5728/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen haben am
17. Juni 2010 unter der Zl. 5812/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
„Reisewarnungen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Reiseinformationen des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA), die im äußersten Fall eine (partielle) Reisewarnung darstellt,
sollen dem Reisenden ein über die Sicherheitslage: hinausgehendes, allgemeines Bild über
seine Reisedestination vermitteln. Diese
sind auf der Homepage des BMeiA abrufbar.

Eine Reisewarnung des BMeiA für ein bestimmtes Land bzw. Gebiet kann zwar einen
triftigen Grund darstellen, um von einer gebuchten Reise kostenlos zurückzutreten und wird auch von den Reiseveranstaltern in der Regel zum Anlass genommen, kostenlose
Stornierungen zu gewähren. Ausdrücklich gesetzlich verankert ist eine Junktimierung von
einer erteilten Reisewarnung des BMeiA und einem kostenlosen Rücktritt vom Vertrag jedoch
nicht.

 

Derzeit besteht für acht Länder (Afghanistan, Algerien, Haiti, Irak, Kongo - Demokratische
Republik, Somalia, Tschad und Zentralafrikanische Republik) eine Reisewarnung und für
24 (Ägypten, Äthiopien, C
ôte d'Ivoire, Gabun, Georgien, Indien, Israel, Jemen, Kasachstan,
Kirgisistan, Kolumbien, Libysch-Arabische Dschamahirija, Mali, Marokko, Mauretanien,
Niger, Nigeria, Pakistan, Gaza und Westjordanland, Sri Lanka, Sudan, Tunesien, Uganda und
Usbekistan) eine partielle Reisewarnung.


Wie der oben angeführten Liste entnommen werden kann, befinden sich durchaus
„typische" Urlaubsländer auf der Liste von Ländern mit (partieller) Reisewarnung.
Als weiteres Beispiel für ein „typisches" Urlaubsland kann die Verhängung einer partiellen
Reisewarnung über Teile Kenias anlässlich der Nachwahlunruhen zur Jahreswende 2007/08
angeführt werden. Diese Reisewarnung wurde nach Deeskalation der politischen Spannungen
sukzessive aufgehoben.

Da die Erstellung von Reiseinformationen eine freiwillige, kostenlose und unverbindliche
Serviceleistung des BMeiA darstellt, werden keine Statistiken über die Anzahl, über die
geographische Streuung und über die Dauer von erteilten Reisewarnungen geführt.

Zu Frage 4:

Als Entscheidungsgrundlage für die Reiseinformationen und die darunterfallende (partielle)
Reisewarnung dient eine auf der Homepage des BMeiA veröffentlichte flexible sechsteilige
Matrix. Ausgehend vom guten Sicherheitsstandard, der die österreichischen Verhältnisse als
Referenzwert annimmt, ist das Sicherheitsrisiko aufsteigend gestaffelt und findet seine
stärkste Ausprägung in der höchsten Stufe, der Reisewarnung.

         Stufe 1: guter Sicherheitsstandard

         Stufe 2: erhöhtes Sicherheitsrisiko, umfasst z.B. die Gefährdung durch Straßenraub,
Überfalle auch tagsüber, vermehrte gewalttätige Demonstrationen, Naturkatastrophen.

         Stufe 3 und 4: hohes Sicherheitsrisiko für ein bestimmtes Gebiet oder eine Region
(entspricht Stufe 3) oder für ein ganzes Land (entspricht Stufe 4) und wird z.B. bei

         gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Todesopfern oder einem hohen Risiko von
Terroranschlägen ausgesprochen.

         Stufe 5 bzw. 6: partielle Reisewarnung für ein bestimmtes Gebiet oder eine Region
(entspricht Stufe 5) bzw. für ein ganzes Land (entspricht Stufe 6) wird bei
bürgerkriegs- bzw. kriegsähnlichen Zuständen, verhängtem Kriegsrecht, Bürgerkrieg
oder Krieg ausgesprochen.


Wird eine (partielle) Reisewarnung ausgesprochen, werden Österreicherinnen und
Österreicher, die sich zu diesem Zeitpunkt in einer betroffenen Region bzw. in diesem
Land aufhalten dringend ersucht, sich mit der nächstgelegenen zuständigen
österreichischen Vertretungsbehörde bzw. der nächstgelegenen Vertretung eines
EU-Mitgliedsstaates in Verbindung zu setzen. Den im betroffenen Land lebenden
Österreicherinnen und Österreichern wird dringend empfohlen, das Land zu verlassen.