5619/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.08.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0208-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. August 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5789/J-NR/2010 betreffend Leistungsbeurteilung der Unterrichtsarbeit an Wiener Schulen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 17. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Es gibt keine diesbezügliche Anweisung „Noten herzuschenken“; aus der Formulierung im Medienbericht wird deutlich, dass es sich um ein Missverständnis oder eine Behauptung handelt. „Noten“ sind – in ganz Österreich einheitlich gemäß den Bestimmungen zur jeweiligen Schulart – nach den entsprechenden Kriterien der Leistungsbeurteilungsverordnung auf Grund der §§ 18, 20, 21, 23 des Schulunterrichtgesetzes in der gültigen Fassung zu erteilen.

 

Zu Fragen 2 bis 5:

In den Fragestellungen wird auf Behauptungen in einem Zeitschriftenartikel Bezug genommen, bei welchen ein Zusammenhang zu einer bestimmten Schule nicht einmal hergestellt wird. Diese Fragestellungen können daher mangels weiter gehender Konkretisierungen nicht beantwortet werden. Die Rechtslage ist eindeutig - Sollte eine derartige Vorgehensweise, wie im Medienbericht geschildert, tatsächlich vorkommen, so wäre die jeweilige Schulaufsicht berufen, Derartiges umgehend abzustellen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.