5761/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.08.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0112-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. AUG. 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 23. Juni 2010, Nr. 5863/J, betreffend
ökologische
und ökonomische Folgeschäden beim Einsatz von
schweren Erntemaschinen im Wald
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 23. Juni 2010, Nr. 5863/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Bei korrekter Planung und Organisation sowie methodisch richtiger Arbeitsdurchführung sind durch den Einsatz von Harvestertechnologie bei der Holzernte für die Bestandesfläche weder kurz- noch langfristige Schäden zu erwarten. Auf den für die Durchführung der Holzernte notwendigen Fahrgassen treten bei ungünstigen Einsatzbedingungen sichtbare Bodenschäden auf. Bodenverdichtung in sehr unterschiedlichem Ausmaß ist in der Fahrspur in jedem Fall gegeben und bis zu einem gewissen Maß im Sinne der notwendigen Bewirtschaftung vertretbar. Durch Anlage und konsequente Benützung dauerhaft vermarkter bzw. im geografischen Informationssystem verorteter Feinerschließungslinien auch auf unbestockten Flächen werden Verdichtungsschäden auf möglichst kleinen Flächen beschränkt.
Bei sachgerechter Durchführung der Holzernte mit Harvester ergeben sich im Vergleich mit teilmechanisierten Verfahren nachweislich geringere Fällungs- und Bringungsschäden am verbleibenden Bestand (LIMBECK-LILIENAU, B., STAMPFER, K, 2003).
Zu Frage 2:
Die in § 1 Abs. 3 Forstgesetz 1975 (ForstG) definierte „nachhaltige Waldbewirtschaftung“, worauf das Forstgesetz abzielt, sowie sonstige Bestimmungen dieses Gesetzes schließen den Einsatz von Ernte- und Bringungsmaschinen grundsätzlich nicht aus.
Eine Verwendung von Ernte- und Bringungsmaschinen widerspricht nicht dem Forstgesetz.
Zu Frage 3:
Gemäß österreichischer Holzeinschlagsmeldung 2009 betrug der Anteil von Harvestern am Holzeinschlag (Erntefestmeter ohne Rinde) in Österreich:
2006 3.135.850 fm 15,6 % des Gesamteinschlages
2007 3.750.577 fm 16,3 % des Gesamteinschlages
2008 4.054.870 fm 18,6 % des Gesamteinschlages
2009 2.719.482 fm 16,3 % des Gesamteinschlages
Zu Frage 4:
Die ÖBf AG hat im Durchschnitt der letzten Jahre rund 300.000 fm jährlich in Harvestertechnologie erzeugt.
Zu Frage 5:
Übertretungen dieser Bestimmungen sind nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 3 bzw. Z 22 ForstG strafbar. Zudem sind zur Durchsetzung dieser Regelungen gegebenenfalls forstbehördliche Aufträge nach § 172 Abs. 6 lit. b bzw. d ForstG zu erteilen.
Es ist davon auszugehen, dass auch die vorgenannten Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 durch die Forstbehörden (der Länder in der mittelbaren Bundesverwaltung), insbesondere durch die erstinstanzlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden, im Rahmen der von ihnen wahrzunehmenden Aufgabe der behördlichen Überwachung der Wälder (Forstaufsicht) vollzogen werden.
Zu Frage 6:
Naturnahe Methoden der Waldbewirtschaftung werden durch Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung, durch Beratungsarbeit, durch einschlägige Veröffentlichungen, durch Forschung und durch Förderung unterstützt. Die vollständige Realisierung der Regionenzertifizierung des österreichischen Waldes nach PEFC-Standard unterstützt darüber hinaus eine Entwicklung in Richtung einer nachhaltigen und naturnahen Waldbewirtschaftung.
Die Methoden der naturnahen Waldbewirtschaftung sind weiters Thema der forstlichen Forschung an Universitäten – speziell Universität für Bodenkultur – und am Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW).
Zu Frage 7:
Schulungskonzepte zum Thema „bodenschonende Holzernte“ sind vorhanden, sie werden ständig auch auf europäischer Ebene abgestimmt. Eine Plattform des Gedankenaustausches stellt das deutsche Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) dar. Ein Kooperationsabkommen zwischen BFW und KWF besteht.
Da es sich bei dem Thema „bodenschonende Holzernte“ um ein grundsätzliches forstliches Querschnittsthema handelt, wird dieses in beinahe jeder forstlichen Weiterbildungsveranstaltung in Theorie und Praxis thematisiert.
Durchführende Institutionen sind z.B. die Forstlichen Ausbildungsstätten in Ort/Gmunden, Ossiach, Pichl/Mitterdorf im Mürztal, Edelhof/Zwettl, Rotholz/Jenbach.
Mit den entsprechenden Veranstaltungen werden sowohl Forstbetriebsleiter, Revierleiter, Einsatzleiter, Unternehmer, sowie deren Mitarbeiter, Maschinenführer, Waldbesitzer, Mitglieder von Waldwirtschaftsgemeinschaften, Mitarbeiter von Landwirtschaftskammern und Forstbehörden angesprochen.
Zu Frage 8:
Handlungsempfehlungen im Bereich des Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft sind in Form von Leittexten und Merkblättern von verschiedenen Institutionen veröffentlicht.
Folgende Aspekte werden thematisiert:
Reifenwahl und Reifendruck, Gleitschutzketten und -bänder, richtige Maschinenauswahl, Anlage von Astpolstern, Seilunterstützter Betrieb von Harvester und Forwarder im geneigten Gelände, Flächenauswahl für hoch- und vollmechanisierte Holzernte, Befahrbarkeit von Flächen in Abhängigkeit von Grundgestein, Geländeneigung, Bodenzustand, CBR-Wert, richtige Anlage von Feinerschließungslinien.
Das Übermitteln dieser Aspekte erfolgt beispielhaft durch:
· Broschürenreihe Forst-Holz-Papier (z.B.: Holzernte im Schleppergelände 1 – 4 (2007), Harvester und Forwarder in der Holzernte, (2010));
· KWF-Geräte-, Maschinen- und Ausrüstungsprüfung mit Prüfzertifikat;
· Merkblätter des Österreichischen Forstvereins;
· Internet-Plattform waldwissen.net – mit internationalen Forschungsergebnissen auch zu den Themen Waldboden und Forstmaschineneinsatz.
Zu Frage 9:
Es wurden in den letzten Jahren einige Projekte insbesondere an der Universität für Bodenkultur, Wien, durchgeführt. Aus dem benachbarten Ausland (z. B. Schweiz, Deutschland) liegen zudem Forschungsergebnisse vor, aus denen Schlüsse für die österreichischen Verhältnisse/Böden gezogen werden können.
Zu Frage 10:
Im Zuge der Erhebungen der Österreichischen Waldinventur werden (Ernte)Schäden am Bestand festgehalten, jedoch keine (Verdichtungs)Schäden am Boden. Im Umfang der Erhebungen der Österreichischen Waldinventur sind ausgewählte Bodenparameter, wie z.B. Textur, Gründigkeit (Steinigkeit), Kalkgehalt und Humus, enthalten. Damit kann eine potenzielle Verdichtungsgefahr abgeleitet werden.
Der Bundesminister: