5737/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 17. Juni 2010 unter der Zahl 5809/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorführungen von Asylwerbern zum Bundesasylamt“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

2008:   1200

2009:   1236

 

Zu Frage 2:

2008:   2757

2009:   3017

 


Zu Frage 3:

Unter Zugrundelegung durchschnittlicher Stundensätze für Exekutivdienst-Sonstige Dienste gem. BGBl. II Nr. 126/2010 ergeben sich Gesamtpersonalkosten von ca. € 359.400,- im Jahr 2008 und ca. € 383.600,- im Jahr 2009. Der 12%ige Sachkostenanteil (BGBl II 50/1999, Pkt. 3.1. des Anhanges 1) beträgt für 2008 € 43.128,- und für 2009 € 46.032,-.

 

Zu Frage 4:

2008:   2082

2009:   2542

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Der Durchführung von Einvernahmen vor Ort stehen Empfehlungen des UNHCR – Asylwerber könnten bei Befragungen im Haftraum gehemmt sein und daher nicht frei über ihre Asylgründe sprechen - und logistische Gründe sowie Qualitätserwägungen (Zugriff auf Länderdokumentation, Refoulement-Bestimmungen etc.) entgegen. In besonderen Fällen treten die oben angeführten Erwägungen in den Hintergrund. In derartigen Fällen werden Einvernahmen von Asylwerbern auch vor Ort durchgeführt.