5719/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.08.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0157-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5753/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Arbeitsgruppen der Regierung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Aufgrund der Ausführungen in der Anfrageeinleitung gehe ich davon aus, dass die Fragestellung keine zwingend, aufgrund gesetzlicher Vorschriften einzusetzende Arbeitsgruppen umfasst.

Im Gesetzgebungsverfahren ist es seit Jahren üblich, Gesetzesvorhaben in informellen Arbeitsgruppen vorzubereiten. Ich gehe davon aus, dass auch derartige, ad hoc gebildete Gremien von der Anfrage nicht umfasst sind. Den vom Bundesministerium für Justiz  im Legislativprozess einberufenen Gruppen gehören regelmäßig Vertreter der Sozialpartner, der Rechtsberufe, der Wissenschaft, der mitbeteiligten Ressorts und allenfalls auch weiterer Stellen und Vereinigungen an.  Die Sitzungsfrequenz richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Mitglieder der Gremien werden in der Regel nicht ad personam eingeladen, sondern als Vertreter der jeweiligen Institution (anders verhält es sich nur bei den den Beratungen beigezogenen Wissenschaftern). Die Teilnahme ist unentgeltlich, Aufwandsentschädigungen werden nicht gezahlt. Äußerstenfalls werden manchen  auswärtigen Mitgliedern Reisespesen ersetzt.

Diese informellen Gremien werden in aller Regel nicht durch die Ressortleitung eingesetzt. Ihre Beratungen sind nicht öffentlich, die Ergebnisse werden auch nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das schließt aber nicht aus, dass die Protokolle auf Anfrage auch dritten Interessierten zur Verfügung gestellt werden können.

Die Ergebnisse der Beratungen solcher Gremien fließen in die jeweiligen Gesetzesentwürfe ein. Es ist aber nicht üblich, über die Resultate der Arbeitsgruppen Abschlussberichte oder Empfehlungen, Schlussbetrachtungen etc. zu verfassen.

Insgesamt meine ich, dass sich die Methode, Gesetzesvorhaben gründlich und unter Befassung aller interessierten Kreise vorzubereiten, außerordentlich bewährt hat. Sie bietet die Möglichkeit, auf praktische Erfahrungen ebenso wie auf rechtliche Kompetenz in einem offenen Diskurs zurückzugreifen. Das dient nicht zuletzt dem unerlässlichen Ausgleich der Interessen und dem Bestreben, sachgerechte und tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Die aus der Anfrage hervorleuchtende Skepsis gegen die Einrichtung solcher Gremien vermag ich daher insbesondere für die legislative Arbeit nicht zu teilen.

Darüber hinaus ist es üblich und bewährt, für die Durchführung von Projekten, Schaffung von Entscheidungsgrundlagen bzw. Aufarbeitung von (auch ministeriellen) Arbeitsaufträgen ad hoc Arbeitsgruppen mit internen und externen Fachleuten einzurichten. Auch hier handelt es sich um informelle Gremien, die (zumeist) nicht unmittelbar durch die Ressortleitung eingesetzt werden, sondern sich themenbezogen bilden. Auch deren Mitglieder enthalten keinerlei Aufwandsentschädigung, die Häufigkeit der Zusammentreffen ist unterschiedlich; Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden grundsätzlich dann veröffentlicht, wenn sie von allgemeinem Interesse sind und der Publikation keine gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten entgegenstehen.


Zu 1, 2, 4 bis 6 und 8:

Unter Berücksichtigung der einleitenden Abgrenzung kann ich nach den mir vorliegenden Informationen der Fachabteilungen über nachstehende Arbeitsgruppen des Bundesministeriums für Justiz (zum Stichtag 17. Juni 2010) berichten:

 

Arbeitsgruppe zur Reform der Geschworenengerichtsbarkeit:

Am 2. Dezember 2009 fand die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe zur Reform der Geschworenengerichtsbarkeit statt. Seit der konstituierenden Sitzung am 2. Dezember 2009 hat die Arbeitsgruppe zur Reform der Geschworenengerichtsbarkeit insgesamt sechs Mal getagt.

Die Arbeitsgruppe zur Reform der Geschworenengerichtsbarkeit hat am 5. Mai 2010 zum vorerst letzten Mal getagt. Derzeit wird der Entwurf eines Schlussberichts erarbeitet. Die darin dargestellten Ergebnisse sollen sodann auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Zum Vorsitzenden der Arbeitsgruppe wurde LStA Mag. Christian PILNACEK, Leiter der Abteilung für Strafprozessrecht im Bundesministerium für Justiz, bestellt. Als Mitglieder gehörten ihr folgende Personen an:

·         Univ. Prof. Dr. Helmut FUCHS, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht und Forschung des Instituts für Strafrecht und Kriminologie;

·         Mag. Friedrich FORSTHUBER, Präsident des Landesgericht für Strafsachen Wien und Mitglied der Fachgruppe Strafrecht der österreichischen Richtervereinigung;

·         Dr. Winfried R. GARSCHA, Historiker, Mitarbeiter des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes;

·         Dr. Christoph KOTANKO, ehemaliger Chefredakteur Kurier, ehemaliger Laie in einem Geschworenengericht (zeitweilig);

·         Dr. Rudolf MAYER, Strafverteidiger und Vorstandsmitglied der Vereinigung österreichischer Strafverteidiger;

·         Dr. Elisabeth RECH, Strafverteidigerin und Vizepräsidentin der Wiener Rechtsanwaltskammer;

·         Dr. Gerald RUHRI, Rechtsanwalt, nominiert von der Vereinigung österreichischer Strafverteidiger;

·         Dr. Wolfgang SWOBODA, Leiter der Staatsanwaltschaft Eisenstadt und Präsident der Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Im Mai 2007 wurde die „Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Datengrundlage der Kriminalstatistik“ eingerichtet. In der Arbeitsgruppe haben bislang folgende Experten mitgearbeitet (in alphabetischer Reihenfolge):

 

Name

Organisationseinheit

Aigner Erich

BMI

Aufner Thomas

BRZ/BMF

Bajons Gabriele

BMJ Pr 3

Brutenics Kurt

BMI

Dearing Albin

BMJ Kabinett

Eggert Viktor

BMJ IV 6

Eppich Gertraud

BMJ IV 3

Fassl Thomas

BRZ

Findl Peter

Statistik Austria

Freimüller Friedrich

Statistik Austria

Gamsjäger Erika

BMI/BKA

Gasser Johannes

BMJ II 2 (alt)

Germ Hermann

BMJ III

Gesek Christian

BMJ Pr 5

Geyer Walter

StA Korneuburg

Gödl Wolfgang

BMJ Stabsstelle Strafvollzug

Grafl Christian

Uni Wien-Strafrecht

Gratz Wolfgang

Fortbildungszentrum Strafvollzug

Grosse Hannelore

BRZ

Grünewald Thomas

BMJ IV 5/IV 6

Hammerschick Walter

IRKS

Hanika Alexander

Statistik Austria

Haring Gottfried

Neustart

Hofinger Veronika

IRKS

Hofmann Harald

Vollzugsdirektion

Jakubowicz Linda

BMI

Kaiser Martina

BRZ

Kendl

BPD Wien-StrRegAmt

Koenig Friedrich

BMJ II 3 (alt)

Kogler Erich

BPD Wien-StrRegAmt

Kren Constanze

BMJ III

Lang Franz

BMI

Lenk Manuela

Statistik Austria

Marouschek Paul

BMI

Neumann Alexander

IRKS

Osterkorn Matthias

BMI

Pausweg Regina

BMJ Pr 3

Pilgram Arno

IRKS

Pilnacek Christian

BMJ IV 3

Platzer Rudolf

BMI

Plöchl Franz

BMJ IV

Reinwald Norbert

BRZ

Scheiber Oliver

BMJ Kabinett

Scheuchl Kerstin

Vollzugsdirektion

Schindler-Pecoraro Petra

BMJ IV 2

Schlögl Inge

BMJ Stabsstelle Strafvollzug

Schneider Martin

BMJ Pr 5

Seiwald Johann

Vollzugsdirektion

Spieler Elisabeth

BPD Wien-StrRegAmt

Stawa Georg

BMJ Pr 3

Tauber Markus

IBM

Täubl Elisabeth

BMJ IV 3

Weratschnig Bernhard

BMJ IV 3

Wurmbrand Dieter

Neustart

Zeder Fritz

BMJ IV 2

 


