5649/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.500/0005-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

Wien, am     . Juli 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 9. Juni 2010 unter der Nr. 5674/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend österreichisches Weltraumgesetz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Für welches genaue Datum ist der Start der beiden österreichischen Minisatelliten geplant?

Der Start wird voraussichtlich 2011 (als sekundäre Nutzlast - „huckepack“) von Shriharikota in Indien aus erfolgen. Der genaue Termin ist seitens Indien noch nicht fixiert.


Zu Frage 2:

Ø  Welchem Zweck dienen die beiden Minisatelliten?

 

Die Klein- bzw. Nanosatelliten (20x20x20cm, ca. 8 kg schwer) mit den Namen TUGSAT-1 und UniBRITE bilden zusammen eine Konstellation (BRITE Austria Constellation). Deren Mission ist es, mittels Präzisionsfotometrie massive, helle Sterne ohne Störung durch die Erdatmosphäre zu untersuchen (BRITE steht für Bright Target Explorer).

 

TUGSAT-1 ist der Name des ersten österreichischen Satelliten, gebaut und geplant in Kooperation der Technischen Universität Graz (Projektleitung, Start, Logistik, Betrieb), der Universität Wien (Auswertung der astronomischen Daten), der Technischen Universität Wien (Bodenstationen) und der Universität Toronto (Entwurf und Lieferung von Komponenten, Bodenstation).

Der Satellit UniBRITE wurde von der Universität Wien bereits 2005 bei der Universität Toronto in Auftrag gegeben. Die beiden Satelliten haben eine nahezu idente Ausstattung, jedoch erfolgen die Messungen in unterschiedlichen Spektralbereichen (TUGSAT rot und UniBRITE blau), weshalb es sinnvoll ist, die Daten beider Satelliten gemeinsam auszuwerten.

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie lange soll die Lebenszeit der beiden Minisatelliten sein?

 

Es ist eine mindestens zweijährige Beobachtungszeit vorgesehen.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø  Ist es richtig, dass allein wegen dieser beiden Minisatelliten ein eigenes österreichisches Weltraumgesetz erlassen werden muss?

Ø  Wenn nein, wo liegen die wirklichen Gründe für das geplante Weltraumgesetz?

 

 

Österreich hat zwischen 1968 und 1984 alle fünf Weltraumverträge ratifiziert: Weltraumvertrag BGBl 1968/103, Weltraumrückführungsübereinkommen BGBl 1970/110, Weltraumhaftungs-übereinkommen BGBl 1980/162, Weltraumregistrierungsübereinkommen BGBl 1980/163 und Mondübereinkommen BGBl 1984/286. 

 

Aus diesen völkerrechtlichen Verträgen ergeben sich für Österreich eine Reihe von Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Start, der bereits 2005 beschlossen wurde:

 

·               Registrierung (Führung eines nationalen Weltraumregisters, Notifizierung der Informationen über den Start der Satelliten bei der UNO),

·               Haftung (Gefährdungshaftung, Verschuldenshaftung, Rückforderung bzw. Beschränkung oder Verzicht der Rückforderung und Versicherung)

·               Verantwortung und Genehmigung (Verantwortung für staatliche und private Weltraumaktivitäten, Genehmigungsverfahren und Aufsicht).

 

Österreich als Startstaat hat daher bereits mit Abschluss der o.a. völkerrechtlichen Verträge im Außenverhältnis die Haftung für Schäden, die die Satelliten verursachen könnten, übernommen. Da Österreich bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Startstaat für Satelliten aufgetreten ist, wird erst jetzt – mit dem vorgesehenen Start der beiden Satelliten - zur Regelung des Innenverhältnisses und der damit verbundenen Informations- und Haftungsverpflichtungen die Umsetzung durch ein entsprechendes Weltraumgesetz in Österreich notwendig.

 

Zu Frage 6:

Ø  Wann soll ein Ministerialentwurf für ein österreichisches Weltraumgesetz vorliegen?

 

Ein Entwurf für einen Gesetzestext wurde im Auftrag meines Ressorts von Expertinnen und Experten erarbeitet. Dieser wird interministeriell unter Federführung des BMVIT und unter Beteiligung der zentralen Ressorts sowie von Expert/innen genau inhaltlich abgestimmt, um diesen nachfolgend einem Begutachtungsverfahren zuzuleiten.

 

Zu Frage 7:

Ø  Wann soll/muss das österreichische Weltraumgesetz spätestens in Kraft treten?

 

Eine Vorlage an den Ministerrat und das Parlament ist für 2010/2011 geplant.

 

 

Zu Frage 8:

Ø  Welche (externen) Experten werden seitens des Ministeriums für die Erstellung des Ministerialentwurfes beigezogen?

 

 

In die Erstellung des Gesetzestextes eingebunden sind Expertinnen und Experten folgender Institutionen: Universität Wien, Johannes Kepler Universität Linz, Universität Graz, Universität Salzburg, Universität Stuttgart, Raumfahrt-Agentur des DLR, BM für europäische und internationale Angelegenheiten, European Space Policy Institute, Europäischen Raumfahrtagentur ESA