5641/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0189-I/5/2010

Wien, am  6. August 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5775/J der Abgeordneten Elisabeth Hakel und Kolleginnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Da die Regelungen über die Sanitätshilfsdienste, zu denen auch der Beruf des Operationsgehilfen/der Operationsgehilfin zählt, weitgehend aus den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts stammen, ist es erforderlich, diese den aktuellen Erfordernissen des Gesundheitswesens anzupassen und einer umfassenden Reformierung zu unterziehen.

 

Im Auftrag meines Ressorts wurde daher seitens des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen (ÖBIG) eine Studie erstellt, welche einen Überblick über die derzeitige Ausbildungs- und Berufssituation jener Sanitätshilfsdienste (SHD), für die noch keine konkreten Reformvorhaben eingeleitet wurden, gibt. Hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit von Gipser/inne/n und Verbandstechniker/inne/n ist festzuhalten, dass für diese derzeit keine gesetzlichen Regelungen bestehen. Daher wurde auch diese Fragestellung in der oben angeführten SHD-Studie des ÖBIG angeschnitten und im Rahmen einer ergänzenden Studie eingehender behandelt.

Ausgehend von dieser Bestandsaufnahme werden derzeit auf Grundlage von qualitativen Bestandserhebungen und quantitativen Bedarfsschätzungen bedarfsgerechte Tätigkeits- und Kompetenzprofile für die zukünftigen medizinischen Assistenzberufe entwickelt.

 

Eine Umsetzung der neuen berufs- und ausbildungsrechtlichen Grundlagen für medizinische Assistenzberufe wird unter Einbeziehung der betroffenen Berufsgruppen, der Bundesländer und anderer Träger der Ausbildungen und der Dienstgeber erfolgen.