5739/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 17. Juni 2010 unter der Zahl 5817/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vermögensrechtliche Anordnungen – Abschöpfung – Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten – Fakten und Zahlen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Entsprechende Statistiken wurden im Bundesministerium für Inneres nicht geführt.

Es wurde mittlerweile ein Meldesystem errichtet, das die Erfassung von Daten über die polizeilichen Sicherstellungen künftig ermöglichen wird.

 

Zu den Fragen 4 bis 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 9:

Die Struktur der österreichischen Vermögensabschöpfungsstelle entspricht nicht in allen Punkten jener im Punkt 4.2.1 der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 25. November 2008 vorgeschlagenen Struktur, da sie nicht multidisziplinär gestaltet ist.

Anzumerken ist jedoch, dass die Mitteilung der Kommission zwar Vorschläge enthält, diese aber nicht verbindlich sind.

 

Die österreichische Vermögensabschöpfungsstelle entspricht den Vorgaben des Beschlusses 2007/845/JI des Rates vom 6. Dezember 2007. Dieser Beschluss verpflichtet alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Errichtung und Benennung einer nationalen Zentralstelle zur Vermögensabschöpfung. Diese Zentralstelle besteht im Bundeskriminalamt seit 2003 und ist somit eine ausschließlich polizeiliche Dienststelle.

 

Zu Frage 10:

Als Polizeidienststelle kann die österreichische Vermögensabschöpfungsstelle sämtliche Ermittlungsmöglichkeiten heranziehen, die der Kriminalpolizei zustehen.

Die im Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vorgesehenen Fristen werden eingehalten.

 

Zu Frage 11:

Die der Vermögensabschöpfungsstelle zustehenden Befugnisse und eine allfällige Erweiterung sind Gegenstand interner Überlegungen und interministerieller Beratungen, die aber noch nicht abgeschlossen sind.

 

Zu Frage 12:

Der Beschluss 2007/845/JI des Rates vom 6. Dezember 2007 verpflichtet alle Zentralstellen für Vermögensabschöpfung zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch.

 

Punkt 4 der Schlussfolgerung – zehn strategische Prioritäten – der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 25. November 2008 enthält einen Vorschlag zu regelmäßigen Treffen, an denen bereits mehrmals die österreichische Abschöpfungsstelle teilgenommen hat. Europol und Eurojust nehmen ebenfalls regelmäßig an dieser Plattform teil.

 

Seit 2004 besteht das informelle, nicht auf Europa begrenzte Netzwerk von Fachleuten auf dem Gebiet der Vermögensabschöpfung – CARIN (Camden Asset Recovery Inter-Agency Network) –, in welchem Praktiker aus Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten Erfahrungen austauschen. Europol betreibt ständig das Sekretariat, Eurojust hat in diesem Netzwerk Beobachter-Status und ist Mitglied in der Steuerungsgruppe.