5674/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.08.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      August 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0140-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5692/J vom 11. Juni 2010 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend wird darauf hingewiesen, dass in der Beantwortung der Voranfrage (Nr. 4391/J vom 29. Jänner 2010) die offenen Abgabenschuldigkeiten zum Stichtag 31. Dezember 2009 dargestellt wurden. Darunter sind die auf Abgabenkonten verbuchten und noch nicht entrichteten Abgaben zu verstehen. Dieser Betrag beinhaltet somit die fälligen, aber auch die zum Stichtag noch nicht fälligen Abgaben. Alle Antworten beziehen sich auf den Datenstand für das Bundesland Oberösterreich zum Stichtag 31. Dezember 2009.

 

Zu 1:

Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Umsatzsteuer betragen 250.754.135 Euro


Zu 2. bis 4. und 8. bis 11.:

Zu diesen Fragen liegen keine Daten in elektronisch effizient auswertbarer Form vor. Zur Beantwortung müssten zahlreiche Einzelabfragen vorgenommen werden, sodass eine entsprechende Auswertung mit einem unverhältnismäßig hohen Zeit- und Personalaufwand verbunden wäre. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass aus verfahrensökonomischen Gründen darüber keine Angaben gemacht werden können.

 

Zu 5.:

Für die Beantwortung wurden - analog zur Beantwortung der Anfrage Nr. 4391/J – die Unternehmen mit keinen bzw. maximal 5 Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen herangezogen. Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Umsatzsteuer bei diesen Kleinstunternehmen betragen 123.803.654 Euro.

 

Zu 6.:

Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Einkommensteuer betragen 139.108.902 Euro.

 

Zu 7.:

Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Körperschaftsteuer betragen 92.400.791 Euro.

 

Zu 12.:

Die Einhebung und Einbringung der Kommunalsteuer fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Daher können über die Höhe der Rückstände aus dieser Steuerart keine Angaben gemacht werden.

 

Zu 13.:

Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Dienstgeberbeitrag betragen 5.308.823 Euro.

 

Zu 14.:

Die Einhebung und Einbringung der Grundsteuer fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Daher können über die Höhe der Rückstände aus dieser Steuerart keine Angaben gemacht werden.

 

Zu 15.:

Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Kapitalverkehrssteuer (Gesellschaftsteuer und Börsen-umsatzsteuer) betragen 215.885 Euro.


Zu 16.:

Die offenen Abgabenschuldigkeiten an Steuern nach dem Gebührengesetz betragen
279.928 Euro.

 

Zu 17.:

In den sonstigen Verkehrsteuern sind u.a. die Energieabgabe, die Normverbrauchsabgabe, die Grunderwerbsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und der Altlastenbeitrag enthalten. Die offenen Abgabenschuldigkeiten der sonstigen Verkehrsteuern betragen 8.569.142 Euro.

 

 

Mit freundlichen Grüßen