5730/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      August 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0157-I/4/2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5795/J vom 17. Juni 2010 der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

In meinem Kabinett ist Frau Dr. Susanne Baumann für das gegenständliche Thema zuständig und wird hierbei von Fachexperten bzw. -expertinnen, Herrn SC Mag. Gerhard Popp, des Bundesministeriums für Finanzen unterstützt. Die Arbeitsgruppe hatte ihre konstituierende Sitzung am 23. März 2010 um 09:30. Aus dem Bundesministerium für Finanzen nahmen Frau Dr. Baumann und SC Popp teil. Die Arbeitsgruppe traf sich regelmäßig und arbeitete anschließend an den Eckpunkten der Transparenzdatenbank.

 

Zu 6. bis 19.:

Das Transparenzportal ist eine Dienstleistung für die Menschen in Österreich mit Service- und Informationsaspekten und soll den Bürgerinnen und Bürgern einen Gesamtüberblick über alle Sozial- und Familienleistungen und somit auch einen besseren Zugang zum Recht verschaffen. Zudem sollen auch Doppelförderungen vom Staat erkannt und auch – gesetzlich geregelt – abgestellt werden. Zugriff auf das Transparenzportal soll jedenfalls die betroffene natürliche oder juristische Person haben.


Natürliche und juristische Personen erhalten eine klare Übersicht über ihre monatlich und jährlich zur Verfügung stehenden Bruttobezüge (bzw. ihren Gewinn vor Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bzw. ihre außerbetrieblichen Einkünfte laut Steuererklärung) und über ihr Nettoeinkommen (bzw. ihren Gewinn bzw. ihre außerbetrieblichen Einkünfte nach Steuern) inklusive der staatlichen Leistungen; diese umfassen Transferzahlungen, Förderungen, Steuerersparnisse, Sozialversicherungsleistungen in Geld und Sachleistungen.

Ausgleichszahlungen aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds für Trafikanten sind davon ebenso wenig umfasst wie von Unternehmern für den Bund eingehobene Abgaben.

 

Ergänzend darf auf den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales an den Nationalrat vom 30. Juni 2010 (818 d. B.) und die dem Bericht angeschlossene Entschließung verwiesen werden.

 

Zu 20.:

Die Kosten für die Transparenzdatenbank werden derzeit gerade erhoben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen