5772/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.08.2010
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0101-I/4/2010 |
Wien, am . August 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 24. Juni 2010 unter der Nr. 5874/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Frauen und Aids gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Was wird getan, damit Mädchen und Frauen besser über das HIV-Ansteckungsrisiko informiert werden? Gibt es in diesem Zusammenhang selbstwertstärkende Maßnahmen für Frauen?
Österreich hat bereits mit dem AIDS-Gesetz aus 1985 zu einem sehr frühen Zeitpunkt auf HIV/AIDS reagiert. Informationskampagnen für die breite Öffentlichkeit und für speziell Betroffene in regelmäßigen Abständen, die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine epidemiologische Erfassung von HIV/AIDS, die Einbindung der zivilen Gesellschaft im Kampf gegen AIDS sowie eine Regelung der Qualität der Testung und der Befundübermittlung, vor allem aber der „informed consent", also die Zustimmung zur Untersuchung und eine ausführliche Beratung vor und nach dem HIV-Test, haben in Österreich frühzeitig der Bekämpfung von AIDS Rechnung getragen.
Einen wesentlichen Beitrag zur HIV-Prävention leisten dabei die AIDS - Hilfestellen, insbesondere durch Aufklärungsaktivitäten im Bereich von Personengruppen mit erhöhtem Risikoverhalten.
Viele Mädchenberatungszentren in Österreich bieten Mädchen und jungen Frauen Sexualberatung sowie Workshops zum Thema HIV/AIDS an.
Zu Frage 2:
Ø Gibt es Studien zur Situation über HIV-infizierte oder an Aids erkrankte Frauen und deren Therapiemöglichkeiten in Österreich?
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meines Vollzugsbereichs.
Zu Frage 3 :
Ø Was wird getan, um eine besonders gefährdete Gruppe, nämlich jene der Sexarbeiterinnen, über sexuell übertragbare Infektionen und Aids aufzuklären? In welchen Sprachen gibt es derzeit Informationsmaterial für Sexarbeiterinnen?
Aufklärung von SexarbeiterInnen über sexuell übertragbare Infektionen und Aids erfolgt im Rahmen der wöchentlichen Gesundheitsuntersuchungen sowie durch spezifische Beratungsstellen für SexarbeiterInnen, insbesondere im Rahmen von Streetwork.
Beratungsstellen bemühen sich entsprechend ihrer Ressourcen um einen niederschwelligen Zugang ihrer Klientinnen, wozu auch das Bestreben zählt, nach Möglichkeit muttersprachige Beratung und Informationsmaterial in den relevanten Sprachen anzubieten.
Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung wird in Wien, dem Bundesland mit der größten Zahl an SexarbeiterInnen, vom STD-Ambulatorium Informationsmaterial, das in mehreren Sprachen aufliegt, ausgegeben.
Ein bundesweiter Überblick, ob und welches Informationsmaterial von den einzelnen Gesundheitsämtern an SexarbeiterInnen weitergegeben wird, liegt nicht vor.
Zu Frage 4:
Ø Im Arbeitsbericht des Expertinnenkreises „Prostitution“ im Rahmen der Task Force Menschenhandel vom Juni 2008 wurde die Einrichtung eines Arbeitskreises zur Vorbereitung von Maßnahmen im Bereich der Gesundheitskontrolle unter Beiziehung der BKA-Frauensektion und von Sexdienstleisterinnen und Beratungsstellen empfohlen. Wurde dieser Arbeitskreis bereits installiert und falls ja, gibt es bereits erste Ergebnisse?
Im März 2009 wurde im Bundesministerium für Gesundheit die „Task Force Sexually Transmitted Infection (STI)“ eingerichtet, in der auch mein Ressort vertreten ist. Aufgabenstellung dieser Task Force ist es insbesondere, den Entwurf einer Änderung des Geschlechtskrankheitengesetzes sowie der dazu ergangenen Prostitutionsverordnung inhaltlich vorzubereiten.
Von meinem Ressort wurden die NGOs zu zentralen Problemstellungen befragt und die Positionen hierzu in die Task Force STI eingebracht.
Mit ersten Ergebnissen der Task Force STI ist voraussichtlich noch heuer zu rechnen.
Zu Frage 5:
Ø
Der Abschlussbericht des Ausschusses gegen
Folter der Vereinten Nationen in Genf, abrufbar im Internet unter folgendem
Link:
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cat/docs/CAT.C.AUT.CO.4-5.pdf,
hat im Absatz 22 die erniedrigende Behandlung von Prostituierten bei der
verpflichtenden Kontrolluntersuchung in Wien als Besorgnis erregend
eingestuft. Was tun Sie, um sich für die Wahrung der Würde der
Sexdienstleisterinnen einzusetzen?
Die an das Gesundheitsamt in Wien gerichtete Kritik betrifft nicht meinen Vollzugsbereich.
Mein Einsatz zur Wahrung der Würde der Sexdienstleisterinnen zeigt sich daran, dass ich bestrebt bin, nachhaltige strukturelle Verbesserungen für diese zu entwickeln und in der Folge auch umzusetzen.
Bereits der in Frage 4 angesprochene ExpertInnenkreis „Prostitution“ wurde von meinem Ressort geleitet. Dieser hat einen umfangreichen Katalog von Empfehlungen erstellt, an dem weiter gearbeitet wird.
Insbesondere wurde – wiederum unter der Leitung meines Ressorts die „Arbeitsgruppe Länderkompetenzen - Prostitution“ zur Erarbeitung von Verbesserungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Bundesländer eingerichtet.
Auf die Task Force STI habe ich bereits in der Beantwortung zu Frage 4 hingewiesen.
Weiters sollen auf Anregung und unter Teilnahme meines Ressorts noch heuer Gespräche zu offenen Fragen – zB Aufhebung der Sittenwidrigkeit von Verträgen mit Prostituierten – zwischen den betroffenen Fachministerien stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen