5650/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . September 2018

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 9. Juni 2010 unter der Nr. 5675/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Prüfung des Linzer Westringes gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich laut Auskunft der ASFINAG wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3, 16, 19 und 22:

Ø  Lassen Sie das erwähnte Projekt „Westring“ tatsächlich nochmals prüfen?

Ø  Wenn ja, weshalb bzw. gab es Interventionen, wenn ja von wem?

Ø  Ist in Debatte, dass nur der „Abschnitt Süd“ Knoten Linz/Hummelhof bis Ast. Donau Nord errichtet werden soll?

Ø  Wann ist derzeit der konkrete Baubeginn geplant?

Ø  Ab wann soll dieser neue Straßenabschnitt für die Autofahrer benutzbar sein?

Ø  Wird an der 4ten Donaubrücke samt Westring im geplanten Umfang festgehalten?

 

 

Die Wirtschaftskrise hat auch Auswirkungen auf die ASFINAG gebracht. Die Lkw-Verkehrsleistung auf dem Straßennetz ist im Jahr 2009 gegenüber dem Jahr 2008 um rd. 13 % zurück gegangen und damit sind die Mauteinnahmen um 140 Mio. Euro geringer ausgefallen als 2008. Nach derzeitiger Abschätzung wird die Verkehrsentwicklung in den nächsten Jahren einen langsamen Anstieg aufweisen, so dass die Einnahmenreduktion gegenüber den bisherigen Prognosen auch in den Folgejahren gegeben sein wird. Diese Entwicklung erfordert Maßnahmen im Hinblick auf die Bau- und Planungsprojekte.


Es werden daher alle Projekte überprüft werden. Dies betrifft Querschnitte und Ausbauzeitpunkte bei Planungsprojekten, aber auch die Notwendigkeit von Spurzulegungen bei bestehenden Autobahnen. Der mittelfristige Rahmenplan soll bis Herbst 2010 ausgearbeitet werden. Darauf aufbauend wird die weitere Vorgehensweise betreffend weiterer Planungsschritte und Projektumsetzungen festgelegt.

 

Von diesen Betrachtungen ist auch die A 26 Linzer Autobahn - Abschnitt Süd und Nord - nicht ausgenommen. Aus diesem Grund sind Aussagen zu möglichen Umsetzungszeiträumen und –horizonten derzeit nicht möglich.

 

Zu den Fragen 4, 7, 9 und 12:

Ø  Inwieweit gibt es seit der letzten Anfragebeantwortung neue Erkenntnisse betreffend A 26 Linzer Autobahn Abschnitt Süd?

Ø  Wie ist der derzeitige Stand in Bezug auf die Umsetzung des geplanten Bauabschnittes „Süd“?

Ø  Wann wird das UVP-Verfahren begonnen bzw. voraussichtlich abgeschlossen sein und inwieweit sind dadurch Planungsänderungen notwendig?

Ø  Inwieweit wurde den vernichtenden Gutachten, wonach im Bahnhof-Bereich wegen der zu erwartenden Immissionen keine Arbeiten durchgeführt werden sollten bzw. das Wohnen problematisch sei, entgegen getreten?

 

 

Das Projekt A 26 Linzer Autobahn – Abschnitt Süd [Kn. Linz/Hummelhof (A7) – Ast. Donau Nord] befindet sich derzeit im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren. Im aktuellen Verfahrensschritt der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) prüfen die Sachverständigen der Behörde die eingereichten Unterlagen und erstellen ein Umweltverträglichkeitsgutachten (UVGA). In diesem werden bereits die bei der öffentlichen Auflage abgegebenen Stellungnahmen gegebenenfalls berücksichtigt und weitere allfällige ergänzende Auflagen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt erarbeitet. Hinsichtlich einzelner von den Sachverständigen aufgezeigter Mängel ist die ASFINAG derzeit bemüht, diesen mit Projektsmodifikationen zu begegnen.

 

Auf Grund des aktuellen Standes der Gutachten sowie der derzeit stattfindenden Evaluierungen  kann noch nicht abgesehen werden, in welchem Umfang allenfalls Planungsänderungen notwendig werden, womit auch zum tatsächlichen Abschluss des Verfahrens derzeit keine genaueren Aussagen getroffen werden können.

 

Zu den Fragen 5, 10, 11 und 13:

Ø  Gibt es aktuelle Kostenberechnungen nur für diesen „Abschnitt Süd“ und wenn ja, wie sehen diese aus?

Ø  Wie hoch waren die geschätzten Gesamtkosten für dieses Projekt zu Beginn der Planungen?

Ø  Wo liegen die Ursachen für eventuelle Kostensteigerungen?

Ø  Inwieweit ist allein der gegenüber den ersten Planungen verspätete Baubeginn Grund für das Ansteigen der Kosten?


Wie schon in meiner Beantwortung vom 25. März 2010 ausgeführt, war bis zum Jahr 2002 der Westring Linz ein Projekt des Landes Oberösterreich. Mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz vom 29. März 2002 wurde der Westring Linz, der im Rahmen des Variantenvergleiches (2001) als Bundesstraße entworfen worden war, als Autobahnneubauabschnitt in das hochrangige Straßennetz übernommen und in die Zuständigkeit der ASFINAG übertragen. Die Projektleitung wurde weiterhin vom Land Oberösterreich im Auftrag der ASFINAG wahrgenommen. Bei der weiteren Entwicklung des Vorprojektes waren daher ab April 2002 die Planungsrichtwerte der Kategorie Autobahn anzuwenden, was eine Reihe von Überarbeitungen hinsichtlich der technischen Anforderungen und Ausbauparameter erforderlich machte. Die Kostenschätzung des Vorprojektes aus dem Jahr 2003 lag bei rd. 403 Mio. Euro.  Die Planungen zum Einreichprojekt wurden nach  Erlassung der Planungsgebietsverordnung für die

A 26 durch mein Ressort Ende 2005 begonnen.

