5642/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0185-I/5/2010

Wien, am 6. August 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5780/J der Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und Kollegen und Kolleginnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Der Umgang mit Bewerbungsunterlagen ist - wie der mit anderen Unterlagen auch - in der gemäß § 12 des Bundesministeriengesetzes 1986 erlassenen Büroordnung festgelegt. Darüber hinaus gelten für den Umgang mit Bewerbungsunterlagen selbstverständlich auch die allgemeinen Grundsätze der Amtsverschwiegenheit.

 

Demnach werden sämtliche Bewerbungsunterlagen, die aufgrund einer Stellenausschreibung nach dem Ausschreibungsgesetz oder im Rahmen einer Initiativbewerbung elektronisch einlangen (z.B. e-mail), im elektronischen Aktensystem (ELAK) erfasst und als Akt ausschließlich der Personalabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet. Diese elektronischen Akten werden nach 10 Jahren vernichtet, die Vernichtung erfolgt durch das ELAK-System automatisch.

 

Die aufgrund einer Stellenausschreibung oder im Rahmen einer Initiativbewerbung im Postweg und somit in Papierform einlangenden Bewerbungen werden zunächst eingescannt und im Rahmen des elektronischen Aktensystems verarbeitet, der weitere Verlauf erfolgt wie zuvor dargestellt. Die Papierunterlagen einer Stellenausschreibung werden in der Personalabteilung ein Jahr aufbewahrt und im Wege der Dienstaufsicht vernichtet. Die Papierunterlagen einer Initiativbewerbung werden in einem Kurzarchiv aufbewahrt und nach 6 Monaten unter Verschluss von einem Vertragspartner zur Verbrennungsanlage transportiert und verbrannt.

 

Die Kontrolle der Vernichtung erfolgt im Wege der Dienstaufsicht oder bei vertraglicher Vereinbarung durch den Vertragspartner.