5723/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.08.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0159-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5782/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den Finanzlandesreferenten des Landes Kärnten H. D.“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Aufgrund mehrerer Anzeigen von Ende Februar bzw. Anfang März 2009 im Zusammenhang mit der Herstellung und Versendung der Hochglanz-Broschüre „Wir bauen das moderne Kärnten. Garantiert.“ hat zunächst die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein Strafverfahren gegen Verantwortliche des BZÖ Kärnten und des Landes Kärnten eingeleitet und dieses Verfahren zuständigkeitshalber an die Korruptionsstaatsanwaltschaft abgetreten. Im Hinblick darauf, dass es sich um ein anhängiges Verfahren handelt, das gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, ersuche ich um Verständnis, dass ich keine weiteren Details aus diesem Verfahren, wie etwa zu den anzeigenden Personen oder zum Wortlaut einer Anzeige, bekanntgeben kann. Zum Stand des Verfahrens kann ich mitteilen, dass die zuständige Fachabteilung meines Hauses über einen Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien zu entscheiden hatte und der entsprechende Erlass vor kurzem abgefertigt wurde.

Zu 2:

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einen Vorhabensbericht über die beabsichtigte Vorgehensweise in dieser Strafsache an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat diesen Bericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der zu klärenden Rechtsfragen mit einer eigenen Stellungnahme dem Bundesministerium für Justiz zur Entscheidung vorgelegt. Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine weitergehende Offenlegung des justizinternen Entscheidungsfindungsprozesses im derzeitigen Verfahrensstadium nicht möglich ist.

Zu 3:

Ja. Die „entsprechende Berichterstattung“ der Korruptionsstaatsanwaltschaft erfolgte deswegen vor einer allfälligen Einvernahme von Landesrat Mag. H. D., weil von der Lösung der sich in diesem Fall ergebenden grundsätzlichen Rechtsfragen abhing, ob und gegebenenfalls gegen wen strafrechtliche Ermittlungen zu führen sind.

 

. August 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)