5683/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                    Alois Stöger diplô

                                                                                                                                    Bundesminister

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, am 11. August 2010

GZ: BMG-11001/0178-I/5/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5730/J der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Vollzug des Tierschutzgesetzes Ländersache ist. Im Unterschied zur mittelbaren Bundesverwaltung im Lebensmittel- und Veterinärrecht habe ich im Bezug auf den Vollzug der Tierschutzbestimmungen kein Weisungsrecht gegenüber den Ländern.


Das Land Niederösterreich teilt mit, dass die festgestellten Mängel sofort nach Veranlassung durch den Amtssachverständigen abgestellt wurden (siehe Beantwortung der Frage 5) und eine Anzeige bezüglich des nicht rechtzeitigen Entfernens der toten Tiere erstattet wurde. Daher besteht aus Sicht der NÖ Veterinärbehörde keine Veranlassung, weitere Schritte zu unternehmen.

 

Die mir vorliegenden Informationen der zuständigen Behörde zu den Fragen 2-6 sind folgende:

 

Frage 2:

Am 14.05.2010 zeigte Frau Johanna Stadler-Wolffersgrün (VIER PFOTEN International gemeinnützige Privatstiftung) per e-mail an, dass beim Betrieb des Herrn Franz Schrall massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (TSchG) und die 1. Tierhaltungsverordnung festgestellt worden seien. Filmmaterial von der Begehung des Betriebes vom 06.05.2010 würde vorliegen. Zusätzlich wurden Fotos beigelegt, die beweisen sollen, dass Hühnerkadaver tagelang in den Käfigen verbleiben. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe wurde am selben Tag eine amtstierärztliche Kontrolle im Betrieb durchgeführt.

 

Im Zuge der Begehung wurden schwerpunktmäßig die Anzeigepunkte miteinbezogen und einer amtstierärztlichen Beurteilung unterzogen. Geprüft wurde die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Anlage 6.3.2 der 1. Tierhaltungsverordnung unter Berücksichtigung der Übergangsfrist für bestehende ausgestaltete Käfiganlagen.

 

Dabei wurden bei einer repräsentativen Stichprobe von 30 Käfigen Größe und Einrichtungen kontrolliert und vermessen (30 entspricht der √n; n = Anzahl der im Betrieb befindlichen Käfigeinheiten und wurde mit 900 Einheiten angenommen). Zusätzlich wurde im gesamten Betrieb die Anzahl der in den Käfigen gehaltenen Hühner kontrolliert und geschätzt.

 

Zu den vorgebrachten Vorwürfen, dass zumindest in jedem zweiten Käfig ein totes oder mehrere tote Hühner liegen sollen, wird bemerkt, dass die im Zeitraum März bis Mai 2010 von der Fa. SARIA, Bildereiche 3, 3430 Tulln abgeholten toten Hühner erhoben und einer amtstierärztlichen Beurteilung unterzogen wurden. Der Befund des Amtssachverständigen ergab, dass die angezeigten Mängel im Zuge der Kontrolle nicht bestätigt werden konnten. Die Tierhaltung entsprach den Vorgaben des Bundestierschutzgesetzes und der dazu erlassenen 1. Tierhaltungsverordnung.

 

Aufgrund der nicht rechtzeitig aus den Käfigen entfernten verendeten Tiere wurde unter Berücksichtigung der vorgelegten Aufnahmen Anzeige gemäß § 38 (3) Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 24 sowie Punkt 2.6, letzter Satz der Anlage 6 zur 1. Tierhaltungsverordnung („….tote Tiere sind täglich zu entfernen.“) erstattet.


Frage 3:

Am 28.05.2010 wurde durch einen Fachtierarzt der veterinärmedizinischen Universität Wien die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen im Betrieb evaluiert, wobei die Erkenntnisse des Amtssachverständigen bestätigt wurden.

 

Frage 4:

Bis dato wurde der Behörde kein Gutachten zum gegenständlichen Fall vorgelegt und konnte somit keiner veterinärfachlichen Prüfung unterzogen werden.

 

Frage 5:

Festgestellte Mängel wurden unverzüglich abgestellt.

 

Frage 6:

Ich verweise auf die Ausführungen zu den Fragen 2, 3 und 5.

 

Frage 7:

Der Betrieb wurde durch die Betreuungstierärzte und die zuständige Behörde gemäß den gesetzlichen Vorgaben der angeführten Gesetze kontrolliert, wobei die Kontrollergebnisse entsprechend protokolliert wurden. Hinsichtlich der Kontrollen von Futtermitteln verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Frage 8:

Da die festgestellten Mängel laut Auskunft des Landes Niederösterreichs unverzüglich abgestellt wurden, geht von diesem Betrieb keine unmittelbar drohende Seuchen- und Gesundheitsgefahr aus.