5645/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0197-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 9. August 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5707/J-NR/2010 betreffend Aufzugskartell, Schadenersatz, die die Abg. Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1 und 2:

Unter Bedachtnahme auf die präzisierenden Bemerkungen in der gegenständlichen Anfrage vor den bzw. für die einzelnen Fragestellungen hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den Jahren 2005 bis 2009 mit folgenden Unternehmen für den Bereich der Zentralleitung Aufzugswartungsverträge abgeschlossen:

-     Fa. Haushahn im Jahr 2006 (ab September),

-     Fa. Thyssen im Jahr 2008 (ab März).

 

An diese Unternehmen sind nachstehende Beträge für die oben benannten Aufzugswartungs­verträge gezahlt worden:

 

in EUR

2006

2007

2008

2009

Fa. Haushahn

720,--

2.160,--

2.160,--

3.073,54

Fa. Thyssen

-

-

919,20

1.160,16


Hinsichtlich der nachgeordneten Dienststellen ist vor dem Hintergrund der gegebenen Dezentralisierung und dem autonomen Vollzug für den Bereich der Schulen eine diesbezügliche Erhebung in einem verwaltungsökonomisch vertretbaren Ausmaß nicht durchführbar. Es darf daher um Verständnis ersucht werden, dass eine detaillierte Darstellung im angefragten historischen Kontext vor dem Hintergrund des für die Beantwortung gegebenen Zeitrahmens nicht möglich ist.

 

Im Übrigen wurden im Ressortbereich Auszugswartungswartungsverträge von der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) abgeschlossen.

 

In diesem Zusammenhang wird ferner darauf verwiesen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahr­nehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenz­möglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52
B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmens­organen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

Zu Fragen 3 bis 7:

Eingangs wird darauf hingewiesen, dass die Finanzprokuratur im Februar 2010 Klage auch im Namen der Republik Österreich eingebracht hat.

Zur Abklärung eines allfälligen indirekten Schadens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mieter wurden sowohl der Gebäudevermieter als auch die Finanzprokuratur eingeschaltet.

Ob ein direkter Schaden entstanden ist, wird derzeit geprüft. Ein erstes Zwischenergebnis der Überprüfung wurde der Finanzprokuratur übermittelt; eine potentielle Schadenshöhe wird erst im Abgleich mit dem volkswirtschaftlichen Gutachten ermittelbar sein.

Es handelt sich somit um laufende Verfahren, zu denen naturgemäß nicht näher Stellung genommen werden kann.

Was die seitens der BIG abgeschlossenen Aufzugswartungsverträge anbelangt, wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 4529/J-NR/2010 durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hingewiesen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.