5750/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.08.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0233-III/4a/2010 |
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Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 13. August 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5951/J-NR/2010 betreffend „Förderung des „Vereins Österreichische Schule Prag“, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Aus dem Voranschlagsansatz 1/30006 Post 7801 sind 2009 keine Zahlungen erfolgt.
Zu Frage 2:
Der Verein Österreichische Schule Prag war seit der Gründung im Jahre 1991 bis 2001 der unmittelbare Schulerhalter des Österreichischen Gymnasiums in Prag. Seit diesem Zeitpunkt hat der Österreichische Schulverein einen Schulträger nach tschechischem Recht („Rakouske`Gymnazium v Praze o.p.s“) gegründet, damit auch von der tschechischen Republik Fördermittel gewährt werden können.
Zu Fragen 3 und 4:
Vorbereitungen auf – dann extern abzulegende – Fremdsprachen-Zertifikate können im Rahmen der Schulautonomie (beispielsweise in Form von Wahlpflichtgegenständen, Freigegenständen oder unverbindlichen Übungen) bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen durchgeführt werden. Dazu ist wie bei allen schulautonomen Gegenständen ein Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen erforderlich. Zentrale Aufzeichnungen zu derart spezifischen schulautonomen Entscheidungen liegen nicht auf, weshalb eine diesbezügliche finanzielle Bewertung nicht möglich ist.
Zu Fragen 5 und 6:
Ja, das Schulgeld beläuft sich auf EUR 780,-- jährlich.
Zu Frage 7:
Die Förderung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur durch die Entsendung von Subventionslehrkräften bedingt eine Verwendung des Logos. Im Schuljahr 2009/10 waren inkl. Schulleitung 12 österreichische Lehrkräfte entsandt. Für die Unterstützung von Schulveranstaltungen wird durchschnittlich ein Betrag von EUR 20.000,-- pro Jahr gewährt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.