5738/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Herbert, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 17. Juni 2010 unter der Zahl 5810/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einsatzpläne für die Krise“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 4 und 5:

Die Sicherheitsexekutive bereitet sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben über die Abwicklung des Tagesgeschäftes hinausgehend auf Basis von aktuellen Lageanalysen und möglichen Szenarien aufgrund internationaler Entwicklungen routinemäßig auf mögliche Herausforderungen vor. Die Beurteilungen fließen in entsprechende Planungen und vorsorgliche Einsatzkonzeptionen ein. In diesem Sinne wurden und werden auch die derzeit feststellbaren internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise auf nationaler Ebene aus der Perspektive der öffentlichen Sicherheit analysiert und die präventiven Einsatzkonzepte adaptiert. Über die Eintrittswahrscheinlichkeit der analysierten Szenarien ist damit keine Aussage getroffen. Im „Fall des Falles“ sind die Sicherheitsbehörden aber auf denkbar mögliche Szenarien vorbereitet und bringen die vorbereiteten Maßnahmen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Einsatz.


 

Zu Frage 2:

Im Rahmen der genannten Analysen werden auch die Erforderlichkeit des sicherheitspolizeilichen Schutzes gefährdeter Objekte bzw. kritischer Infrastruktur routinemäßig bewertet und die entsprechenden Schutzmaßnahmen lageangepasst festgelegt. Aus verständlichen Gründen sind die präventiven Maßnahmenpläne nicht zur Veröffentlichung geeignet.

 

Zu Frage 3:

Bereits im Zuge der Fußballeuropameisterschaft 2008 wurde die so genannte 3D-Philosphie für ordnungsdienstliche Maßnahmen entwickelt: 1. Dialog, 2. Deeskalation und 3. Durchsetzen. Gemäß dieser Philosophie besteht ein verhältnismäßiger Stufenaufbau in Bezug auf die Einstufung von Entwicklungen und den korrespondierenden Einsatz von polizeilichen Kräften. Österreichische Exekutivbedienstete sind seit vielen Jahren im sogenannten Großen Sicherheits- und Ordnungsdienst entsprechend aus- und regelmäßig fortgebildet, ausgerüstet und im Rahmen von Übungen und Einsätzen im Umgang mit Massenphänomenen entsprechend routiniert und erfahren. Die Schulungen beinhalten seit Jahren unter anderem auch spezielle Seminare im Umgang mit Massenphänomenen aus  psychologischer Sicht.

 

Zu Frage 6:

Sicherheitspolizeiliche Maßnahmen richten sich grundsätzlich nicht gegen bestimmte Personen, sondern werden für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit eingesetzt. Die Sicherheitsexekutive ist aber auch berufen, gegen Personen, welche die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährden oder gegen die relevanten Gesetze verstoßen, mit den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen der Befehls- und Zwangsgewalt in verhältnismäßiger Weise vorzugehen, um damit die Allgemeinheit vor Gefährdungen oder Verletzungen ihrer Rechtsgüter zu schützen.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Einsatzpläne unterliegen – wie bereits oben ausgeführt – routinemäßiger Aktualisierung aufgrund aktueller Lageeinschätzungen und internationaler Entwicklungen. Die aktuelle Lage in  Griechenland ist mit jener in Österreich nicht vergleichbar.