5688/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am        August 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0147-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5737/J vom 15. Juni 2010 der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 955/J vom 12. Juni 2007 ausgeführt, wurde das zu erwartende Mehraufkommen aus der Mineralölsteuererhöhung im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2007 für das Jahr 2007 auf 140 Mio. € und für die Folgejahre auf 440 Mio. € geschätzt.

 

Wie der Rechnungshof in seiner Prüfung der Verwendung der Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuererhöhung (Reihe Bund 2010/7, S. 133 bis 162) ausführt, schätzt dieser die tatsächlichen Mehreinnahmen für das Jahr 2007 auf 135,7 Mio. € und für 2008 auf 407,0 Mio. €. Auch diese Schätzung muss auf Annahmen beruhen.


Bei derartigen Schätzungen ist zu berücksichtigen, dass sie prinzipiell eine gewisse Schwankungsbreite aufweisen. So können steuerliche Maßnahmen in anderen (benachbarten) Staaten, konjunkturelle Entwicklungen, Ausmaß der Vorzieheffekte, etc. die Nachfrage auch signifikant beeinflussen. Des Weiteren stieg im Jahr 2008 der Rohölpreis auf bis dahin unbekannte Höhen, was die Nachfrage und damit das Steueraufkommen wesentlich beeinflusst haben kann. Außerdem können Verschiebungen in der Steuerentrichtung, Nachzahlungen und Rückforderungen einen Vergleich verzerren.

 

Die erzielten (theoretischen) Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer können auch ex post nicht exakt ermittelt werden, sondern nur annähernd geschätzt, da auch ex post nicht bekannt sein kann, wie hoch die abgesetzten Mengen ohne Steuererhöhung gewesen wären, insbesondere auch, in welchem Ausmaß die Mineralölsteuererhöhung die Nachfrage selbst beeinflusst hat, und in welchem Ausmaß externe Faktoren zwischenzeitlich auf die Nachfrage gewirkt haben.

 

Zieht man die - ex post bekannten - versteuerten Mengen an Benzin und Diesel heran und wendet man darauf die Steuererhöhung des Budgetbegleitgesetzes 2007 an, ergibt sich ein theoretisches (maximales) Mehraufkommen von rd. 450 Mio. € (2008) und 435 Mio. € (2009). Da jedoch die steuerbedingten Preiserhöhungen die Nachfrage beeinflussen, ist mit etwas geringeren Mehreinnahmen aus der Erhöhung zu rechnen. Der Rückgang 2009 ist
auf einen Rückgang des Dieselabsatzes im Jahr 2009 zurückzuführen und dürfte seine Ursache im konjunkturellen Abschwung haben. Die bisherige Aufkommensentwicklung des Jahres 2010 lässt darauf schließen, dass der Rückgang 2009 heuer wiederum (weitgehend) kompensiert wird.

 

Die Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuererhöhung lt. obigen Ausführungen verteilen
sich – einschließlich der aufkommensabhängigen Transfers – wie folgt:

 

                            Bund                      Länder                   Gemeinden

2007:                       98,77 Mio. €                   21,30 Mio. €           15,62 Mio. €

2008:                     292,64 Mio. €          67,12 Mio. €           47,27 Mio. €

2009-2010 je:          291,45 Mio. €          93,03 Mio. €           50,52 Mio. €

 

(Die Werte für die Jahre 2009 und 2010 stellen derzeit noch Prognosen dar.)

 


Zu 2.:

Nach Ablauf der Politischen Vereinbarung über die Verwendung der Mehreinnahmen der Länder und Gemeinden aus der Mineralölsteuererhöhung 2007 war geplant, bei Ländern und Gemeinden zu erheben, ob die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer (MÖSt) entsprechend den politischen Willenserklärungen auf Verwendung für Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes gemäß der Klimaschutzstrategie verwendet wurden.

 

Um angesichts der Prüfung des Rechnungshofes zur Verwendung der Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuererhöhung (vgl. Rechnungshofbericht Reihe Bund 2010/7) nicht Doppelgleisigkeiten zu bewirken, wurde diese Erhebung auf einen Zeitraum nach Abschluss der Prüfung verlegt. Der Rechnungshof legte seinen Bericht mit 7. Juni 2010 vor, die Erhebung der Verwendung der Mehreinnahmen durch Länder und Gemeinden wird daher im Herbst 2010 eingeleitet.

 

Mittlerweile bekannt ist der Landtagsbeschluss Nr. 624 des Stmk. Landtages vom 22. Mai 2007, mit dem „die Stmk. Landesregierung seitens des Stmk. Landtages aufgefordert wird, jene zusätzlichen Mittel, die aufgrund der Mineralölsteuererhöhung mit Wirksamkeit 1. Juli 2007 dem Land Steiermark zufließen, zur Gänze für die Finanzierung des Ausbaues des öffentlichen Verkehrs zweckzuwidmen“.

 

Zu 3. bis 6.:

Die Politische Vereinbarung über die Verwendung der Mehreinnahmen der Länder und Gemeinden aus der Mineralölsteuererhöhung 2007 enthält eine Koordination der Gebietskörperschaften zur Verwendung der Mehreinnahmen für Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes gemäß der Klimaschutzstrategie. Eine Beschränkung auf Verwendungen ausschließlich für den Öffentlichen Personennahverkehr ist der Vereinbarung nicht zu entnehmen.

 

Da die Erhebung der Verwendung der Mittel im Herbst 2010 eingeleitet wird, liegen dem Bund derzeit noch keine Aufstellungen (weder für alle Bundesländer gesamt noch nach einzelnen Bundesländern aufgeschlüsselt) vor, ob beziehungsweise in welchem Ausmaß die auf die Bundesländer aus der Mineralölsteuererhöhung entfallenden Finanzmittel für die Verbesserung (Finanzierung) des ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehrs) verwendet worden sind.

 


Zu 7.:

Grundsätzlich stellt der Öffentliche Personennah- und Regionalverkehr eine Aufgabe dar, die in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Bundesländer und Gemeinden fällt. Die Länder und Gemeinden erhalten über den Finanzausgleich die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel. Trotzdem finanziert der Bund (in immer wieder verstärktem Ausmaß) den Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr mit. Als Beispiele können die diesbezüglichen Finanzzuweisungen des Finanzausgleichsgesetzes, das ÖPNRV-Gesetz, die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Verkehrsverbünde sowie der Einsatz der ÖBB für den Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr angeführt werden. Der Bund hat sich somit durch seine Gesetzgebung bereits in bedeutendem Ausmaß zur Finanzierung des Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs verpflichtet und eingesetzt.

 

Aufgrund der bestehenden Budgetautonomie der Länder und Gemeinden kann der Bund die Länder und Gemeinden nicht verpflichten, Zweckbindungen für die Finanzierung des Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs zu beschließen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen