5752/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0256-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 13. August 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6133/J-NR/2010 betreffend Überstunden im Kabinett, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Der Leiter des Ministerbüros des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (Bewertung A1/7) erhält ein Fixgehalt nach BDG, fünf Fachreferentinnen und -referenten im Ministerbüro haben einen Sondervertrag gemäß § 36 VBG und zwei Fachreferentinnen und
-referenten im Ministerbüro sind im Wege eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt.

Bei allen Referentinnen und Referenten ist vertraglich ein „All-In-Bezug“ festgesetzt, in dem sämtliche Mehrleistungen enthalten sind, daher ist eine Angabe der monatlich geleisteten Überstunden nicht möglich.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.