5648/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0155-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5669/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Haftungsdurchgriff im Fall Seroplas-Aventis“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Ich bringe den mit dem Hepatitis-C-Virus infizierten BlutplasmaspenderInnen – wie schon in meiner Beantwortung der Voranfrage zu 4828/J-NR/2010 zum Ausdruck gebracht – mein tiefes Mitgefühl entgegen.

Was die in der Anfrage aufgeworfenen rechtlichen Erwägungen zu einem Haftungsdurchgriff anlangt, so ist in Lehre und Rechtsprechung nicht restlos geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen Gläubiger einer Kapitalgesellschaft direkte Ansprüche gegen die Gesellschafter haben, es also zu einem sogenannten Haftungsdurchgriff kommt. Es ist Sache der unabhängigen Rechtsprechung, in die das Bundesministerium für Justiz auf Grund der verfassungsrechtlichen Gewaltenteilung nicht eingreifen kann, zu entscheiden, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für einen Haftungsdurchgriff auf die Gesellschafter gegeben sind.

 

. Juli 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)