5635/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.08.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0135-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5672/J vom 9. Juni 2010 der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
In Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a Bundesabgaben-ordnung können keine Auskünfte über konkrete Angelegenheiten von Steuerpflichtigen und damit allenfalls verbundene Abgabenverfahren erteilt werden.
Zu 3. und 4.:
Es liegt kein Sachverhalt vor, welcher ein haushaltsrechtliches Einvernehmen bzw. eine andere Art der Mitbefassung des Bundesministeriums für Finanzen vorsehen würde. Somit ist keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen gegeben.
Zu 6.:
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Subventionspolitik des Bundes im Kunst- und Kulturbereich, insbesondere in Bezug auf ihre grundsätzliche bzw. strategische Ausrichtung und Schwerpunktsetzungen beim Einsatz von hierfür vorgesehenen Budgetmitteln, liegt nicht beim Bundesministerium für Finanzen.
Zu 5. und 7.:
Aus dem in der Einleitung der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage dargestellten Sachverhalt kann keine ertragsteuerlich relevante Problematik abgeleitet werden.
Zu 8.:
Im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen liegen keine amtlichen Anfragen bzw. Kontakte auf. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass ein Mitglied des Kabinetts unentgeltlich als Privatperson am 29. Juni 2010 in den Vorstand des Vereins „Unser Stephansdom“ gewählt wurde.
Mit freundlichen Grüßen