5772/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.08.2010
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0101-I/4/2010

Wien, am      . August 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Schwentner, Freundinnen und Freunde ha­ben am 24. Juni 2010 unter der Nr. 5874/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Frauen und Aids gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Was wird getan, damit Mädchen und Frauen besser über das HIV-Ansteckungsri­siko informiert werden? Gibt es in diesem Zusammenhang selbstwertstärkende Maßnahmen für Frauen?

 

Österreich hat bereits mit dem AIDS-Gesetz aus 1985 zu einem sehr frühen Zeit­punkt auf HIV/AIDS reagiert. Informationskampagnen für die breite Öffentlichkeit und für speziell Betroffene in regelmäßigen Abständen, die Schaffung von Rahmenbedin­gungen für eine epidemiologische Erfassung von HIV/AIDS, die Einbindung der zivi­len Gesellschaft im Kampf gegen AIDS sowie eine Regelung der Qualität der Tes­tung und der Befundübermittlung, vor allem aber der „informed consent", also die Zu­stimmung zur Untersuchung und eine ausführliche Beratung vor und nach dem HIV-Test, haben in Österreich frühzeitig der Bekämpfung von AIDS Rechnung getragen.

 

Einen wesentlichen Beitrag zur HIV-Prävention leisten dabei die AIDS - Hilfestellen, insbesondere durch Aufklärungsaktivitäten im Bereich von Personengruppen mit er­höhtem Risikoverhalten.

 

Viele Mädchenberatungszentren in Österreich bieten Mädchen und jungen Frauen Sexualberatung sowie Workshops zum Thema HIV/AIDS an.

 

Zu Frage 2:

Ø  Gibt es Studien zur Situation über HIV-infizierte oder an Aids erkrankte Frauen und deren Therapiemöglichkeiten in Österreich?

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meines Vollzugsbereichs.

 

Zu Frage 3 :

Ø  Was wird getan, um eine besonders gefährdete Gruppe, nämlich jene der Sexar­beiterinnen, über sexuell übertragbare Infektionen und Aids aufzuklären? In wel­chen Sprachen gibt es derzeit Informationsmaterial für Sexarbeiterinnen?

 

Aufklärung von SexarbeiterInnen über sexuell übertragbare Infektionen und Aids er­folgt im Rahmen der wöchentlichen Gesundheitsuntersuchungen sowie durch spezi­fische Beratungsstellen für SexarbeiterInnen, insbesondere im Rahmen von Street­work.

 

Beratungsstellen bemühen sich entsprechend ihrer Ressourcen um einen nieder­schwelligen Zugang ihrer Klientinnen, wozu auch das Bestreben zählt, nach Möglich­keit muttersprachige Beratung und Informationsmaterial in den relevanten Sprachen anzubieten.

 


Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung wird in Wien, dem Bundesland mit der größten Zahl an SexarbeiterInnen, vom STD-Ambulatorium Informationsmaterial, das in mehreren Sprachen aufliegt, ausgegeben.

 

Ein bundesweiter Überblick, ob und welches Informationsmaterial von den einzelnen Gesundheitsämtern an SexarbeiterInnen weitergegeben wird, liegt nicht vor.

 

Zu Frage 4:

Ø  Im Arbeitsbericht des Expertinnenkreises „Prostitution“ im Rahmen der Task Force Menschenhandel vom Juni 2008 wurde die Einrichtung eines Arbeitskrei­ses zur Vorbereitung von Maßnahmen im Bereich der Gesundheitskontrolle unter Beiziehung der BKA-Frauensektion und von Sexdienstleisterinnen und Bera­tungsstellen empfohlen. Wurde dieser Arbeitskreis bereits installiert und falls ja, gibt es bereits erste Ergebnisse?

 

Im März 2009 wurde im Bundesministerium für Gesundheit die „Task Force Sexually Transmitted Infection (STI)“ eingerichtet, in der auch mein Ressort vertreten ist. Auf­gabenstellung dieser Task Force ist es insbesondere, den Entwurf einer Änderung des Geschlechtskrankheitengesetzes sowie der dazu ergangenen Prostitutionsver­ordnung inhaltlich vorzubereiten.

 

Von meinem Ressort wurden die NGOs zu zentralen Problemstellungen befragt und die Positionen hierzu in die Task Force STI eingebracht.

 

Mit ersten Ergebnissen  der Task Force STI ist voraussichtlich noch heuer zu rech­nen.

 

Zu Frage 5:

Ø  Der Abschlussbericht des Ausschusses gegen Folter der Vereinten Nationen in Genf, abrufbar im Internet unter folgendem Link:
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cat/docs/CAT.C.AUT.CO.4-5.pdf, hat im Absatz 22 die erniedrigende Behandlung von Prostituierten bei der verpflichten­den Kontrolluntersuchung in Wien als Besorgnis erregend eingestuft. Was tun Sie, um sich für die Wahrung der Würde der Sexdienstleisterinnen einzusetzen?

 

Die an das Gesundheitsamt in Wien gerichtete Kritik betrifft nicht meinen Vollzugsbe­reich.

 


Mein Einsatz zur Wahrung der Würde der Sexdienstleisterinnen zeigt sich daran, dass ich bestrebt bin, nachhaltige strukturelle Verbesserungen für diese zu entwic­keln und in der Folge auch umzusetzen.

 

Bereits der in Frage 4 angesprochene ExpertInnenkreis „Prostitution“ wurde von mei­nem Ressort geleitet. Dieser hat einen umfangreichen Katalog von Empfehlungen er­stellt, an dem weiter gearbeitet wird.

 

Insbesondere wurde – wiederum unter der Leitung meines Ressorts die „Arbeitsgrup­pe Länderkompetenzen - Prostitution“ zur Erarbeitung von Verbesserungen im Rah­men der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Bundesländer eingerichtet.

 

Auf die Task Force STI habe ich bereits in der Beantwortung zu Frage 4 hingewie­sen.

 

Weiters sollen auf Anregung und unter Teilnahme meines Ressorts noch heuer Ge­spräche zu offenen Fragen – zB Aufhebung der Sittenwidrigkeit von Verträgen mit Prostituierten – zwischen den betroffenen Fachministerien stattfinden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen