5747/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 13. August 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5919/J-NR/2010 betreffend Kreuz im Donaupark 22. Bezirk, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 5. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Das sogenannte Papstkreuz ist Teil der Gesamtanlage Donaupark „bauliche Gartenanlage und Kleindenkmäler“ und steht aufgrund der Verordnung des Bundesdenkmalamts gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz (DMSG) vom 15. 10. 2007, Zl. 45.747/7/07, in Kraft seit 31. 10. 2007, unter Denkmalschutz.

 

Zu Frage 3:

Nein. Das in erster Instanz für Verfahren gemäß § 5 DMSG zuständige Bundesdenkmalamt wurde im April 2009 von der Magistratsabteilung 42 – Wiener Stadtgärten über den geplanten Abbau informiert. Im Juni 2010 wurde von der MA 42 ein Antrag auf Entlassung des sogenannten Papstkreuzes aus dem Denkmalschutz beim Bundesdenkmalamt gestellt. Dieser Antrag wird derzeit vom Bundesdenkmalamt geprüft.

 

Zu Frage 4:

Bislang liegt weder der Abteilung Denkmalschutz des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur noch dem Bundesdenkmalamt ein Ansuchen auf Gewährung einer Förderung vor.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

 

Dr. Claudia Schmied eh.