Am 1. Juni 2007 fand die erste, am 27. Juni 2007 die zweite Sitzung der Arbeitsgruppe statt, bei der die Einrichtung zweier Unterarbeitsgruppen beschlossen wurde, einerseits zur Reform der Gerichtlichen Kriminalstatistik (Sitzung am 14. März 2008) und andererseits zur Neukonzeption der zwischenzeitig eingestellten „Rückfallstatistik“, die zu einer Wieder­verurteilungs­statistik ausgebaut werden sollte. Die Unterarbeitsgruppe zur Erarbeitung der Wieder­verurteilungsstatistik (WVS) tagte in der Folge am 12. Dezember 2007, am 4. Februar 2008, am 19. Mai 2008, am 24. Juni 2008 und am 10. September 2008. Die neuerstellte Wiederverurteilungsstatistik wurde am 14. November 2008 der Öffentlichkeit (Schriftenreihe des BMJ, Band 144) präsentiert und fand auch Eingang in den Sicherheitsbericht 2008.

Nach dem Abschluss der Arbeiten an der WVS wurde eine neue Unterarbeitsgruppe formiert, die Experten zur Erstellung einer neuen Einstellungs- und Diversionsstatistik zusammenführte. Diese Unterarbeitsgruppe tagte am 31. Oktober 2008, am 4. Dezember 2008, am 22. Jänner 2009 und am 11. März 2009. Die Ergebnisse der Arbeiten werden im Sicherheitsbericht 2009 präsentiert werden.

Am 15. Juni 2009 und am 25. August 2009 fanden die 4. und 5. Sitzung der (gesamten) AG zur Verbesserung der Datengrundlage statt, wobei am 27. August 2009 eine neue Unterarbeitsgruppe zur Harmonisierung polizeilicher und gerichtlicher Kriminal­statistiken gegründet wurde, welche am 7. Oktober 2009 zum zweiten Mal tagte. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.

 

Arbeitsgruppe zur Ausforschung mutmaßlicher NS-Täter

Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind

·         aus dem Bundesministerium für Justiz LStA Mag. Viktor Eggert und OStA Mag. Thomas Grünewald sowie

·         von der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz     Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek, Dr. Winfried R. Garscha und Mag. Dr. Claudia Kuretsidis-Haider.

Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe zur Ausforschung mutmaßlicher NS-Täter war am 18. Februar 2010. Eine weitere Sitzung fand am 31. Mai 2010 statt.

Ein Teil der Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Ausforschung mutmaßlicher NS-Täter wird im Rahmen der Evaluierungskonferenz „Der Komplex Lublin-Majdanek und die österreichische Justiz“ am 28. und 29. Oktober 2010 unter Beteiligung von Experten und Zeitzeugen insbesondere aus Österreich und Polen vorgestellt werden.

 

Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung

Der Österreich-Prüfbericht der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) für die erste und zweite Evaluierungsrunde, welcher im Juni 2008 angenommen wurde, empfahl u.a. die Schaffung eines interinstitutionellen multidisziplinären Koordinationsgremiums im Bereich der Korruptionsbekämpfung unter Einbeziehung der Länder sowie des privaten Sektors. Dementsprechend wurde 2009 das Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung geschaffen, an welchem sich Repräsentanten der Parlamentsdirektion, des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie der Länder und der Korruptionsstaatsanwaltschaft, des Büros des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention, der Finanzmarktaufsicht, der Wirtschaftskammer, der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, der Notariatskammer sowie der Rechtsanwaltskammer beteiligen.

Da die Entsendung der jeweiligen Vertreter der angeführten Behörden und anderen Akteure diesen obliegt und diesen auch Änderungen vorbehalten sind, ist mir leider eine namentliche Nennung der Teilnehmer nicht möglich. Derzeit wird das Koordinationsgremium von LStA Dr. Christian Manquet geleitet.

Am 25. Februar 2010 hielt das Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung seine erste formelle Sitzung und am 26. Mai 2010  die zweite Sitzung ab. In weiterer Folge sind Sitzungen einmal im Quartal vorgesehen.

 

Arbeitsgruppe „Korruptionsprävention und Rechtschaffenheit im Justizressort“

Die erste konstituierende Sitzung dieser Arbeitsgruppe fand am 11. Dezember 2008 aus Anlass der Veröffentlichung des durch eine Arbeitsgruppe des BKA erstellten „Verhaltenskodex für Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst“ statt. Die Arbeitsgruppe ist insgesamt bereits acht Mal zusammengetroffen, die nächste Sitzung ist für den 15. September 2010 geplant.

In der Arbeitsgruppe arbeiten ausschließlich Vertreter meines Ressorts mit. Im Einzelnen nehmen folgende Personen regelmäßig an der Arbeitsgruppe teil:

·         SC Dr. Josef Bosina, Leiter der Präsidialsektion (als Leiter der Arbeitsgruppe),

·         SCin Dr. Constanze Kren, Leiterin der Sektion III (Personal und Strafvollzug),

·         je ein Vertreter der Abteilung Pr 2 (Innenrevision und Rechnungshof),

·         je ein Vertreter der Abteilung Pr 3 (Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice und Statistik),

·         je ein Vertreter der Abteilung Pr 4 (Informations- und Kommunikationstechnik),

·         je ein Vertreter der Abteilung Pr 5 (Rechtsinformatik),

·         je ein Vertreter der Abteilung Pr 6 (Dienstrecht und Personalcontrolling),

·         je ein Vertreter der Abteilung I 6 (Freie Rechtsberufe, Sachverständige, Dolmetscher und Amtshaftungssachen),

·         je ein Vertreter der Abteilung I 8 (Zivilverfahrensrecht),

·         je ein Vertreter der Abteilung III 4 (Freie Rechtsberufe, Förderwesen, Rechtsfürsorge und Mediation),

·         je ein Vertreter der Abteilung III 5 (Personalangelegenheiten der Richter und Staatsanwälte).

 

Gelegentlich nahm je ein Vertreter folgender Abteilungen an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil:

·         Abteilung Pr 7 (Budget- und Bauangelegenheiten),

·         Abteilung III 1 (Strafvollzug),

·         Abteilung III 2 (Personal und Administration),

·         Abteilung III 3 (Aus- und Fortbildung),

·         Abteilung IV 1 (Materielles Strafrecht),

·         Abteilung IV 6 (Einzelstrafsachen).

Die Teilnahme der Vertreter meines Ressorts in der Arbeitsgruppe „Korruptionsprävention und Rechtschaffenheit im Justizressort“ erfolgt im Rahmen ihrer Dienstverrichtung; die Mitglieder der Arbeitsgruppe erhalten weder finanzielle Aufwandsentschädigung noch Sitzungsgeld.

Die Arbeitsgruppe „Korruptionsprävention und Rechtschaffenheit im Justizressort“ hat ihre Arbeit noch nicht beendet.

 

Im Rahmen des Projektes „Bericht zur Rechtsfürsorge in Österreich - Baustein zu einer umfassenden Justizberichterstattung“ tagt eine Arbeitsgruppe, an der folgende Personen teilnehmen:

·         Ein/e Vertreter/in der federführend zuständigen Abt. Pr 3 (Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice und Statistik),

·         ein/e Vertreter/in der Abt. III 4 (Freie Rechtsberufe, Förderungswesen, Rechtsfürsorge und Mediation),

·         ein/e Vertreter/in der Abt. I 1 (Familien-, Personen- und Erbrecht),

·         ein/e Vertreter/in der Abt. I 8 (Zivilverfahrensrecht),

·         ein/e Vertreter/in der Abt. Pr 5 (Rechtsinformatik),

·         Vertreter des IRKS (Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie).

Die erste Sitzung fand am 7. Juni 2010 statt, die nächste Sitzung ist für 23. August 2010 vorgesehen.

Die Arbeit der Arbeitsgruppe wird voraussichtlich Ende des Jahres 2011 beendet sein. Das Ergebnis wird in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, eine Veröffentlichung auf der Justiz-Homepage ist vorgesehen.

Zu 3 und 12:

Die Teilnahme der Vertreter meines Ressorts in den genannten Arbeitsgruppen erfolgt im Rahmen ihrer Dienstverrichtung; sie erhalten daher weder finanzielle Aufwandsentschädigung noch Sitzungsgeld.


Zu 7, 9 bis 11:

Im Justizbereich enthält das Regierungsprogramm außer im Zusammenhang mit der Reform des Schadenersatzrechts keinen Auftrag zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe. Die Vorarbeiten für die Tätigkeit eines solchen Gremiums sind aber noch nicht abgeschlossen. Daher hat sich eine solche Arbeitsgruppe noch nicht konstituiert.

Derzeit ist auch nicht die Einrichtung weiterer nicht von den in der Einleitung angeführten Kategorien umfassten Arbeitsgruppen unmittelbar geplant. Ich darf daher auf die bisherige Darstellung aktueller Arbeitsgruppen sowie auf die in der Einleitung erörterte Vorgangsweise bei Legislativvorhaben verweisen.

 

. August 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)