5761/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.08.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0112-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 17. AUG. 2010

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 23. Juni 2010, Nr. 5863/J, betreffend

 

 
                        ökologische und ökonomische Folgeschäden beim Einsatz von

                        schweren Erntemaschinen im Wald

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 23. Juni 2010, Nr. 5863/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Bei korrekter Planung und Organisation sowie methodisch richtiger Arbeitsdurchführung sind durch den Einsatz von Harvestertechnologie bei der Holzernte für die Bestandesfläche weder kurz- noch langfristige Schäden zu erwarten. Auf den für die Durchführung der Holzernte notwendigen Fahrgassen treten bei ungünstigen Einsatzbedingungen sichtbare Bodenschäden auf. Bodenverdichtung in sehr unterschiedlichem Ausmaß ist in der Fahrspur in jedem Fall gegeben und bis zu einem gewissen Maß im Sinne der notwendigen Bewirtschaftung vertretbar. Durch Anlage und konsequente Benützung dauerhaft vermarkter bzw. im geografischen Informationssystem verorteter Feinerschließungslinien auch auf unbestockten Flächen werden Verdichtungsschäden auf möglichst kleinen Flächen beschränkt.


Bei sachgerechter Durchführung der Holzernte mit Harvester ergeben sich im Vergleich mit teilmechanisierten Verfahren nachweislich geringere Fällungs- und Bringungsschäden am verbleibenden Bestand (LIMBECK-LILIENAU, B., STAMPFER, K, 2003).

 

Zu Frage 2:

 

Die in § 1 Abs. 3 Forstgesetz 1975 (ForstG) definierte „nachhaltige Waldbewirtschaftung“, worauf das Forstgesetz abzielt, sowie sonstige Bestimmungen dieses Gesetzes schließen den Einsatz von Ernte- und Bringungsmaschinen grundsätzlich nicht aus.

 

Eine Verwendung von Ernte- und Bringungsmaschinen widerspricht nicht dem Forstgesetz.

 

Zu Frage 3:

 

Gemäß österreichischer Holzeinschlagsmeldung 2009 betrug der Anteil von Harvestern am Holzeinschlag (Erntefestmeter ohne Rinde) in Österreich:

2006        3.135.850  fm         15,6 % des Gesamteinschlages

2007        3.750.577  fm         16,3 % des Gesamteinschlages

2008        4.054.870  fm         18,6 % des Gesamteinschlages

2009        2.719.482  fm         16,3 % des Gesamteinschlages

 

Zu Frage 4:

 

Die ÖBf AG hat im Durchschnitt der letzten Jahre rund 300.000 fm jährlich in Harvestertechnologie erzeugt.

 

Zu Frage 5:

 

Übertretungen dieser Bestimmungen sind nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 3 bzw. Z 22 ForstG strafbar. Zudem sind zur Durchsetzung dieser Regelungen gegebenenfalls forstbehördliche Aufträge nach § 172 Abs. 6 lit. b bzw. d ForstG zu erteilen.

 

Es ist davon auszugehen, dass auch die vorgenannten Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 durch die Forstbehörden (der Länder in der mittelbaren Bundesverwaltung), insbesondere durch die erstinstanzlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden, im Rahmen der von ihnen wahrzunehmenden Aufgabe der behördlichen Überwachung der Wälder (Forstaufsicht) vollzogen werden.


Zu Frage 6:

 

Naturnahe Methoden der Waldbewirtschaftung werden durch Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung, durch Beratungsarbeit, durch einschlägige Veröffentlichungen, durch Forschung und durch Förderung unterstützt. Die vollständige Realisierung der Regionen­zertifizierung des österreichischen Waldes nach PEFC-Standard unterstützt darüber hinaus eine Entwicklung in Richtung einer nachhaltigen und naturnahen Waldbewirtschaftung.

 

Die Methoden der naturnahen Waldbewirtschaftung sind weiters Thema der forstlichen Forschung an Universitäten – speziell Universität für Bodenkultur – und am Bundes­forschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW).

 

Zu Frage 7:

 

Schulungskonzepte zum Thema „bodenschonende Holzernte“ sind vorhanden, sie werden ständig auch auf europäischer Ebene abgestimmt. Eine Plattform des Gedankenaustausches stellt das deutsche Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) dar. Ein Kooperations­abkommen zwischen BFW und KWF besteht.

 

Da es sich bei dem Thema „bodenschonende Holzernte“ um ein grundsätzliches forstliches Querschnittsthema handelt, wird dieses in beinahe jeder forstlichen Weiterbildungs­veranstaltung in Theorie und Praxis thematisiert.

 

Durchführende Institutionen sind z.B. die Forstlichen Ausbildungsstätten in Ort/Gmunden, Ossiach, Pichl/Mitterdorf im Mürztal, Edelhof/Zwettl, Rotholz/Jenbach.

 

Mit den entsprechenden Veranstaltungen werden sowohl Forstbetriebsleiter, Revierleiter, Einsatzleiter, Unternehmer, sowie deren Mitarbeiter, Maschinenführer, Waldbesitzer, Mitglieder von Waldwirtschaftsgemeinschaften, Mitarbeiter von Landwirtschaftskammern und Forstbehörden angesprochen.

 

Zu Frage 8:

 

Handlungsempfehlungen im Bereich des Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft sind in Form von Leittexten und Merkblättern von verschiedenen Institutionen veröffentlicht.


Folgende Aspekte werden thematisiert:

Reifenwahl und Reifendruck, Gleitschutzketten und -bänder, richtige Maschinenauswahl, Anlage von Astpolstern, Seilunterstützter Betrieb von Harvester und Forwarder im geneigten Gelände, Flächenauswahl für hoch- und vollmechanisierte Holzernte, Befahrbarkeit von Flächen in Abhängigkeit von Grundgestein, Geländeneigung, Bodenzustand, CBR-Wert, richtige Anlage von Feinerschließungslinien.

 

Das Übermitteln dieser Aspekte erfolgt beispielhaft durch:

·          Broschürenreihe Forst-Holz-Papier (z.B.: Holzernte im Schleppergelände 1 – 4 (2007), Harvester und Forwarder in der Holzernte, (2010));

·          KWF-Geräte-, Maschinen- und Ausrüstungsprüfung mit Prüfzertifikat;

·          Merkblätter des Österreichischen Forstvereins;

·          Internet-Plattform waldwissen.net – mit internationalen Forschungsergebnissen auch zu den Themen Waldboden und Forstmaschineneinsatz.

 

Zu Frage 9:

 

Es wurden in den letzten Jahren einige Projekte insbesondere an der Universität für Bodenkultur, Wien, durchgeführt. Aus dem benachbarten Ausland (z. B. Schweiz, Deutschland) liegen zudem Forschungsergebnisse vor, aus denen Schlüsse für die österreichischen Verhältnisse/Böden gezogen werden können.

 

Zu Frage 10:

 

Im Zuge der Erhebungen der Österreichischen Waldinventur werden (Ernte)Schäden am Bestand festgehalten, jedoch keine (Verdichtungs)Schäden am Boden. Im Umfang der Erhebungen der Österreichischen Waldinventur sind ausgewählte Bodenparameter, wie z.B. Textur, Gründigkeit (Steinigkeit), Kalkgehalt und Humus, enthalten. Damit kann eine potenzielle Verdichtungsgefahr abgeleitet werden.

 

Der Bundesminister: