5737/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.08.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 17. Juni 2010 unter der Zahl 5809/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorführungen von Asylwerbern zum Bundesasylamt“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
2008: 1200
2009: 1236
Zu Frage 2:
2008: 2757
2009: 3017
Zu Frage 3:
Unter Zugrundelegung durchschnittlicher Stundensätze für Exekutivdienst-Sonstige Dienste gem. BGBl. II Nr. 126/2010 ergeben sich Gesamtpersonalkosten von ca. € 359.400,- im Jahr 2008 und ca. € 383.600,- im Jahr 2009. Der 12%ige Sachkostenanteil (BGBl II 50/1999, Pkt. 3.1. des Anhanges 1) beträgt für 2008 € 43.128,- und für 2009 € 46.032,-.
Zu Frage 4:
2008: 2082
2009: 2542
Zu den Fragen 5 und 6:
Der Durchführung von Einvernahmen vor Ort stehen Empfehlungen des UNHCR – Asylwerber könnten bei Befragungen im Haftraum gehemmt sein und daher nicht frei über ihre Asylgründe sprechen - und logistische Gründe sowie Qualitätserwägungen (Zugriff auf Länderdokumentation, Refoulement-Bestimmungen etc.) entgegen. In besonderen Fällen treten die oben angeführten Erwägungen in den Hintergrund. In derartigen Fällen werden Einvernahmen von Asylwerbern auch vor Ort durchgeführt.