 

Die derzeit auf Basis des gegenständlichen Einreichprojektes geschätzten und auch seit Herbst 2008 auf der Homepage der ASFINAG kommunizierten Gesamtkosten für die A 26 Linzer Autobahn Abschnitt Süd belaufen sich auf 527 Mio. Euro.

 

Mit der A 26 liegt ein hochkomplexes Projekt im städtischen Bereich vor.

Die Kostenerhöhung für den Abschnitt Süd auf derzeit 527 Mio. Euro ergibt sich aus der Preisgleitung bedingt durch die Verschiebung des Baubeginns sowie durch preisliche Veränderungen (z.B. Erhöhung des Baupreisindexes um 10% im Jahr 2008). Schlagend wurde diese vorrangig durch die Erhöhung des Stahlpreises, da im gegenständlichen Bauabschnitt zwei große Brücken zu errichten sind. Zu berücksichtigen ist auch die gestiegene Komplexität der baulichen Anlagen, welche sich im Rahmen der technischen Einreichplanungen und der Forderungen im UVP-Vorverfahren sowie durch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. Tunnelsicherheitsbestimmungen, IG-Luft) gegenüber dem Vorprojekt ergaben und zu Mehrkosten während des Planungsprozesses führten.

 

Zu den Fragen 6 und 8:

Ø  Welche aktuellen Kosten wurden für den restlichen Bauabschnitt „Nord“ errechnet?

Ø  Wie ist der derzeitige Stand in Bezug auf die Umsetzung des geplanten Bauabschnittes „Nord“?

 

 

Für den Abschnitt Anschlussstelle Donau Nord – Knoten Urfahr gibt es bislang Planungen und Kostenschätzungen im Detaillierungsgrad des Vorprojektes aus dem Jahr 2003, welches vor allem die grundsätzliche Trassenführung des Projektes belegt. Da dieser Abschnitt gegenwärtig nicht planerisch behandelt wird, können seriöser weise keine Aussagen zu aktuellen Kosten getätigt werden. Die Vorgehensweise betreffend weiterer Planungs- und Projektumsetzungsschritte wird basierend auf den Ergebnissen der derzeit stattfindenden Evaluierung – wie schon in der Beantwortung zu den Fragepunkten 1 bis 3, 16, 19 und 22 ausgeführt - festgelegt.


Zu den Fragen 14 und 15:

Ø  Wurden mittlerweile sämtliche mit diesem Straßenbauvorhaben in Zusammenhang stehende Grundstücksablösen abgewickelt und wenn nein, weshalb nicht und wie viele sind noch ausständig?

Ø  Wie hoch sind die Kosten für die Ablösungen?

 

Die Einlöseverhandlungen mit den Eigentümern der betroffenen Objekte sind im Gange. Die Verhandlungsgespräche mit den jeweiligen Eigentümern bezüglich der Tunnelservitute bzw. der Einlöse der Freiflächen werden erst nach erfolgter UVP-Verhandlung begonnen. Die Kosten für die bislang eingelösten Objekte belaufen sich auf rd. 18 Mio. Euro.

 

Zu Frage 17:

Ø  Wie lange soll der Bau des Westringes dauern?

 

Die Bauzeit wird gemäß dem gegenständlichen vorliegenden Einreichprojekt mit ca. 6 Jahren anberaumt.

 

Zu Frage 18:

Ø  Ist die Finanzierung dieses Bauvorhabens gesichert und wenn ja, wer trägt die Kosten?

 

Wie bereits angemerkt, erfolgt derzeit eine Evaluierung des Bauprogrammes. Der mittelfristige Rahmenplan soll bis Herbst 2010 ausgearbeitet werden.

Die Kostentragung erfolgt grundsätzlich durch die ASFINAG, allfällige Finanzierungsbeiträge von Dritten werden von der ASFINAG verhandelt.

 

Zu den Fragen 20 und 21:

Ø  Wann wurden die Vertreter der Oberösterreichischen Landesregierung letztmalig über den aktuellen Stand durch Ihr Ressort bzw. durch die ASFINAG informiert?

Ø   Wann wurden die Vertreter der Stadt Linz letztmalig über den aktuellen Stand durch Ihr Ressort bzw. durch die ASFINAG informiert?

Eine umfangreiche Information der Stadt Linz und des Landes Oberösterreich erfolgt im Sinne eines transparenten Planungsprozesses laufend im Rahmen von Steuerungsgruppen bzw. diversen Besprechungen und Projektinformationsveranstaltungen durch die ASFINAG.

Seitens des BMVIT muss ich Sie um Verständnis ersuchen, dass Zwischenergebnisse des laufenden Behördenverfahrens nur den Stand der Projektschritte, nicht aber inhaltliche Details der Prüfung umfassen können. Der nächste Öffentlichkeitsschritt in diesem Zusammenhang wird nach Abschluss der Prüfung durch die Sachverständigen und Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens (UVGA) die öffentliche Auflage des UVGA sein.