5752/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.08.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0256-III/4a/2010 |
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Wien, 13. August 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6133/J-NR/2010 betreffend Überstunden im Kabinett, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Der Leiter des
Ministerbüros des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur
(Bewertung A1/7) erhält ein Fixgehalt nach BDG, fünf
Fachreferentinnen und -referenten im Ministerbüro haben einen
Sondervertrag gemäß § 36 VBG und zwei Fachreferentinnen und
-referenten im Ministerbüro sind im Wege eines Arbeitsleihvertrages
beschäftigt.
Bei allen Referentinnen und Referenten ist vertraglich ein „All-In-Bezug“ festgesetzt, in dem sämtliche Mehrleistungen enthalten sind, daher ist eine Angabe der monatlich geleisteten Überstunden nicht möglich.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.