5616/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.08.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0214-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. August 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5860/J-NR/2010 betreffend das Engagement des BMUKK für die „Praterateliers“, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 21. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Das Sommerfest in den Praterateliers wurde aus Mitteln (UTA 8 – Aufwendungen) des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bedeckt. Die Kosten für das Sommerfest beliefen sich auf EUR 37.919,00.

 

Zu Frage 3:

Zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und der Bundesimmobiliengesellschaft mbH. wurde für die Liegenschaft der „Prater Ateliers“ ein Fruchtgenussvertrag abgeschlossen, womit das Unterrichtsministerium in die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers eingetreten ist.

 

Zu Frage 4:

Zur Sicherung der wirtschaftlichen Interessen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, insbesondere zur Sicherung der zur Brauchbarmachung der derzeit leer stehenden Objekte erforderlichen investitiven Maßnahmen, wurde der Fruchtgenussvertrag unbefristet abgeschlossen, wobei die Bundesimmobiliengesellschaft mbH. ihrerseits einen Kündigungsverzicht auf 33 Jahre abgegeben hat.


Zu Frage 5:

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 5299/J-NR/2010 mit Schreiben vom 2. Juli 2010 (5185/AB XXIV. GP).

 

Zu Fragen 6 bis 9:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat bisher noch keine Verträge mit Künstlern abgeschlossen, da vor Abschluss derartiger Verträge zuerst die Brauchbarmachung der derzeit leer stehenden Mietobjekte erforderlich ist. Die in der Vergangenheit vor Vereinbarung des Fruchtgenussvertrages abgeschlossenen Mietverträge sind alle unbefristet. Es handelt sich dabei um 13 Verträge.

 

Zu Frage 10:

Die monatlichen Mieteinnahmen betragen EUR 6.045.

 

Zu Frage 11:

Die monatliche Bruttomiete (inkl. MWSt) beträgt EUR 7.254,76.

 

Zu Frage 12:

Der Mietpreis pro m², bei den durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vorgefundenen Mietverträgen variiert zwischen EUR 2,04 und EUR 5,17 excl. MWSt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.