5749/AB XXIV. GP
Eingelangt am
17.08.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0231-III/4a/2010 |
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Wien, 13. August 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5949/J-NR/2010 betreffend „nach ‚oben’ befördert“ – die Handhabung von Aufstiegsklauseln an Wiener BMHS, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 8:
Der für das berufsbildende Schulwesen zuständigen Sektion des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sind keine Fälle bekannt, in den denen Lehrkräfte gezwungen werden, positive Beurteilungen auszusprechen. Bezüglich des auch angesprochenen Aufsteigens ist darüber hinaus zu bemerken, dass gemäß § 25 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes neben dem Vorliegen von weiteren Voraussetzungen eine entsprechende Beschlussfassung der Klassenkonferenz erforderlich ist. Derartige Mehrheitsentscheidungen gemäß § 57 des Schulunterrichtsgesetzes bringen es mit sich, dass mitunter keine Einstimmigkeit erzielt werden kann bzw. in der Minderheit liegende Stimmabgaben nicht zu berücksichtigen sind, zumal ein „Zwang zum Konsens“ nicht vorgesehen ist.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.