nebengebühr durch die jeweilige Universität überwiesen. Dies war im Jahr 2009 ein zusätzlicher Betrag von insgesamt € 14.400,--. Der Gesamtbetrag der Aufwandsentschädigungen belief sich somit auf € 109.200,--.
Zu Frage 8:
Die Gesamtkosten des Wissenschaftsrates belaufen sich auf € 698 618,--.
Davon sind
Personalkosten € 225.753,--
Vergütung Räte € 94.800,--
Reisekosten € 69.411,--
Sachaufwand € 132.710,--
Infrastruktur € 150.611,--
ausländische Expert/innen € 25.373,--
Zu Frage 9:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung führt keine Beauftragungen im klassischen Sinne durch. Der Wissenschaftsrat mit seinen hochkarätigen Expert/innen entscheidet autonom, für welche Bereiche er Empfehlungen abgibt.
Zu Frage 10:
Laut Auskunft durch den österreichischen Wissenschaftsrat wird gegenwärtig an folgenden Projekten gearbeitet:
Die Bundesministerin:
Dr. Beatrix Karl e.h.