5704/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.08.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0193-I/5/2010

Wien, am 13. August 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5742/J der Abgeordneten Franz Eßl, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 16:

Die in der Anfrage angesprochene Problematik zum Thema „Kampfhunde“ fällt nicht in die in meinem Ressortbereich gelegene Zuständigkeit bzw. Angelegenheit Tierschutz.

 

Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes haben den Schutz des Tieres als Individuum zum Ziel. Bestimmungen zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sicherheit von Menschen vor gefährlichen Tieren fallen in den Bereich der örtlichen Sicherheitspolizei und sind in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Diesbezügliche Regelungen wurden in Landespolizeigesetzen oder eigenen Tierhaltegesetzen geschaffen. Eine einheitliche Vorgehensweise wäre im Sinne der Rechtssicherheit für die Betroffenen zu begrüßen, fällt jedoch nicht unter die im Ressortbereich liegende Zuständigkeit Tierschutz. Daher liegen meinem Ressort auch keine diesbezüglichen Daten vor.