5705/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.08.2010
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Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am 16. August 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0154-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5743/J vom 16. Juni 2010 der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die ständige Evaluierung und Aktualisierung des Steuersystems ist eine der zentralen Aufgaben des Bundesministeriums für Finanzen. Dabei werden selbstverständlich auch ökologische Aspekte berücksichtigt.

 

Zu 2.:

Die Energiebesteuerung in Österreich (Energieabgaben und Mineralölsteuer) ist sehr wohl auch ökologisch ausgerichtet. Die „Energiesteuerrichtlinie“ bietet – im Zusammenhang mit der Akkordierung unterschiedlicher Positionen der Mitgliedstaaten – einen umfassenden Katalog von fakultativen Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen, wobei deren ökologische Zweckmäßigkeit oftmals kritisch hinterfragt werden kann. Selbstverständlich wird ein Mitgliedstaat nicht alle Möglichkeiten ausschöpfen. Österreich machte von Ausnahmen, die klar ökologisch schädlich sind, keinen Gebrauch.


Wie bereits in der Stellungnahme zum Rechnungshofbericht „Energiebesteuerung in Österreich; Follow-up-Überprüfung“ (Bund 2009/6) ausgeführt, sind auch bei der Energie-besteuerung sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Gründe abzuwägen. Österreich wendet z.B. bei energieintensiven Betrieben – entsprechend der Definition der Energiesteuerrichtlinie – konsequent die Mindeststeuerbeträge der Richtlinie an und legt somit Mindestniveaus fest.

 

Zu 3. und 4.:

Bei der Schätzung der Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuererhöhung fließt die Lenkungswirkung mit ein. Die Entwicklung des Aufkommens der Mineralölsteuer unterliegt auch einem laufenden Monitoring.

 

a) Mittel zugunsten der Infrastruktur:

 

Die im Jahr 2008 nicht verbrauchten Mittel für die Infrastrukturoffensive in Höhe von € 9,33 Mio. wurden im Jahr 2009 der Untergliederungsrücklage zugeführt. Diese Mittel sind weiterhin ausschließlich für Zwecke der Infrastrukturfinanzierung zu verwenden. Der Zeitpunkt der Mittelverwendung ist vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie festzulegen.

b) Mittel zugunsten des Klimaschutzes:

Projekte in den Bereichen des Klima- und Energiefonds bzw. des JI/CDM-Programms gemäß Umweltförderungsgesetz haben längerjährige Umsetzungsperioden. Die Mittel beider Förder-programme wurden im Jahr 2008 zugesagt und sind nur deshalb in die besondere Rücklage geflossen, weil einzelne Projekte noch nicht zur Auszahlung gelangt sind. Tatsache ist jedenfalls, dass die Mittel für die bereits zugesagten Projekte reserviert sind und in den Folgejahren ausbezahlt werden, wenn dies nicht ohnehin schon erfolgt ist.

 

Zu 5.:

Im Bereich der Budgetuntergliederung 43 („Umwelt“) wurden – wie auch aus dem Rechnungshofbericht Bund 2010/7 ersichtlich – 196,69 Mio. € für klimarelevante Zwecke (146,69 Mio.  € Klima- und Energiefonds, 30 Mio. € JI/CDM-Programm, 20 Mio. € Umwelt-förderung im In- und Ausland) verwendet.

 

Zu 6.:

Der Klima- und Energiefonds fördert inländische Energie- und klimarelevante Projekte in den Bereichen Forschung, Verkehr und Markteinführung. Das JI/CDM-Projekt unterstützt


klimarelevante Projekte in Drittstaaten, die der nationalen Kyoto-Zielerreichung gutgerechnet werden können. Die Umweltförderung im In- und Ausland fördert zum überwiegenden Teil klimarelevante betriebliche Maßnahmen in Österreich, hauptsächlich in den Bereichen erneuerbare Energieträger und effiziente Energienutzung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen